Mache ich mich strafbar dabei?

6 Antworten

viell. muss der nicht gesperrt werden, das Ding ist schlicht leer

Dann sperrt Amazone dich Lebenslang und klagt das Geld zurück.

Anzeige folgt, dann kannst Du die Schuld auf den Verkäufer schieben, aber das das Geschäft nicht Sauber war, hätte dir ja klar sein müssen. Daher kommst Du nicht um eine Strafe.

Messkreisfehler  12.10.2016, 15:56

Jupp, vermutlich war der 250 Euro Gutschein noch deutlich günstiger als der Gutscheinwert ansich, insofern hätte der Käufer davon ausgehen müssen dass etwas faul ist.

Tu so als wüsstest du nichts davon.. Wenn was ist, sag ihm dass du dein geld zurück willst, sonst policia holen wenn du nichts illegales gemacht hast...

RasThavas  12.10.2016, 15:51

So ein Blödsinn. "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!"

Messkreisfehler  12.10.2016, 15:54
@RasThavas

Genau so ist es. Gecardete Gutscheine fliegen in der Regel eh über kurz oder lang auf. Amazon kann selbst zukünftig noch eine Strafanzeige erstatten und das Geld zurückfordern wenn es (und das tut es in der Regel ) ans Tageslicht kommt.

DJFlashD  12.10.2016, 16:19

unwissenheit schützt vor strafe nicht.. schön, woher soll er das denn wissen? wenn einer bestraft wird, dann ja wohl der, der ihm das ding angedreht hat..

Messkreisfehler  12.10.2016, 15:50

Schon der Ankauf der Karte war eine Straftat

Probiere ihn zu aktivieren... Wenn ein Fehler auftritt hast du Müll gekauft. Aber warum hast du dir einen Amazon Gutschein gekauft?! 

astockbrot 
Beitragsersteller
 12.10.2016, 15:49

Habe ihn schon eingelöst. Meine Frage ist ob Amazon ihn nun noch zurückziehen kann.

Messkreisfehler  12.10.2016, 15:51
@astockbrot

Herzlichen Glückwunsch zur Straftat...

Und ja, selbstverständlich kann Amazon das Guthaben abziehen, das Kundenkonto wird dann zudem auf Lebzeit gesperrt.

Die Sperrung des Gutscheins ist das kleinste Problem...

§ 259
Hehlerei

(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch
eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat,
ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder
absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.