Mein freund in knast und ich schwanger bekomme ich ihn raus das er bei der Geburt bei ist?
Hallo mein freund sitzt seit Montag also eine Woche in der JVA raßnitz wir haben erst am Montag erfahren gekriegt das ich im 6.Monat schwanger bin von ihm gehört habe ich noch das ich ihn raus kriege bevor die Geburt ist das ich es da sagen soll das er Papa wird aber ich wollte hier wissen was ich für rechte habe überhaupt
5 Antworten
Es gibt keinen unbedingten rechtlichen Anspruch auf Urlaub - so heißt das dort auch. Das muss er beantragen und sich darum kümmern. Maximal 7 Tage kann er da raus, wenn die Leitung das befürwortet.
Du musst da gar nichts sagen. Er kümmert sich darum.
Alles Gute für die Geburt und das Kind.
Rechte hast du überhaupt nicht. Dein Freund übrigens auch nicht.
Eine Geburt kann über mehrere Tage gehen (also die ersten Anzeichen dafür), so dass dein Freund also ständig Freigang bekommen müßte.
Natürlich besteht die Möglichkeit auf Hafturlaub (oder sowas). Das müßt ihr beantragen und er kann bei guter Führung gewährt werden.
Natürlich ist auch sein Strafmaß entscheident und ob Fluchtgefahr besteht und und und.....
Generell liegt es am Vergehen deines Freundes, weswegen und für wie Lange er inhaftiert ist, ob es überhaupt Möglich ist, schon nach 3 Monaten einen Hafturlaub zu bekommen, ebenso natürlich von der Prognose, wie sicher er dann auch wieder die Hast antritt.
Einen generellen gesetzlichen Anspruch, deinen Freund bei der Geburt anwesend zu haben, odere gar ihn komplett aus der Haft heraus zu bekommen besteht für dich nicht, zudem ja noch nicht einmal eine Verwandschaft durch Heirat besteht.
er ist freiwillig 8tage früher rein
Da ihr nicht verheiratet seid, werden die Chancen schlechter stehen?
kommt darauf an, weswegen der drinnen ist, ob er Ausgang bekommt z.b.
Hat er einen Anwalt, dann könntest du den mal fragen?
Dein Freund wird bei seiner Verurteilung mitgeteilt bekommen haben wie lange seine Freiheitsstrafe dauern wird.
Bei guter Führung im Gefängnis kann es sein, dass er nur 2/3 seiner Strafe absitzen muss (Muss aber nicht so sein).
Du selbst wirst keinen Einfluss auf die Dauer seiner Strafe haben.
Ok, dann habe ich es falsch verstanden.
Kein Problem!
Er soll bei der Geburt dabei sein, was nicht heißen muß, daß er deswegen entlassen wird!