Lohnfortzahlung bei Unterbrochener Krankheit
Hallo!
Ich musste mich wegen Burnouts und Depressionen einmal für 2 Wochen Krankschreiben lassen. Danach beschloss ich zusammen mit dem Arbeitgeber die Arbeitszeiten auf das vertraglich festgelegte zu reduzieren und so einen weiteren Monat arbeiten zu können. Da dies nun auch nicht ging, wurde ich erneut krankgeschrieben. Dies nun seit 4 Wochen. Tritt nun die Krankengeld Zahlung sofort ein oder gibt es wegen der Unterbrechung nun erneut 6 Wochen "Frist"? Das wäre für die Heilung wichtig, da mein Arbeitgeber keine zusatzzahlungen zum Krankengeld macht und ich so Finanziell vor dem Ruin stehe sofern ich nicht wieder arbeiten gehe..
4 Antworten
Tritt nun die Krankengeld Zahlung sofort ein oder gibt es wegen der Unterbrechung nun erneut 6 Wochen "Frist"? Das wäre für die Heilung wichtig, da mein Arbeitgeber keine zusatzzahlungen zum Krankengeld macht und ich so Finanziell vor dem Ruin stehe sofern ich nicht wieder arbeiten gehe..
Bei gleicher Diagnose wird nicht erneut 6 Wochen lang Lohnfortzahlung gezahlt sondern zusammen mit der ersten Erkrankung wird nach insgesamt 6 Wochen dann Krankengeld gezahlt.
MfG
Johnny
Bei dem erneuten Anspruch auf Entgeltfortzahlung von sechs Wochen kommt es darauf an, wie lange der Zeitraum von der ersten Krankschreibung wegen der gleichen Diagnose schon her ist. Da kannst Du im § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz Abs. 1 lesen:
Wird ein AN durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den AG für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. Wird der AN infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, so verliert er wegen der erneuten Arbeitsunfähigkeit den Anspruch für einen weiteren Zeitraum von höchstens sechs Wochen nicht, wenn:
-
er vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig war oder
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seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist.
Du weißt ja selbst, wie lange Du zwischen er ersten und zweiten Arbeitsunfähigkeit gearbeitet hast. Sind da nicht mindestens sechs Monate dazwischen wirst Du bei dieser zweiten Arbeitsunfähigkeit mit derselben Erkrankung nach vier Wochen Dein Geld von der Krankenkasse bekommen, da dann die sechs Wochen Entgeltfortzahlung vom AG geleistet wurden.
Ruf doch grad mal deine KK an. Ich glaube aber zu wissen, das du jetzt dann Krankengeld bekommen würdest, weil es die selbe Krankheit ist.
Siehste, habe ich es doch gewusst. Danke. :-)
Das du nicht ununterbrochen krank geschrieben wurdes kann für dich zum Problem werden, deswegen weigern sich Krankenkassen oft Krankengeld zu bezahlen. Obwohl sie dazu nach 6 Wochen mit der gleichen Erkrankung verpflichtet wären.
So ist es, falls auf dem Attest des Arztes / der Ärztin der gleiche Diagnoseschlüssel verwendet wurde wie beim ersten Mal, dann erhältst Du nach den 6 Wochen Krankengeld von der Krankenkasse.