Letzte außergerichtliche Mahnung was tun?

8 Antworten

UND ?!?!?

Was willst du, zahlst du oder zahlst du nicht ? Hast du oder hast du nichts ? Bist du denn Mieter, Hauptmieter oder Untermieter, Mitmieter.

Vermutlich bist du Mieter und es interessiert keine was du und dein Mitbewohner so ausgemacht haben. Du kannst nun zahlen oder dich verklagen lassen. Kannst du dann nicht zahlen macht das der Gerichtsvollzieher in Raten in den nächsten 30 Jahren.

Willst du zahlen kannst du sicher eine Ratenzahlung vereinbaren! Muss man eben dann machen und sich kümmern.

Lässt du dich verklagen, verlierst du und es muss exra ein Gerichtsvollzieher kommen wir des immer teurer. Gewinnst du .....aber wie will man gegen einen Stromzähler gewinnen.

Tod stellen bringt nichts.

Natürlich muss man keine Anwaltskosten zahlen wenn es noch nie eine Rechnung gabe. Wie auch immer euere Verträge so sind. Du kannst dem Anwalt auch schreiben das du deinen Teil zahlen willst aber keine Anwaltskosten da die Forderung nie fällig war....wenn es nie eine gab

"Ich habe kein Geld !!! " bringt dich nicht weiter, erhöht nur die Kosten.

Leonlein12 
Beitragsersteller
 19.02.2018, 14:52

Es geht darum das meine MB den ganzen Strom falsch ausgerechnet hat. Die Rechnung von der stimmt von vorne und hinten nicht. Nehme mir dann wahrscheinlich ein Anwalt...

Wie soll man wissen, ob die Mahnung gerechtfertigt ist, wenn du noch nicht einmal verrätst, wie denn die Forderung überhaupt lautete?

Deine bisherige Vogel-Strauß-Politik kann allerdings bös nach hinten losgehen, und die Unfähigkeit zu zahlen bedeutet keineswegs, dass man einer Verpflichtung dazu ledig wäre.

Zusammenfassend:

  1. Ex-Mitbewohnering war Hauptmieterin
  2. Vor einem Jahr kam eine Nachzahlungsaufforderung über 800€ für Strom
  3. Ihr wolltet durch 3 Teilen, Sie wollte nicht
  4. Ihr beide habt nichts überwiesen.
  5. Jetzt habt ihr eine Mahnung vom Anwalt.

Wenn ihr keine Zwischenzähler pro Zimmer/Wohnteil habt, dann ist die Stromrechnung normalerweise auf alle gleichermaßen aufzuteilen. Ob sie will oder nicht, ist ihr Problem. Eure Schuld wären dennoch 1/3 der 800€ pro Person. Hättet ihr einfach den Betrag überwiesen, wäre alles in Ordnung. Da ihr aber nichts überwiesen habt, habt ihr nach wie vor eine Schuld ihr gegenüber, die sie nun einfordert. Die Zuhilfenahme eines Rechtsanwalts ist in diesem Fall durchaus gerechtfertigt.

Der nun geforderte Betrag liegt bei 360€ und setzt sich scheinbar so zusammen:

  • 90€ Anwalt
  • 270€ Stromkosten

1/3 von 800€ wären 266,66€. Damit seid ihr bei genau dem Anteil den ihr beide eurer Mitbewohnerin schuldet. Die Kosten für diese Mahnung darf die gute Frau dabei auf euch abladen. Somit ist der Brief als solcher korrekt und auch noch sehr "freundlich".

Woher du das Geld jetzt nimmst? - Woher hättest du es denn vor einem Jahr genommen?

Wenn du es nicht direkt bezahlen kannst, dann kontaktiere den Anwalt. Teile ihm mit, dass du zahlungswillig bist, aber das Geld nicht in dem Zeitraum bereitstellen kannst und such eine Lösung. Meist wird er dir eine Ratenzahlung anbieten, schließlich ist es auch für ihn einfacher, wenn du das Geld einfach zahlst, ohne das er seine Zeit am Gericht/Behörden verschwenden muss.

Ja wie es denn abgemacht wie die kosten aufzuteilen sind??

Sie kann ja nix von euch verlangen und selber nichts zahlen! Und 800 euro nachzahlen ist en Haufen batzen für nur 3 Personen........

Was will der Anwalt genau? 360 Euro mit Anwaltskosten erscheinen mir etwas wenig

Voausgegangene Briefe hat er in seiner Akte

19Michael69  19.02.2018, 00:47
Sie kann ja nix von euch verlangen und selber nichts zahlen!

Aus der wirren Schilderung verstehe ich das anders.

Die Mitbewohnerin hat bisher alles bezahlt und die beiden haben sie schön hängen lassen und ihr noch nichts gegeben.

Gruß Michael

Leonlein12 
Beitragsersteller
 18.02.2018, 23:37

Abgemacht war nichts... 90€ Anwaltskosten und der Rest Stromkosten. Also ich kann mich echt an keinen Brief von denen erinnern. Was passiert wenn ich sage ich habe den einen Brief von den bekommen

Maleficent666  18.02.2018, 23:40
@Leonlein12

Naja... bezahlt haste ja nicht und wurde bestimmt schon im 1..brief verlangt. Hat dein Mitbewohner auch nen Brief bekommen?....90€ Anwalt ist doch geschenkt :P....Gerichtskosten werden teuer.... wenn dein Mitbewohner en Brief bekam.beredet es....u en Anwalt akzeptiert auch Ratenzahlung.....

Ich reproduziere:

  • Der Vertrag lief auf die Mitbewohnerin.
  • Sie musste daher im ersten Schritt alles bezahlen.
  • Weil sie nichts davon übernehmen wollte, habt ihr beiden anderen einfach mal überhaupt nichts an sie bezahlt.
  • Sie ist bisher auf den 800 Euro alleine sitzen geblieben.

Ist das soweit richtig?

Wenn ja, dann frage ich mich, wieso und warum du hier rumjammerst?

Habt ihr allen Ernstes geglaubt, dass sie sich das gefallen lässt? Und wer weiß sie euch schon aufgefordert hat ihr das Geld zu geben.

Ich würde zahlen und zwar ganz schnell. Wenn es zur Klage kommt, wird es nur noch teurer.

Einzige offene Frage ist, ob es gerechtfertigt ist, dass sie von den 800 Euro Nachzahlung überhaupt nichts bezahlen muss.

Viele Grüße

Michael

Leonlein12 
Beitragsersteller
 19.02.2018, 10:56

Wir wollten zahlen. Sie hat aber gesagt ''Nein sieht sie nicht ein''. Und hat uns mit E-mails vollgespamt wo jeder von uns einmal 300 zahlen soll. Dann waren es wieder 350€. Dann mal wieder 330. Und dazu hat sie uns Ihre Rechnung geschickt wie sie es aufgeteilt hat (die 0% sinn ergeben hat). Deswegen haben wir nichts überwiesen.

19Michael69  19.02.2018, 13:13
@Leonlein12

Mag ja sein, das alles befreit euch aber nicht davon, bezahlen zu müssen.

Hättet ihr als Beispiel jeder 300 Euro überwiesen, dann hätte sie mit jeder weiteren und höheren Forderung auf jeden Fall die schlechteren Karten gehabt.

Dadurch, dass ihr bisher überhaupt nicht bezahlt habt, habt ihr jetzt ganz schlechte Karten.

Und das vor allem, weil jetzt die Stromkosten ganz fair durch drei geteilt werden.

Gruß Michael