Was kann ich machen wenn mein Nachbar ein Packet angenommen und geöffnet hat?
Hallo Leute ! Ich habe bei einer Dauer-werbesendung ein Paket bestellt. War zum Zeitpunkt aber nicht da. Mein Nachbar hatte das Paket angenommen und geöffnet ( angeblich ist die Katze drauf gesprungen ) gibt also nicht zu es geöffnet zu haben.
> Fehlen tut nix
aber einfach Pakete vom Nachbarn zu öffnen ist richtig sche.... ! Habe das Paket leider schon von meinem Nachbarn angenommen. Kann ich noch Rechtlich dagegen vorgehen??? äH Danke !!!
7 Antworten
Kannst du es irgendwie beweisen dass er es geöffnet hat? Nein, oder? Also kannst du nichts machen. Wenn du es ihm nachweisen kanst kannst du ihn anzeigen wegen verstoß gegen das Postgeheimnis, aber dafür Beweise zu finden ist nicht einfach.
nun der Post melden. Diese schickt dann Probepäckchen los. Wenn er noch mal dein Paket öffnet hat er eine Strafanzeige an der Backe
ich würde mir selber einen brief schreiben in blockschrift u.dem absender des nachbarn mit dem inhalt - kennen sie das brief/postgeheimnis ? wetten das du ihn nicht bekommst, mach das öfters und beobachte ihn.
bytte bytte
ja dann seit ihr ja der gleichen Meinung wenn ich jetzt auch noch ein beweis hätte. Das Paket zu fotografieren bringt es ja auch nicht ;-(
sowas macht die Post?
genau die, hatte selben Fall. Postbotin hatte gelegentlich geöffnet ääh jetzt ehemalige Postbotin!
Verstoss gegen Postgeheimnis
http://de.wikipedia.org/wiki/Postgeheimnis Das Postgeheimnis ist ein grundrechtlich durch Artikel 10Vorlage:§§/Wartung/alt-URL Absatz 1 des Grundgesetzes geschütztes Geheimnis; strafrechtlich ist seine Verletzung durch § 206Vorlage:§§/Wartung/alt-URL des Strafgesetzbuchs (StGB) sanktioniert.
Nach der Legaldefinition der § 39Vorlage:§§/Wartung/alt-URL Absatz 1 Postgesetz und § 206Vorlage:§§/Wartung/alt-URL Absatz 5 Satz 1 StGB unterliegen dem Postgeheimnis die näheren Umstände des Postverkehrs bestimmter (natürlicher oder juristischer) Personen sowie der Inhalt von Postsendungen. Damit ist der Schutzbereich sachlich weiter sowie zeitlich bzw. prozessual enger gefasst als der des Briefgeheimnisses, von dem es abzugrenzen ist: Während das Briefgeheimnis alle schriftlichen Mitteilungen zwischen Absender und individuellem Empfänger schützt, umfasst das Postgeheimnis alle von der Post übermittelten Sendungen, jedoch nur in dem Zeitraum von der Aufgabe der Sendung bei der Post bis zu ihrer Auslieferung an den Empfänger.
Ebenfalls abzugrenzen ist das Postgeheimnis vom Fernmeldegeheimnis, welches die Individualkommunikation mittels unkörperlicher Signale schützt.
Jo danke dir sehr ausführlich : )
äh danke sehr ausführlich. Is gerade Aussage gegen Aussage muss ihm wohl noch ne Falle stellen Ha ; ) DANKE AN ALLE DIE MIR GEANTWORTET HABEN
Strafanzeige erstellen er darf es nicht öffnen. denke das es gegen dein Privatsphären Gesetz verstößt
Aussage gegen Aussage : (
zige sie an wegen durchsuchen von private sachen andere leute
ich kann nicht anzeigen da Aussage gegen Aussage toll :(
kein paket mehr annehmen lassen,dhl-fahrer bescheid sagen
das mit dem Probepäckchen is auch ne gute ide danke !!! ; )