Mahngebüren Santander
Ich hab mir vor einem Jahr das Iphone 4 geholt das über Santander abgerechnet wird. Ich bezahle monatlich 32,30€. Santander bucht diesen Betrag immer am ersten des Monats ab. Nun war mein Konto nicht gedeckt da mein Gehalt zu spät überwiesen wurde. Ich wurde daraufhin am 06.12.12 angerufen und mir wurde gesagt das ich den Betrag bis spätestens 10.12.12 überweisen soll. Da ich das nicht tun konnte weil mein Chef mich bei der Lohnauszahlung vergessen hat und ich mein Gehalt erst morgn kriege habe ich gestern am 11.12.12 eine Lastschriftrückgabe von Santander erhaltn. Jetzt wollen die am 17.12.12 64,30€ einziehen. Meine Frage ist das erlaubt? Ich meine das ist ja ein aufschlag von 100% schonmal dank im vorraus
4 Antworten
Ja, leider. Du bist dafür verantwortlich, dass das Konto, von dem in diesem Fall Santander abbuchen soll, ausreichend Deckung vorhält. Ist das nicht der Fall, fallen alle aus der wegen fehlender Deckung missglückten Lastschrift anfallenden Kosten auf dich zurück. Dies wäre auch z. B. dann der Fall, wenn du versehentlich eine falsche Bankverbindung angegeben hättest. Dass die jedoch nun das Doppelte verlangen, ist schon heftig und ich bin skeptisch, dass das korrekt ist. Es könnte natürlich aber auch sein, dass die jetzt gleich Monate auf einmal einziehen wollen, da ja eine Abbuchung in die Hose ging. Hast du dir mal die AGB's des Kreditvertrages genau durchgelesen? - Ansonsten: Ruf doch einfach mal bei Santander an und frage nach.
AGB's die deutschem Recht zuwider laufen sind irrelevant.
3,- € pro Rücklastschrift. Mehr ist nicht (BGH Xa ZR 40/08).
Nein, Hör auf, die Leute ins Bockshorn zu jagen, eine Rücklastschrift ist gerade mal 3€. 30€Rücklastkosten in AGB ist ungültig, mit sowas ist auch schon mal ein "Billigflieger" vor Gericht gescheitert.
- 3,00 € pro Rücklastschrift
- 2,50 € pro Mahnung
Alle anderen höheren Kosten muss der Gläubiger nachweisen, wenn er sie erstattet haben will.
Ja das ist zulässig, eine Nicht Deckung ist ja keine Kleinigkeit. Diese kommt ja nur zu stande wenn Sie keinen Dispo haben oder aber der Dispo schon völlig ausgereizt ist. Das ist sehr ärgerlich aber auch die Berliner Sparkasse erhebt für jede Nicht Deckungsüberziehung imense Gebühren. Bei mir waren es in der Jugend mal 8 Euro, da war die gebühr dann dennoch 20 Euro weil sie einen festen Satz hatten, das variiert aber von Bank zu Bank offensichtlich.
Feste Sätze in der Höhe sind rechtswidrig und müssen nicht bezahlt werden
Das darf Santander. Ich würde es aber trotzdem versuchen, es mit Santander telefonisch zu klären.
Sie dürfen es fordern, mit Erfolg einklagen können sie es aber kaum.