Mehrere Vornamen - Welcher darf für die Formalitäten genannt werden?
Hallo,
ich würde gerne wissen wie das gesetzlich geregelt ist, wenn man mehrere Vornamen hat. Müssen z.b. bei einer Anmeldung unbedingt der erste oder alle namen eingetragen werden, oder kann man das auch frei wählen, dass man z.B. den dritten im Ausweis stehenden Namen zu irgend einer Anmeldung/Bewerbung etc. schreibt?
3 Antworten
Guten Abend!
Das kommt ganz darauf an. Im privaten Rechts- und Geschäftsverkehr, wie das so schön heißt, kannst Du vornamenstechnisch machen was Du möchtest. Soll heißen - wenn Du Dich irgendwo bewirbst oder einen Account irgendwo anmeldest, reicht im Prinzip der Vorname, den Du Dir als Deinen Rufnamen ausgesucht hast. Wenn es um öffentlich rechtliche Dinge, wie Ausweise, Reisepässe oder sonstige Behördenkontakte geht, gehören alle Vornamen in die entsprechenden Dokumente. Hier ist wichtig zu wissen, dass zum Beispiel das "Vergessen" eines Vornamens bei der amtlichen An- oder Ummeldung oder beim Ausfüllen der Dokumente für einen Pass oder einen Ausweis ganz eng betrachtet Urkundenfälschung ist.
Wichtig ist daher vor allem, wenn Du eine Reise buchst, dass dein Name in den Reiseunterlagen mit den Namen im Ausweis übereinstimmen. Fehlt da ein Name kann das zum Beispiel am Flughafen beim Check In zu Problemen führen. Generell würde ich bei Bewerbungen im Anschriftenfeld nur den Rufnamen abbilden und irgendwo im Lebenslauf oder in der Bewerbung selbst den vollständigen Namen aufführen.
LG
In der Regel wird der Rufname verwendet.
In der Regel wird der Rufname also dein erster Name genommen es sei denn es wird darauf hingewiesen das alle Vornamen genommen werden müssen