Ist es strafbar jemanden bei Snapchat nach halbnackten Bildern zu fragen, aber nicht zwingen?
Mein Kumpel steht total auf ein Mädchen aus unserer Stufe und hat einen Fake-Account bei Snapchat gemacht und sie dort nach halbnackten Bildern gefragt und gesagt, dass wenn sie welche schicken würde, er sich zu erkennen gibt. Ich meine es ist strafbar, er glaubt es sei legal, da er sie nicht gezwungen hat. Es kommt hinzu, dass er 18 ist und sie 17. Sie wollte, dass er aufhört, was er aber nicht getan hat. Jetzt hat er ihr ein Foto von seinem "besten Stück" geschickt und sie hat einen Screenshot gemacht, was ja auch nicht 100%ig legal ist. Hat er eine Anzeige zu befürchten und was hätte er dann zu befürchten? Es war eine neue Mail-Adresse (ausgedachter Name) etc. Könnte ihn die Polizei überhaupt finden? Wie steht es allgemein mit Fake-Accounts? Sind die illegal?
Das waren jetzt viele Fragen in einer. Ich danke schonmal im Vorraus!
5 Antworten
Wenn sie sagt, er soll aufhören und er schickt ihr stattdessen ein Foto von seinem besten Stück, spätestens dann ist es illegal.
Es ist illegal. Wenn sie ihn anzeigt, ist er dran. Außerdem ist er ein unangenehmes Ekel. Jemandem ein Bild seines Penis zu schicken, ist sexuell übergriffig, nicht besser als die afrikanischen Jungs in Köln, nur online.
Ihr seid beide Spinner.., hoffe, dass sie euch / dich tatsächlich anzeigt. (selbstverständlich ist es immer ein 'Freund', der angeblich die Scheiße macht.. - ihr Kasperköpfe müsst ein auch für selten dämlich halten..)
Leider gibt es solche Hirnverbrannten im Netz zu hauf.., kann man nur hoffen, dass ihr entweder strafrechtlich verfolgt oder zumindest zeitnah von den von euch genötigten blockiert werdet.
Mehr gibt es zu solchen Vollid!oten nicht zu sagen.!!
Ja stimmt schon irgendwie da du es bist ich meine muss ein echt sehr sehr sehr guter freund sein wenn er dir erzählt dss er ihr ein bild geschickt hat von seinem stück
Hat er eine Anzeige zu befürchten und was hätte er dann zu befürchten?
ja - das BKA ist in Punkto Internet-Kriminalität mit Sicherheit schon informiert. Denn auch der Betreiber eines Chat muss solche Fotos sofort melden.
Wie steht es allgemein mit Fake-Accounts?
Du bist ja ein wahrer Spaßvogel,
glaubst du wirklich, dass das BKA die Adresse deines Freundes benötigt? Der Standort des Computers ist mit Sicherheit schon bekannt.
Das BKA kümmert sich mit Sicherheit, um das Dickpic eines 18 Jährigen.. Das passiert täglich tausend mal.
Möglich, da kannst du mal wieder erkennen, wie viel Arbeit sich die Polizei mit solchen unnützen Typen macht.
Das BKA kümmert sich mit Sicherheit, um das Dickpic eines 18 Jährigen.. Das passiert täglich tausend mal.
Sie kann zur Polizei gehen, den Beweis hat sie ja schon auf dem Handy. § 184 kommt hier in Betracht. Ich bezweifle allerdings, dass sich die Polizei die Mühe macht, den waren Besitzer des Accounts ausfindig zu machen. Das kann sehr aufwendig sein, zumal der Standort bei einer Handyapp nichts sagend ist.