Darf man Flohmarkthinweise an Straßenlaternen anbringen?

3 Antworten

§ 33 StVO verbietet das Anbieten von Waren und Leistungen. Auf Flohmärkten werden Waren angeboten.

Nach Absatz 2 ist zusätzlich Werbung, angebracht  an Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nicht zulässig.

Folglich ist das Anbringen von Werbung an Straßenlaternen grundsätzlich unzulässig.

Gleichzeitig könnte eine Sachbeschädigung vorliegen (unwahrscheinlich aber möglich), da Lichtmasten im Eigentum  eines Anderen stehen und durch das Bekleben eine "Material- Beeinträchtigung" entstehen kann.


Hallo,
um Werbung auszuhängen bedarf es der Genehmigung durch die Stadt.

Werden ohne Genehmigung Plakate ausgehangen, so kann gegen den Verursacher ein Ordnungsgeld ausgesprochen werden.
Zudem kann die Stadt verlangen, dass die Werbung entfernt wird.
Wird diese nicht entfernt, so kann eine Firma auf Kosten des Verursachers beauftragt werden.

Fragt also bitte vorher per Mail nach, so dass ihr eine schriftliche Genehmigung habt.

Eigentlich ja, das anbringen von werbung ist genehmigungspflichtig. Du könntest in geschäften flyer auslegen, vorher fragen ob du das darfst. An straßenlaternen oder mauern darfst eigentlich nichts hinhängen außer du fragst vorher auf dem rathaus. Wo kein kläger da keine klage, aber du weißt ja nicht ob sich irgendwer vielleicht doch dran stört.