Mehrwertsteuer Erstattung nach Ausfuhr
Ich habe ein Problem mit einem Deutschen Händler.
Ich habe einen Wohnsitz in der Schweiz und habe bei diesem Händler Waren gekauft.
Er sicherte mir vorher per E-Mail zu, daß nach erfolgter Ausfuhr die Umsatzsteuer erstattet wird.
Nun ist die Ware gekommen inkl. der Rechnung von DHL Suisse, wo ich die schweizer Einfuhrumsatzsteuer bezahlt habe.
Der Händler weigert sich allerdings nun mir die deutsche Steuer zu erstatten. Er möchte dies nur mit einer Umsatzsteuer-Identnummer tun. Ist natürlich ein Schwachsinn bei einer Privatperson.
Was kann ich nun tun um nicht doppelt abkassiert zu werden. Der Händler behält das Geld ja quasi umberechtigt ein, da er die Ware ja exportiert hat.
Vielen Dank schon einmal.
7 Antworten
In erster Linie ist kein Händler verpflichtet die Mwst auszuzahlen. das ist eine freiwillige sache. Der händler zahlt vorab die vorsteuer an das finanzamt. erst dann kann er vom finanzamt die steuer rückwirkend zurückverlangen. er hat somit nicht einbehalten. der händler kann somit erz#hlen was er will, wenn du die ware nicht am zoll vorzeigst und dir einen stempel holst kriegst du nichts! und der händler kann dann immer noch darauf plädieren, dass er es zu dem zeitpunkt gamcht hat, sich das jetzt für ihn nicht rentieren würde- steht es bei euch im kaufvertrag, dass du die MWst rückerstattet bekommst???
DH für EnnoBecker und da lässt sich nur kurz ergänzen: Nochmals auffordern die USt auszuzahlen (Rechtsanwaltsandrohung). Die Androhung wirkt manchmal schon Wunder. Notfalls muß man halt klagen
Vielen Dank! Ich werde das Geld nun anwaltlich einfordern.
Wennn DHL die Ch-Steuer /Einfuhrumsatzsteuer) abgerechnet hat, wäre es logisch, dass die Rechnung des Händlers eine Export-Rechnung OHNE USt war. (Sonst hätte der Händler ja auf den Nettopreis die dt. Steuer draufgeschlagen und die Bemessung der CH-Steuer wäre um diese Summe unnötig zu hoch.) Also kontrolliere erst mal die Rechnung... Ist dort der inkl. USt vereinbarte Preis drauf statt der Nettopreis vor USt , dann ist das ein Zivilrechtsproblem und keine Zollfrage: Was wurde vereinbart? Wie wurde die Ware bezahlt, bar/Rg. oder Nachnahme via DHL?
Wieso behält der Händler die erhobene Umsatzsteuer unberechtigt ein. Er muss diese ordnungsgemäß an das deutsche Finanzamt abführen und wird diesbezüglich von den Finanzbehörden überprüft.
Eine Umsatzsteuer-Identnummer ist natürlich Blödsinn, da diese nur innerhalb des Europäischen Binnenmarktes, dem die Schweiz nicht angehört, von Relevanz ist.
Das ist so nicht richtig.
http://www.zoll.de/c0reiseundpost/a0reiseverkehr/c0aufenthaltind/a0steuerfrei_einkaufen/index.html
Ich kauf öfter in Deutschland und bisher stehen alle Händler zu Ihrem Wort. Nur leider in diesem Fall nicht.