Mehrfamilienhaus Stromkreis für?

4 Antworten

du hast selbstverständlich einen anspruch darauf, den strom, den du nicht alleine verbrauchst, auch nicht alleine bezahlen zu müssen.

d.h. dein vermieter hat dafür sorge zu tragen, dass der strom für den keller und die heizungsanlage seperat erfasst wird. alledrdings muss die umbaumaßnahme auch für ihn zumutbar sein...

zum beispiel müsstest du damit einverstanden sein, dass der vermieter einen zwischenzähler setzt, und dir dann halt eben entsprechend 2/3 des geflossenen strom bezahlt. ein Drittel hätetst du so wie so im rahmen der umlagenregelung blechen müssen,

lg, Anna

PS: die warmwassebereitung läuft nicht komplett elektrisch, sollte sie jedenfalls nicht.

Lennard2806 
Beitragsersteller
 01.10.2015, 10:07

Die warmwasseraufbereitung läuft über die Heizunmgs anlage aber die Pume die verbaut ist eine 22 KW und die Frima die , die Heizung wartet sagte selbst eine 9 KW pumpe würde reichen wir können uns schon mal auf die Strom rechnung freuen 

Der Stromkreis muss getrennt sein! Das muss der Hauswirt übernehmen. Es kann nichts sein, dass du diese Kosten übernimmst. Dein Anteil wäre 1/3 mehr nicht. Ziehe also 2/3 von der Rechnung ab und deinen normalen geschätzten Stromverbrauch. Den diff. Betrag stellst du dem Hauswirt in Rechnung. Das Problem wird sein, wenn du die Stromrechnung nicht bezahlst drehen dir die Energie ab. Der Hauswirt muss! dafür sorgen, dass die Abrechnung gerecht ist.

hierzulande65  04.09.2015, 19:55

Der Stromkreis muss getrennt sein!

Noch so ein Blödsinn. Der Vermieter kann auch in einem Mehrfamilienhaus der Vertragspartner des Stromlieferanten sein und Stromkosten pauschal auf die Mieter umlegen. Da gibt es viele Möglichkeiten. Es wird dem Fragesteller nichts anderes übrig bleiben, als endlich mal seinen Mietvertrag richtig zu lesen. Da steht das nämlich mit Sicherheit drin.

lohne  04.09.2015, 19:58
@hierzulande65

"die Maklerin gefragt, ob alles separat läuft" Und tut es das? Nee!!

hierzulande65  04.09.2015, 19:50

Der Hauswirt muss! dafür sorgen, dass die Abrechnung gerecht ist.

Was für ein Unsinn. Wo soll das denn stehen? Dann zeige mir dieses "Gesetz", wenn du das tatsächlich glaubst. 

lohne  04.09.2015, 19:54
@hierzulande65

Wenn er nicht dafür sorgt, ist das schlicht und einfach Betrug. So einfach ist das. Wenn einer wissentlich betrügt und dir also Kosten aufbrummt die du nicht verursacht hast? Das nennst du UNSINN.

Du hast eine interessante Einstellung.

Dazu gibt es kein Gesetz. Wenn du in eine Wohnung ziehst, die keinen eigenen Stromzähler hat, bist du es selber schuld. Sowas hättest du dir bei der Besichtigung ANSCHAUEN müssen. Wenn du so einen Mietvertrag unterschreibst, bist du es selber schuld. 

lohne  04.09.2015, 19:46

So einfach ist das nicht, wer schaut sich schon die Leitungen an und erkennt welche Abnahmestellen über diesen Zähler laufen. Deine Antwort ist falsch.

hierzulande65  04.09.2015, 19:48
@lohne

Meine Antwort ist völlig korrekt. 

Es gibt  kein Gesetz dazu. Vielleicht ist deshalb deine Kaltmiete geringer, wenn du den Allgemeinstrom mit bezahlst. Dazu solltest du vielleicht mal deinen Mietvertrag lesen. Wir haben in Deutschland die Vertragsfreiheit. Das ist ein Gesetz. Und diese Vertragsfreiheit lässt auch zu, dass du in einer Wohnung leben kannst, wo dein Stromzähler auch den Allgemeinstrom zählt. Wahrscheinlich ist in deinem Mietvertrag dazu eine Regelung, die du nicht gelesen hast. 

Daran ist nichts ungesetzlich. Das ist nicht verboten. Wenn du dich darauf einlässt und das nicht vorher überprüfst, dann ist es einfach nur deine eigene Dummheit. Und gegen Dummheit gibt es noch kein Gesetz.

Lennard2806 
Beitragsersteller
 04.09.2015, 19:51
@hierzulande65

Also sowas steht nicht in meinem Mietvertrag. Desweiteren kann es doch sowas nicht geben weil überlege mal man würde in eine PlattenBau zeigen mit 20 Wohnungen und der Flur Keller und HeizungStrom läuft auf deinem Zähler dann bezahlst dürfen für 19 Parteien mit also glaube kaum das es geht 

hierzulande65  04.09.2015, 19:58
@Lennard2806

Ich glaube, du hast deinen Mietvertrag gar nicht richtig gelesen.

Lennard2806 
Beitragsersteller
 04.09.2015, 19:43

Ich glaube wohl kaum das es dazu nichts gibt weil es kann ja nicht seine das ich für andere Familien den Keller Strom sowie FlurStrom und HeizungStrom zahlen muss... 

ja, das ist geregelt, dass nicht eine partei den ganzen allgemeinstrom zahlt

wo, weiß ich nicht

google mal danach, da findeste mit sicherheit etwas