Was kann ich machen wenn mein Nachbar ein Packet angenommen und geöffnet hat?

7 Antworten

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Kannst du es irgendwie beweisen dass er es geöffnet hat? Nein, oder? Also kannst du nichts machen. Wenn du es ihm nachweisen kanst kannst du ihn anzeigen wegen verstoß gegen das Postgeheimnis, aber dafür Beweise zu finden ist nicht einfach.

nun der Post melden. Diese schickt dann Probepäckchen los. Wenn er noch mal dein Paket öffnet hat er eine Strafanzeige an der Backe

joopie70  22.08.2019, 12:18

ich würde mir selber einen brief schreiben in blockschrift u.dem absender des nachbarn mit dem inhalt - kennen sie das brief/postgeheimnis ? wetten das du ihn nicht bekommst, mach das öfters und beobachte ihn.

Ratzbatz78 
Beitragsersteller
 25.02.2011, 17:41

das mit dem Probepäckchen is auch ne gute ide danke !!! ; )

Ratzbatz78 
Beitragsersteller
 25.02.2011, 17:38

ja dann seit ihr ja der gleichen Meinung wenn ich jetzt auch noch ein beweis hätte. Das Paket zu fotografieren bringt es ja auch nicht ;-(

gretel222  25.02.2011, 17:02

sowas macht die Post?

newcomer  25.02.2011, 17:05
@gretel222

genau die, hatte selben Fall. Postbotin hatte gelegentlich geöffnet ääh jetzt ehemalige Postbotin!

newcomer  25.02.2011, 17:13
@newcomer

Verstoss gegen Postgeheimnis

newcomer  25.02.2011, 17:14
@newcomer

http://de.wikipedia.org/wiki/Postgeheimnis Das Postgeheimnis ist ein grundrechtlich durch Artikel 10Vorlage:§§/Wartung/alt-URL Absatz 1 des Grundgesetzes geschütztes Geheimnis; strafrechtlich ist seine Verletzung durch § 206Vorlage:§§/Wartung/alt-URL des Strafgesetzbuchs (StGB) sanktioniert.

Nach der Legaldefinition der § 39Vorlage:§§/Wartung/alt-URL Absatz 1 Postgesetz und § 206Vorlage:§§/Wartung/alt-URL Absatz 5 Satz 1 StGB unterliegen dem Postgeheimnis die näheren Umstände des Postverkehrs bestimmter (natürlicher oder juristischer) Personen sowie der Inhalt von Postsendungen. Damit ist der Schutzbereich sachlich weiter sowie zeitlich bzw. prozessual enger gefasst als der des Briefgeheimnisses, von dem es abzugrenzen ist: Während das Briefgeheimnis alle schriftlichen Mitteilungen zwischen Absender und individuellem Empfänger schützt, umfasst das Postgeheimnis alle von der Post übermittelten Sendungen, jedoch nur in dem Zeitraum von der Aufgabe der Sendung bei der Post bis zu ihrer Auslieferung an den Empfänger.

Ebenfalls abzugrenzen ist das Postgeheimnis vom Fernmeldegeheimnis, welches die Individualkommunikation mittels unkörperlicher Signale schützt.

Ratzbatz78 
Beitragsersteller
 25.02.2011, 17:48
@newcomer

Jo danke dir sehr ausführlich : )

Ratzbatz78 
Beitragsersteller
 25.02.2011, 17:51
@newcomer

äh danke sehr ausführlich. Is gerade Aussage gegen Aussage muss ihm wohl noch ne Falle stellen Ha ; ) DANKE AN ALLE DIE MIR GEANTWORTET HABEN

Strafanzeige erstellen er darf es nicht öffnen. denke das es gegen dein Privatsphären Gesetz verstößt

Ratzbatz78 
Beitragsersteller
 25.02.2011, 17:46

Aussage gegen Aussage : (

zige sie an wegen durchsuchen von private sachen andere leute

Ratzbatz78 
Beitragsersteller
 25.02.2011, 17:44

ich kann nicht anzeigen da Aussage gegen Aussage toll :(

kein paket mehr annehmen lassen,dhl-fahrer bescheid sagen