Mache ich mich strafbar, wenn ich Screenshots bei Snap mache und der andere es nicht möchte?

9 Antworten

wer etwas erstellt ist der Urheber und sein Werk unterliegt damit dem Urheberrecht. Wenn Du dieses also ohne Einverständnis des Urhebers kopierst, verwendest und/oder veröffentlichst, dann machst Du Dich strafbar, weil Du gegen das Urheberrecht verstösst.

Wenn man Deine Argumentation aufnimmt, dann wäre jeder, der seine Bilder ins Internet stellt selbst schuld wenn diese woanders verwendet würden, er hat sie ja online gestellt.

jennywurst 
Beitragsersteller
 07.06.2018, 14:16

Ich hab das ja nicht veröffentlicht

Ich kenne "Snap" nicht, aber es ist sowohl gesetzlich verboten, Fotos von anderen ohne eingeholte Erlaubnis zu machen, als auch verboten, Bilder oder Texte zu kopieren, die nicht von dir selbst kommen, außer, es wurde abgemacht, dass du oder alle das dürfen :)

Zumindest kann man zitieren und eine Quellenangabe machen.

Bordori  07.06.2018, 14:13

Es zu kopieren, ist nicht verboten. Man darf es in der Folge nur nicht veröffentlichen.

Disney hat auch Star Wars veröffentlicht. Heist noch lange nicht, dass ich mich daran bedienen darf.

Du hast absolut gar nichts verbotenes getan.

So lange du einfach nur einen Screenshot ( oder, wegen mir auch hunderte) machst und diese nicht veröffentlichst, kann dir nichts passieren.

Die Polizei würde sie auslachen.

Ob Snapchat oder nicht, sie hat das Foto ins Internet gestellt und somit ist es für jeden zugänglich.

Beweis ihr einfach, dass du den Screenshot gelöscht hast und dann vertragt euch wieder.. Ist doch Kindergartenscheisse.

picasso22  07.06.2018, 14:14

Recht am eigenen Bild und Urheberrecht vergehen nicht plötzlich nur weil man die Bilder selbst Online stellt.

Bordori  07.06.2018, 14:16
@picasso22

Das Recht am eigenen Bild besagt, dass ein Mensch selbst bestimmen darf, ob ein Bild von ihm veröffentlicht wird oder nicht. Er hat nur einen Screenshot davon gemacht.