Löcher in die Wand bohren als Mieter, weil Hängeschrank aufhängen?

11 Antworten

Sollte eigentlich erlaubt sein wenn du es zu einer ordnungsgemäßen Zeit machst.

Hallo,

Ich bin zwar selber erst 13 aber meine Mom (arbeitet in einer Rechtsanwaltskanzlei) sagt, das dies erst, gegebenen falls auch schriftlich, mit dem Vermieter vereinbart werden muss. MACH ES ABER SICHERHEITSHALBER SCHRIFTLICH ; )

Ich hoffe ich konnte helfen

MFG EDDY

EdDcuBe  07.01.2016, 11:48

Hatte ich doch Recht :D Woher soll man auch wissen, ob und wie viele Kabel in der Wand sind

EdDcuBe  07.01.2016, 06:58

Achso, das tut mir leid....:D Danke für die Korrektur.

bwhoch2  07.01.2016, 11:26
@EdDcuBe

@EdDciBe: Doch, Du hast recht. Nicht der ChristianLE. Man kann zwar problemlos Bilder aufhängen, aber bei einem Hängeschrank geht es auch um die Statik. Woher soll man, wenn man neu in einer Wohnung ist, wissen, wieviel eine Wand trägt.

Es gibt sehr viele unterschiedliche Arten von Wänden. Eine massive Beton- oder Ziegelwand mit mindestens 12 cm Wandstärke trägt gut. Wenn es aber eine dünner gemauerte ist oder gar eine Leichtbau-/bzw. Trockenwand aus Gipslatten, wird es gefährlich.

Deshalb ist es schon sehr sinnvoll, wenn man zuvor den Vermieter fragt und wenn man dann auch noch schriftlich bekommt, dass man die Wohnwand dort befestigen darf, umso besser.

ChristianLE  06.01.2016, 22:16

Da irrt sich deine Mom. Das Bohren von Löchern innerhalb der Wohnung gehört zum bestimmungsmäßigen Gebrauch einer Wohnung. Da muss auch nicht der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden.

Bestimmt hast Du schon gebohrt und es hält auch alles wunder, weil Dir die meisten hier geschrieben haben, dass Du nicht fragen musst. Wenn man sich auskennt und weiß, welche Art von Mauerwerk vorliegt, ist das auch noch ok. Wenn man das aber nicht weiß, muss man sich vorher vergewissern, bevor womöglich die Wand größeren Schaden nimmt. )s. Antwort von EdDcuBe)

Du musst da niemanden informieren oder fragen, musst halt nur die Ruhezeiten einhalten.

Löcher bohren zum Zweck der Befestigung von Einrichtungen gehört zum vertragsgerechten Gebrauch der Mietsache.

Meinste wegen dem Lärm?Nee da musste nicht fragen so lange Du dich an die Ruhezeiten hällst.Und wenn es um die Löcher in der Wand geht so ist das auch erlaubt,nur bei Auszug müssen sie wieder verspachtelt werden.