Mahnbescheid von auxmoney nach 3 Jahren - obwohl da keinen Kredit aufgenommen?

3 Antworten

Gegen den Mahnbescheid muss bei einer unberechtigten Forderung immer Widerspruch eingelegt werden, sogar auch dann, wenn der angebliche Anspruch verjährt sein sollte. Sonst wird das nach dem darauffolgenden Vollstreckungsbescheid tituliert, und dann wird gar nicht mehr nach der Verjährung gefragt, den Einwand kannst Du dann nicht mehr vorbringen.

Forderungen aus 2011 sind prinzipiell noch nicht verjährt. Die Regelverjährung nach dem BGB sieht so aus: 3 volle Kalenderjahre nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Forderung entstanden ist (bzw. Kenntnis hätte bestehen müssen blablafaselundsoweiter).

Also: Anspruch aus dem Jahr 2011 verjährt erst am 01.01.2015 mit dem Silvestergongschlag.

Der Mahnbescheid hat darüber hinaus eine hemmende Wirkung auf den Eintritt der Verjährung von weiteren 6 Monaten. Solange hat der Forderungssteller bei Deinem Widerspruch also noch Zeit, um "Überleitung ins streitige Verfahren" zu beantragen. Auf Deutsch: er würde Dich auf Zahlung verklagen. Nach Ablauf dieser 6-monatigen Hemmung wäre der Fall für Dich gegessen, d.h. Du bräuchtest Dich dann nur noch auf die Verjährung berufen, und das Gericht prüft dann den Anspruch gar nicht mehr in der Sache, sonsdern weist die Klage sofort ab.

Vor Verjährungseintritt muss das Gericht aber den Anspruch in der Sache prüfen. Hier kommt es also darauf an, was für eine Form die sogenannte "Anfrage" hatte, und ob dabei durch Dich kostenpflichtige Leistungen bestellt wurden. Etwa die sogenannten "Bonitätszertifikate". Dies müsste aber bei der Anfrage durch Dich sofort und deutlich sichtbar erkennbar gewesen sein, sonst wird das nicht wirksamer Vertragsbestandteil.

Im Zweifel mal die Sache von einer Verbraucherberatung prüfen lassen.

Auf jeden Fall Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen, da sonst ein Vollstreckungsbescheid ergehen kann.

Themisbaby 
Beitragsersteller
 10.12.2014, 10:10

aber verjähren die rechnungen nicht nach 3 jahren? die rechnung ist vom 20.11.2011 und der mahnbescheid vom 06.12.2014

Punfish  10.12.2014, 10:27
@Themisbaby

Die regelmäßige Verjährungsfrist endet mit Ablauf des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr, in dem der Anspruch entstanden ist.

franneck1989  10.12.2014, 10:47
@Themisbaby

nein, das wäre erst zum 01.01. verjährt. Daher versucht auxmoney, hier schnell noch tätig zu werden, bevor das eintritt.

klatoe  02.09.2018, 14:45
@Themisbaby

Die Verjährung beginnt in deinem Fall am 01.01.2012 und ist ab 01.01.2015 verjährt, durch den Mahnbescheid vom 06,12.2014 wurde die Verjährung unterbrochen. Also Wiedersprunch

Der Mahnbescheid sagt erstmal gar nicht aus..du solltest in den Widerspruch gehen, wenn du dir deiner Sache sicher bist nicht zahlen zu müssen.

In dem Fall allerdings würde ich einen RA einschalten!

PatrickLassan  10.12.2014, 12:53

Falls das Inkassobüro hartnäckig bleibt: Ja.

mepeisen  11.12.2014, 20:18

Wieso einen Anwalt? Das ist eine Vermittlungsgebühr. Wenn nichts vermittelt wurde, kann da auch schwerlich eine Vermittlungsgebühr gefordert werden.

klatoe  02.09.2018, 14:48
@mepeisen

In diesem Fall AGB lesen, auch für nicht erfolgte Vermittlung kann eine Gebühr entstehen,ist von krimminellen Vermittler gerne bevorzugtes abkassieren.

mepeisen  03.09.2018, 06:41
@klatoe

Die AGB unterliegen einer Inhaltskontrolle. Nicht alle Klauseln sind gültig. Gerade solche ausdrücklichen BGB-Vorschriften können nicht per AGB ausgehebelt werden.