Lohnabrechnung und Meldung zur Sozialversicherung Aufbewahrung?

5 Antworten

Wenn es alles ins Rentenkonto übernommen wurde (davon erhältst Du einmal im Jahr eine Kontoinfo) dann kannst die die Unterlagen vernichten. Den Auszug vom Rentenkonto hebst Du auf, bis dann der neueste kommt und kontrollierst immer, ob alles weiterhin übernommen wurde.

Hallo,

wenn man eine Renteninfo von der Rentenversicherung bekommen hat, bewahrt man diese auf. Die Unterlagen vom Arbeitgeber kann man dann für den bestätigten Zeitraum vernichten (wenn man die Zeiträume und Entgelte verglichen hat). Besonders bei nachträglichen Zahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsabgeltung etc.) sind Abweichunfgen denkbar.

Gruß

RHW

Sozialversicherung in jedem Fall aufbewahren, es sind immer mal wieder Differenzen mit der RVA. Lohnabrechnungen ein oder zwei Jahre, das reic ht Gruss

Wenn du in Rente gehts und etwas fehlt auf deinem Konto musst du es nachweisen um deinen Anspruch durchzusetzen.

Pro Kind werden für maximal 3 Jahre jeweils 1 Rentenpunkt gutgeschrieben. Dies entspricht Stand heute einem Anspruch auf Bruttoaltersrente (mit 67) von 84,21 € p.M.

Also ich hebe alles was mit Lohn/Gehalt und Rente zu tun hat auf. Wird ordentlich abgeheftet und fertig. Soviel Platz nimmt das ganze ja nicht weg. Ganz konkret kannst du die jeweiligen Aufbewahrungsfristen hier http://www.papershred.de/service/aufbewahrungsfrist/ nachlesen oder halt in den jeweiligen Gesetzbüchern.