Lehrerin benotet unfair und nicht nach Schulgesetz?

8 Antworten

Naja, 11,6 Punkte kann sie nicht geben. Entweder 12 oder 11. Das ist eine pädagogische Entscheidung und keine rechnerische Ermittlung.

Aber als Tendenz ist das schon richtig. Grundsätzlich werden aber eher die Präsentation und der Test gemeinsam eine Teilnote ergeben und der Film und der Comic ebenfalls eine Teilnote vorgeben.

Beide Bereiche ergeben dann deine Gesamtnote.

Das macht aber in diesem Fall keinen Unterschied. Ich weiß jetzt auch nicht, wo das Verfahren unfair sein soll.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die gleiche Gewichtung ist jedenfalls nach Schulgesetz BW nicht zu beanstanden, da diesem zufolge in Französisch keine schriftliche Klassenarbeit zwingend vorgeschrieben ist. Wenn die Leistungskontrolle durch u.a. Projektarbeit erbracht wird, zählt auch der Vokabeltest in gleicher Höhe wie diese.

Ein Lehrer kann vieles in die notengebung einfließen lassen - da könnenntendenzen berücksichtigt werden, da kann von der besten bis zu schlechtesten theoretisch alles aus endnote gegeben werden, was natürlich kaum jemand macht, was aber legitim wäre

Und wenn alles gleich bewertet wird, ist das doch fair

aber davon ab:

wer vergibt halbe Punkte?

um Zwischen Noten besser zu gewichten gibt es doch die Punkte 0-15

Anti8 
Beitragsersteller
 03.07.2018, 15:29

Fair wenn ein Vokabeltest gleich viel zählt wie eine Klassenarbeit für die du viel mehr gelernt hast?

Vampire321  03.07.2018, 15:34
@Anti8

Ja und?

auch die Vokabeln sollst du regelmäßig lernen ... und wenn dann ‚mal‘ ein Test geschrieben wird, kann der natürlich auch so gewertet werden

Zunächsteinmal sind Plakate, Tests ( schriftliche Leistungsüberprüfungen)Teile des Sonstigen Mitarbeit, das was Du mündliche Note nennst. Es fehlt aber tatsächlich die mündliche Beteiligung.

In der Regel werden in der Oberstufe Sonstige Leistungen und schriftliche 50/50 gezählt.

Was genau zu welchen Anteilen wie in die Note einfließt, legt für Euer Fach die Fachkonferenz fest und orientiert sich dabei an dem Rahmencurriculum für dieses Fach an der Schulform des BL.

Die Lehrkraft hat darüber Auskunft zu geben. Das ist im Schulgesetz zu finden, müsste irgendwo unter Leistungsbewertung stehen.

Das kannst du dir von ihr oder ihrem Kollegen genau aufführen lassen.

Ansonsten suchst du im Netz mit deinem Bundesland mit Schlagworten: Fach, Bildungsplan oder Curriculum, Schulform, Leistungsbewertung.

Das müsstest du selbst finden.

paulklaus  04.07.2018, 22:05

Hinzufügung: Die Leistungs-Anforderungen und -Bewertungen gehen EINDEUTIG aus den Curricula der einzelnen Fächer hervor (Kapitel "Leistung und ihre Bewertung").

pk

Dank Europäischem Transparenzgebot hat die Suchmaske des Browsers alle geltenden rechtlichen Regeln im Volltext. Muss nur aufgerufen werden.

Irgendwelche Paragraphen alleine werden eh nicht weiter helfen .Du brauchst auch den rechtlichen Weg. Also tue Dir selbst den Gefallen und lese diesen relativ kleinen Text selbst in Ruhe durch.

schulgesetz baden-württemberg

und schon wird es Dir angezeigt.

Ich habe jetzt mal eingegeben

schulrecht bw notengebung

Dann wurde mir ein offizieller Text angeboten den ich aufrief. Innerhalb dieses Textes war, zeilenmäßig abgehoben und in lila, ein Link, der hier hinführt

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=NotBildV+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true