Mann an Supermarkt Kasse nahm Waren aus meinem Segment vom Laufband der Kasse und tat sie zu seinen Sachen - Die Kassiererin ließ es durchgehen - Was tun?
Hallo, heute war ich an der Kasse im Supermarkt. Ein jüngerer Mann mit Sonnenbrille der vor mir war sagte auf ein mal: "Oh, das habe ich vergessen", und griff in mein Segment hinter dem Warentrenner und nahm sich zwei Flaschen Tonic Wasser.
Die Kassiererin schaute jedoch weg oder wollte das es nicht sehen. Ich sagte: "Hallo, was soll das?", woraufhin der Mann nur freundlich lächelte und sagte: "Was ist denn los?". Ich sagte: "Sie haben mir gerade zwei Flaschen genommen"?, woraufhin der Mann nur den Kopf schüttelte und die Augen hoch zog. Dann lächelte er und wandte sich der Kassiererin zu, die den Preis nannte.
Ich war schockiert und sagte laute zur Kassiererin: "Entschuldigen sie, haben sie das nicht gesehen? Der Mann hat aus meinen Waren gerade die Flaschen entwendet".
Die Kassiererin mischte sich dann endlich ein und sagte auch etwas strenger: "Auch aus IHREM Warensegment hat der Mann die Flaschen genommen". Ich war kurz vorm ausrasten und rief: "JA, das sag ich doch die ganze Zeit". Die Frau schaute mich nur weiter an und sagte: "Na und? Der Mann hat es anscheinend eilig, dann holen sie sich doch ein neues". Dann gab sie das Rückgeld raus und wünschte einen schönen Tag.
Was würdet ihr mir empfehlen, ich habe überlegt mich morgen zu beschweren. LG
7 Antworten
Einen Tag später kannst du da nichts mehr machen. Es war dreisst von dem mann aber wenn die Kassiererin nichts sagt kannst du höchstens den Geschäftsführer sprechen. Würde wenn das nochmal passiert die sachen dreisst wieder zu meinen Artikeln legen.
Was du tun kannst? Ich kann dir sagen was du nicht tun brauchst: Die Geschichte hier zu niederzuschreiben, denn das ändert gar nichts. Denn weder haben wir hier Einfluss darauf, noch können wir die Zeit zurückdrehen. Und hinterher sich drüber aufregen bringt auch nichts.
Ansonsten gilt: Du bist zwar nicht Eingentümer der Sache, das heißt, sie gehört dir nicht, aber du bist Besitzer und hast demnach auch Rechte.
§ 858 Abs. 1 BGB (verbotene Eigenmacht):
Wer dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder ihn im Besitz stört, handelt, sofern nicht das Gesetz die Entziehung oder die Störung gestattet, widerrechtlich.
Was du (theoretisch) dagegen tun kannst, sagt dir der § 859:
(1) Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren.
(2) Wird eine bewegliche Sache dem Besitzer mittels verbotener Eigenmacht weggenommen, so darf er sie dem auf frischer Tat betroffenen oder verfolgten Täter mit Gewalt wieder abnehmen.
Das heißt jetzt aber nicht, dass du den Typen hättest zusammenknüppeln können (deshalb auch "theoretisch"), sondern die Gewaltanwendung muss auch im Verhältnis zur Tat, zur Sache, zu den Alternativen stehen. Das heißt, dass du dem Typen die Flaschen zwar gewaltsam entreißen hättest dürfen, ihn aber nicht hättest schlagen dürfen. Denn das steht in keinem Verhältnis zur Alternative (neue Flaschen holen).
Wenn man Sie als Anrede benutzt, schreibt man es groß.
Solange eine Ware im Supermarkt nicht bezahlt ist, gehört sie nicht dir. Hol dir einfach nochmal eins und der Fall hat sich!
Nette Geschichte. Versuch es doch mal mit Wattpad. Dort kannst du sie veröffentlichen.