Mein Sex ab 24 uhr ist für manche zu laut. Gilt es auch als Ruhestörung? lt. Hausordnung?
Arbeitsbedingt bin ich erst ab 24 Uhr zu hause. Ist verständlich das ich da mit meine Freundin Sex haben. Jetzt erhielt ich ein Schreiben von einen Nachbarn das wir zu laut sind. Gilt es als nächtliche Ruhestörung wenn ich mit meiner Freundin Sex habe? Das haus ist ein Altbau und hat eine schlechte schaldämmung. Er hört vieles. Sogar wenn ich durch meine Wohnung gehe. Wer kann mir sagen wie ich mich denen gegenüber verhalten kann. Ist mein Nachbar im Recht?
26 Antworten
Ja - eventuell geht es ja auch leiser, und am Wochenende könnt ihr ja dann - vor 22:00 Uhr auch wieder lauter.
SChau mal auf der Seite vom Mieterbund. Da steht alles drin, was man darf und was man nicht darf oder nur bedingt...ist ganz interessant.
Wir kennen deine Hausordnung nicht, was Ruhestörung ist, bestimmt das Gesetz.
...und wir wissen nicht warum du dir nach 13 Jahren immer noch keine Uhr leisten kannst.😂
Mach Dir einen Reim drauf: ;-)
Der Mieterbund hat zum Thema Lärm und vor allem Sex zwei Urteile parat, die eine andere Richtung einschlagen. Immerhin stuft der Mieterbund diese Geräusche noch unter Alltagslärm ein.
Zitat 1: Die Ausübung des Geschlechtsverkehrs in einer Lautstärke, dass nachts davon die Mitbewohner des Hauses aufwachen, kann nicht mehr zum normalen Mietgebrauch gerechnet werden (Amtsgericht Rendsburg 18(11)C 766/94). Einem jungen Mieterpaar wurde gegen Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 500 000 Mark oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten verboten, nach 22 und vor 6 Uhr die Nachtruhe im Miethaus zu stören, "insbesondere durch lautes Gestöhne, Geschreie und Gerede".
Zitat 2: Lautes Streiten, überlaute Musik und zu lautes Gestöhne beim Sexualverkehr muss kein Nachbar dulden. Das Gericht sah insbesondere im lauten „Stöhnen beim Sexualverkehr und durch dabei laut ausgestoßene Jippie-Rufe“ eine unzumutbare Belästigung der Nachbarn (Amtsgericht Warendorf 5 C 414/97).
http://www.hausverwaltungsblog.de/archiv/239-Nachbarlicher-Sexlaerm-darf-man-nun-oder-nicht.php
Wenn du um 24.00 Uhr von der Arbeit kommst und in die Dusche steigst, so ist das keine Ruhestörung.
Kann mir nicht vorstellen, das ein Gericht deine Bedürfnisse als Ruhestörung werten würde. Diese sind genau so notwendig wie Duschen. Die #Geräusche beim Duschen lassen sich ebensowenig vermeiden.
Du hast neidische Nachbarn. Du wohnst wohl in einem ehrenweten Haus? ( Udo Jürgens ).
Servus. Danke für deine Antwort. Bist der einzige der das nicht als Ruhestörung sieht. Wegen dem duschen wird er bestimmt bald auch was sagen.
Danke nochmals
Ciao