Lohnabrechnung bei Beschäftigungsverbot?
Ich habe heute meine erste Lohnabrechnung seit dem Beschäftigungsverbot bekommen. Nun steht da aber nicht sowas wie "Gehalt Beschäftigungsverbot" sondern "Mutterschutzlohn". Das ist doch aber völlig falsch, weil ich noch lange nicht im Mutterschutz bin! (Mutterschutz beginnt erst 6 Wochen vor Geburt). Kann mir das später Probleme machen wegen Versicherung oder Finanzamt? Sollte mein AG das vielleicht lieber korrigieren?
3 Antworten
dein beschäftigungsverbot wird im rahmen des mutterschutzgesetzes ausgesprochen, also bekommst du lohn im rahmen dieses gesetzes. das ist was ganz anderes als die - auch im rahmen des mutterschutzgesetzes - festgelegte mutterschutzfrist von 6 wochen vor und 8 bzw. 12 wochen nach der geburt.
mutterschutzlohn ist somit vollkommen in richtig, du bekommst lohn im rahmen des Mutterschutzgesetzes.
nebenbei: ab dem zeitpunkt der bekanntgabe der schwangerschaft beim arbeitgeber stehst du unter dem Mutterschutzgesetz.
Ok. Daran hatte ich gar nicht gedacht! danke
Was da steht ist eigentlich egal. Evtl. hat deren Programm keine andere Vorlage dafür. Solange die Abrechnung selbst stimmt, ist das letztlich egal. Ungünstig formuliert ist es schon.
Siehste. Wieder was gelernt. :-)
nein, es ist vollkommen richtig formuliert. ersatzlohn im rahmen des mutterschutzgesetzes nennt man nunmal mutterschutzlohn.
Warum rufst du nicht in der Personalabteilung an??
Anrufen und korrigieren lassen
Weil ich erst wissen will, ob das überhaupt notwendig ist ;)