Leitung vom APL zur TAE Defekt wer ist dafür zuständig

4 Antworten

Ganz einfach - die Telekom ist bist zum APL zuständig, alles danach ist kostenpflichtig

Wenn die Leitung zerstört wurde, muß der Verursacher die Kosten tragen - weder Dein Anbieter noch Dein Vermieter ist für Deinen Telefonanschluß zuständig (sofern sie nicht die Leutung zerlegt haben und die Wphnung nicht mit Telefonanschluß im Mietvertrag steht)

Mephisto2342  07.02.2015, 22:09
weder Dein Anbieter noch Dein Vermieter ist für Deinen Telefonanschluß zuständig

Das ist nun wirklich definitiv falsch...

Midgarden  07.02.2015, 22:28
@Mephisto2342

Dann nennt bitte auch die Grundlage und was angeblich falsch ist - gibt Dir sicher auch noch mal 5 Punkte

Nach Herstellung eines Telfonanschlusses ist kostenfrei defini die Telekom nur noch bis zum Hausanschluß (APL) zuständig

Und der Eigentümer ist für die Funktionsfähigkeit von Wasser, Strom und Elektrik verantwortlich - darüber hinaus für Leistungen, die er vertragsgemäß ebenfalls zur Verfügung stellt

Deshalb ist mir schleierhaft, wieso der Vermieter (sein Verschulden oder vertragliche Zusicherung ausgeklammert) für die Telefonleitung haften sollte

Mephisto2342  07.02.2015, 22:35
@Midgarden
Deshalb ist mir schleierhaft, wieso der Vermieter (sein Verschulden oder vertragliche Zusicherung ausgeklammert) für die Telefonleitung haften sollte

Weil sie in dem Moment Vertragsbestandteil wird, in dem sie bei Anmietung vorhanden ist, auch wenn das nicht explizit im Vertrag steht. Die Fenster stehen ja auch nicht im Vertrag, dennoch sind sie Vertragsbestandteil, so wie alle anderen technischen Einrichtungen der Wohnung auch. Genau aus dem Grund zahlt man Miete...

Midgarden  07.02.2015, 22:43
@Mephisto2342

Dann würde ich mir doch mal die Mühe machen, und die entsprechenden Klageversuche vor Amts- und Landgerichten anschauen ;-)

Fenster und Türen gehören zwangsläufig zur Ausstattung - ohne sie wäre eine Wohnung nicht mietfähig

Ohne Telefon, SAT- oder Kabelanlage schon g

Es geht nicht um Meinung, sondern um exakten Nachweis der Gesetzesgrundlage der Haftung für ein funktionsfähiges Telefon - ich kenne da keine, laß mich aber gerne aufklären ;-)

Mephisto2342  07.02.2015, 23:08
@Midgarden

Du verwechselst da gerade die Rechtslage, wenn bei Anmietung kein Telefonanschluss vorhanden ist mit der Situation, wenn er bei Anmietung bereits vorhanden ist...

Wenn bei Anmietung kein Anschluss vorhanden ist, dann hat der Mieter auch keinen Anspruch darauf, nur ein Duldungsrecht gegen den Vermieter, das ist richtig. Dann ist aber der Anbieter für den Anschluss bis in die Wohnung verantwortlich...

Wenn bereits bei Anmietung ein Anschluss vorhanden ist, ist er Bestandteil des Mietvertrags und der Vermieter dafür verantwortlich, genau wie bei allen anderen Einrichtungen, die bei Anmietung bereits vorhanden sind, auch...

Egal wie Du's drehst und wendest, einer der beiden ist immer verantwortlich, aber nie der Kunde. Dieser Teil Deiner Antwort ist in jedem Fall falsch...

Rechtsgrundlage dafür ist übrigens § 535 BGB, genauer definiert in § 538 BGB...

Hallo patte1502,

ist leider nicht so einfach zu beantworten.

Wer genau zuständig ist, hängt von den Verträgen, die es für das jeweilige Gebäude gibt ab. Es ist nicht im jeden Fall so, dass wir bis zur Telefondose zuständig sind. Wenn am APL Signal anliegt, bleibt die Frage offen, ob die Telefondose nicht einfach nur defekt ist. Ein Elektriker oder ein Techniker wird diese schnell tauschen können. Oder wurde das schon veranlasst? Am besten wendest du dich an deinen Anbieter, der diesen Sachverhalt gegebenenfalls an uns spiegelt.

Viele Grüße Natalie P. von Telekom hilft

patte1502 
Beitragsersteller
 09.02.2015, 17:25

Das Problem ist bei meinem Anbieter bekannt und die TAE dose wurde auch schon ausgetauscht mit dem Ergebnis das die Leitung immernoch tot ist

Telekomhilft  10.02.2015, 15:40
@patte1502

Dann wurde dieser Schritt ja schon versucht. Da bleibt nur noch der Weg zurück zum Anbieter, der sich an uns wendet, falls er keine eigenen Leitungen vor Ort nutzt. Danach hängt es, wie bereits geschrieben, vom jeweiligen Gebäude-Vertrag ab.

Viele Grüße Natalie P. von Telekom hilft

Die Übernahme des Anschlusses erfolgt m.W. an der ersten TAE, entsprechend ist alles andere Sache des Anbieters. Sollte ein Kabel auf der Strecke APL - TAE beschädigt worden sein, so muss der Anbieter den Schaden beheben. Wie und wo er die Reparaturkosten einfordert, das ist aber nicht Dein Problem, wenn Du nicht gerade den letzten Meter Kabel in Deiner eigenen Wohnung selber zerschossen hast.

Kommt drauf an, was für ein Anschluss es ist. Bei normalen Telefonanschlüssen ist die TAE der Übergabepunkt und Sache der Telekom, bei ISDN ist es aber glaube ich der APL, daher dann Sache des Eigentümers...

patte1502 
Beitragsersteller
 07.02.2015, 22:20

es ist ein ganz normalter Anschluss ohne isdn der Techniker hat bei der Messung festgestellt das am APL signal anliegt aber die TAE Dose tot ist sollte wirklich mein Vermieter dafür verantwortlich sein, mit was soll ich ihm den Sachverhalt klar machen optisch ist die Leitung Einordnung es sind keine beschädigungen zu erkennen