Listenhund aus dem TH auf Probe zu sich nehmen?
Hallo!
https://www.gutefrage.net/frage/hund-aus-th-holen-ohne-halteerlaubnis-hessen
Zu dieser Frage bekam ich die Antwort, wir könnten den Amstaff auf Probe auch zu uns nehmen. Wir würden sie sowieso sehr gerne bei uns behalten, nur leider dauert es ein wenig mit den Papieren und wir haben angst, dass sie anderweitig vermittelt wird.
Nun stellt sich die Frage, ob man auch wenn es sich um ein Listenhund (ca. 19 Wochen alt) handelt diesen "auf Probe" zu sich mit nach Hause nehmen darf.
2 Antworten
Es ist aber doch gar nicht so schwierig, die hessiche Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden zu lesen und zu verstehen!
§ 1 Satz 3 besagt doch ganz klar und ohne jede Ausnahme:
"Gefährliche Hunde darf nur halten, wem eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde erteilt worden ist."
Und dazu zählt besagter Hund.
Und wenn euch jemand die Auskunft gegeben hat, während eures Urlaubs dürfe auch jeder andere euren Hund betreuen und ausführen - so ist das nicht richtig!!
Auch das dürfen dann nur Volljährige, die im Besitz der entsprechenden Sachkundeprüfung sind.
Zu dieser Frage bekam ich die Antwort, wir könnten den Amstaff auf Probe auch zu uns nehmen.
den letzten Absatz muss man dann nicht verstehen