Lehrerin benotet unfair und nicht nach Schulgesetz?
Folgendes Szenario
Ich gehe in die 12. Klasse eines beruflichen Gymnasiums in Baden-Würtemberg
Ich habe das Fach Französisch gewählt.
Meine Noten:
Vokabel-test: 8 Punkte
Plakatpräsentation (die wie meine Lehrerin gesagt hat, wie ein Test zählt) : 12 Punkte
geschnittener Film über ein Thema (der als 1. Arbeit zählt): 12,5 Punkte
selbst gebastelter Comic (der als 2. Arbeit zählt): 14 Punke
Die Lehrerin hat keine mündlichen Noten gemacht
Heute habe ich die Zeugnis-note erfahren
Ich stehe angeblich auf 11,6 Punkten.
Die Lehrerin hat einfach alle Noten addiert und durch 4 geteilt. Der einzelne Vokabel-test zählt also wie eine Klassenarbeit.
Ist dies laut Schulgesetz nun zulässig? Es wäre hilfreich wenn jemand paar Paragraphen für mich hätte.
8 Antworten
Naja, 11,6 Punkte kann sie nicht geben. Entweder 12 oder 11. Das ist eine pädagogische Entscheidung und keine rechnerische Ermittlung.
Aber als Tendenz ist das schon richtig. Grundsätzlich werden aber eher die Präsentation und der Test gemeinsam eine Teilnote ergeben und der Film und der Comic ebenfalls eine Teilnote vorgeben.
Beide Bereiche ergeben dann deine Gesamtnote.
Das macht aber in diesem Fall keinen Unterschied. Ich weiß jetzt auch nicht, wo das Verfahren unfair sein soll.
Die gleiche Gewichtung ist jedenfalls nach Schulgesetz BW nicht zu beanstanden, da diesem zufolge in Französisch keine schriftliche Klassenarbeit zwingend vorgeschrieben ist. Wenn die Leistungskontrolle durch u.a. Projektarbeit erbracht wird, zählt auch der Vokabeltest in gleicher Höhe wie diese.
Ein Lehrer kann vieles in die notengebung einfließen lassen - da könnenntendenzen berücksichtigt werden, da kann von der besten bis zu schlechtesten theoretisch alles aus endnote gegeben werden, was natürlich kaum jemand macht, was aber legitim wäre
Und wenn alles gleich bewertet wird, ist das doch fair
aber davon ab:
wer vergibt halbe Punkte?
um Zwischen Noten besser zu gewichten gibt es doch die Punkte 0-15
Ja und?
auch die Vokabeln sollst du regelmäßig lernen ... und wenn dann ‚mal‘ ein Test geschrieben wird, kann der natürlich auch so gewertet werden
Zunächsteinmal sind Plakate, Tests ( schriftliche Leistungsüberprüfungen)Teile des Sonstigen Mitarbeit, das was Du mündliche Note nennst. Es fehlt aber tatsächlich die mündliche Beteiligung.
In der Regel werden in der Oberstufe Sonstige Leistungen und schriftliche 50/50 gezählt.
Was genau zu welchen Anteilen wie in die Note einfließt, legt für Euer Fach die Fachkonferenz fest und orientiert sich dabei an dem Rahmencurriculum für dieses Fach an der Schulform des BL.
Die Lehrkraft hat darüber Auskunft zu geben. Das ist im Schulgesetz zu finden, müsste irgendwo unter Leistungsbewertung stehen.
Das kannst du dir von ihr oder ihrem Kollegen genau aufführen lassen.
Ansonsten suchst du im Netz mit deinem Bundesland mit Schlagworten: Fach, Bildungsplan oder Curriculum, Schulform, Leistungsbewertung.
Das müsstest du selbst finden.
Hinzufügung: Die Leistungs-Anforderungen und -Bewertungen gehen EINDEUTIG aus den Curricula der einzelnen Fächer hervor (Kapitel "Leistung und ihre Bewertung").
pk
Dank Europäischem Transparenzgebot hat die Suchmaske des Browsers alle geltenden rechtlichen Regeln im Volltext. Muss nur aufgerufen werden.
Irgendwelche Paragraphen alleine werden eh nicht weiter helfen .Du brauchst auch den rechtlichen Weg. Also tue Dir selbst den Gefallen und lese diesen relativ kleinen Text selbst in Ruhe durch.
schulgesetz baden-württemberg
und schon wird es Dir angezeigt.
Ich habe jetzt mal eingegeben
schulrecht bw notengebung
Dann wurde mir ein offizieller Text angeboten den ich aufrief. Innerhalb dieses Textes war, zeilenmäßig abgehoben und in lila, ein Link, der hier hinführt
Fair wenn ein Vokabeltest gleich viel zählt wie eine Klassenarbeit für die du viel mehr gelernt hast?