LVM verweigert Teilkündigung meiner privaten Rentenversicherung. Gibt es wirklich ein neues Gesetz, das die Teilkündigung verbietet?
Ich habe zur Zeit einen finanziellen Engpass und wollte deshalb meine private Rentenversicherung bei der LVM teilkündigen.
Habe dieses in den letzten Jahren bereits 2 mal gemacht (insgesamt eine Summe von 1000 €) und es ging problemlos.
Als ich nun heute anrief, um noch einmal 500 € durch eine Teilkündigung zu bekommen, wurde mir sehr unfreundlich mitgeteilt, das ginge nicht, weil es ein neues Gesetz geben würde, dass diese Teilkündigungen verbiete.
Ich könnte aber die Versicherung komplett kündigen, wobei der Rückkaufswert aber deutlich kleiner ist als der Betrag, den ich bisher eingezahlt habe.
Ich habe das Gefühl, die wollen mich als Kunden los werden, aber ich möchte eigentlich wegen des hohen Verlustes nicht komplett kündigen.
Gibt es wirklich ein neues Gesetz, das eine Teilkündigung von Rentenversicherungen verbietet oder versucht die LVM nur um die Teilkündigung herum zu kommen, indem sie mir mitteilt, diese sei vom Gesetz her verboten?
Falls es so ein Gesetz nicht gibt, kann ich dann eine Teilkündigung schriftlich verfassen und per Einschreiben an die Versicherung schicken? Einen Besuch eines Versicherungsvertreters bei mir Zuhause möchte ich nämlich nicht haben.
2 Antworten
Wenn durch deine "Teilkündigung" nur noch eine Minirente übrig bliebe, kann der Versicherer sich weigern, diese Teilkündigung zu akzeptieren. Dabei kommt ja das Preis-Leistungsverhältnis in eine völlige Schieflage. Die Kosten für diesen Vertrag bleiben ja die gleichen. Bzw. die Provision wurde ja bereits an den Vermittler ausgezahlt.
dass der Rückkaufswert z.Zt. noch weniger ist, als deine bisherigen Einzahlungen ist durchaus möglich und völlig normal.
Einen langfristigen Vertrag vorzeitig aufzulösen ist immer teuer.
kann ich dann eine Teilkündigung schriftlich verfassen und per Einschreiben an die Versicherung schicken?
Das kannst du immer machen, auch für den Fall, dass es nichts bringt.