Lohnabrechnung und Meldung zur Sozialversicherung Aufbewahrung?
Hi Leute, mich würde mal interessieren. Muss man eigentlich seine Lohnabrechnungen und Meldung zur Sozialversicherung komplett aufheben? Also für alle Beschäftigungen die man jemals hatte? Oder nur die letzten paar Jahre immer parat halten. Meine Meldung zur Sozialversicherung endet mit dem Mutterschutz bekommt man in der Elternzeit keine mehr? In der Elternzeit habe ich immer die Lohnabrechnungen mit 0,00 zugeschickt bekommen. Ist das überhaupt notwendig für die Rente? Werden eigentlich die Elterzeit komplett in der Rente angerechnet? Bin seit 2008 in Elternzeit.....
5 Antworten
Wenn es alles ins Rentenkonto übernommen wurde (davon erhältst Du einmal im Jahr eine Kontoinfo) dann kannst die die Unterlagen vernichten. Den Auszug vom Rentenkonto hebst Du auf, bis dann der neueste kommt und kontrollierst immer, ob alles weiterhin übernommen wurde.
Hallo,
wenn man eine Renteninfo von der Rentenversicherung bekommen hat, bewahrt man diese auf. Die Unterlagen vom Arbeitgeber kann man dann für den bestätigten Zeitraum vernichten (wenn man die Zeiträume und Entgelte verglichen hat). Besonders bei nachträglichen Zahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsabgeltung etc.) sind Abweichunfgen denkbar.
Gruß
RHW
Sozialversicherung in jedem Fall aufbewahren, es sind immer mal wieder Differenzen mit der RVA. Lohnabrechnungen ein oder zwei Jahre, das reic ht Gruss
Wenn du in Rente gehts und etwas fehlt auf deinem Konto musst du es nachweisen um deinen Anspruch durchzusetzen.
Pro Kind werden für maximal 3 Jahre jeweils 1 Rentenpunkt gutgeschrieben. Dies entspricht Stand heute einem Anspruch auf Bruttoaltersrente (mit 67) von 84,21 € p.M.
Also ich hebe alles was mit Lohn/Gehalt und Rente zu tun hat auf. Wird ordentlich abgeheftet und fertig. Soviel Platz nimmt das ganze ja nicht weg. Ganz konkret kannst du die jeweiligen Aufbewahrungsfristen hier http://www.papershred.de/service/aufbewahrungsfrist/ nachlesen oder halt in den jeweiligen Gesetzbüchern.