lehrerin beleidigt mich, konsequenzen?

14 Antworten

Du kannst natürlich das ganz große Rad drehen, aber ich würde erst einmal um einen Termin bei der / dem Vertrauenslehrer(-in) bitten. Exakt für solche Fälle sind die da.

Dann kann es evtl. zusammen mit Deinen hoffentlich solidarischen Eltern einen Termin mit der gedankenlosen Lehrerin geben. Ob die fällige Entschuldigung - evtl. vor der Klasse - Dein Standing verbessert, wage ich zu bezweifeln. Dazu gehen vor allem Schüler viel zu gnadenlos mit abweichendem Verhalten um.

Wenn Du 16 bist, steht nicht eh' ein Schulwechsel nach der 10 an?

Das mit dem Schmerzensgeld kannst Du vergessen. Wenn es so war, wie Du beschreibst, ist Deine Lehrerin eine dusselige Kuh und eine Opportunistin, die der schweigenden Mehrheit nach der Pfeife tanzt. Leider bekommen solche Lehrer maximal ein Displinarverfahren, was erfahrungsgemäß im Sande verläuft.

butterblume987 
Beitragsersteller
 11.06.2014, 12:58

eig würde ich abgehen aber durch meine krankheit hatte ich zu viele fehltage (weil es erst dieses jahr herrausgefunden wurde und ich desswegen viel im krankenhaus war) und muss wiederholen..

Nein, Schmerzensgeld gibt es dafür nicht. Aber du kannst mit deinen Eltern reden und die sollten sich dann mal mit der Dame unterhalten. Denn das geht auf gar keinen Fall!

butterblume987 
Beitragsersteller
 11.06.2014, 12:42

hab ich schon sie wollen sie vllt anzeigen..

Kandahar  11.06.2014, 12:45
@butterblume987

Haben sie denn schon mit der Frau gesprochen?

butterblume987 
Beitragsersteller
 11.06.2014, 12:52
@Kandahar

ja schon mehr mals weil sowas schon oft vorgekommen ist aber die Lehrerin hat kein verständnis und sagt auch immer das ich nur aufmerksamkeit will dabei ziehe ich mich eher zurrück und will ruhe.. diese frau hat sich schon so viel geleistet das kann man sich garnicht vorstellen..

Kandahar  11.06.2014, 13:24
@butterblume987

Dann sollten sich deine Eltern mal an die Schulbehörde wenden.

Warum will eigentlich jeder gleich Schmerzensgeld -.-

Geh dich beschweren beim Schulamt und erstmal sollten deine Eltern sich beschweren wenn das nix bringt immer eine Instanz höher gehen und macht die Beschwerde schriftlich damit es hinterher nicht heißt: Davon hab ich noch nie was gehört

In Deutschland bekommst du fast gar nicht - und wenn - nur äußerst unterdurchschnittliches Schmerzensgeld.

Referenz: Gustl Mollath. Für jahre zu Unrecht als psychisch instabil angesehen und ewig in der Psychatrie versauert. Da er jedoch im Recht war, hätte er in den USA schon längst mehrere Millionen Dollar einklagen können. Hier in Deutschland ist er immer noch der arme Tropfen wie vor seiner Einweisung.

Nun zu dir und deiner Lehrerin:

Selbst wenn du Geld bekommst, was du nicht bekommen wirst, hat dir das gar nichts geholfen. Du solltest auch nicht darauf aus sein, Rache an der Frau zu nehmen, sondern dich lieber darum kümmern, dass sie sich deswegen nicht nur entschuldigt sondern auch die verantwortung dafür übernimmt und sich erklärt.

Eine ernst zu nehmende Schulleiterin darf nicht mal zum Spaß ihre Schüler mobben. Das Leben ist auch kein Ponny-Hof - das kann sie mit ihrem Kollegium im Lehrerzimmer machen und nicht mit den Schülern, die ihre Schule besuchen.

Mach einen Termin, schnapp deine Eltern und dann solltet ihr euch treffen:

  • schilder deine Situation

  • bring die offizielle Bescheinigung für deinen psychischen Zustand mit

Dann könnt ihr ihr sagen, dass man so nicht mit geistig oder körperlich eingeschränkten Menschen umgeht. Vorallem nicht wenn man in einem sozialen und erst recht nicht wenn man in einem pädagogischen Beruf arbeitet.

Ihr könnt nachfragen warum sie so gehandelt hat. Ihr könnt sie darum bitten das zu lassen. Wenn ihr statement unangebracht ist würde ich mir das zuständige Schulamt aus dem Internet suchen und einen sachlichen Beschwerdebrief schreiben, in dem geschildert ist, dass die Schulleiterin Frau xy, mental eingeschränkte Schüler vor versammelter Klasse wegen ihrer Krankheit kritisiert. Darüber hinaus würde ich mich über ihre Inkompetenz während dem Gespräch beschweren und sogar fordern, dass sie auch die Tauglichkeit getestet wird - weil es nicht nur im persönlichen, sondern auch im allgemeinen Interesse ist, dass Schulleiter Konflikte lösen und nicht fahrlässig verursachen.

Für den Fall dass du völlig übertreibst - wovon ich jetzt nicht ausgegangen bin - musst du einfach mit ihr reden und zur Not an einen Schulwechsel denken. Manche Schulen sind einfach nicht für jedermann geeignet und dann muss man zusehen, dass man die Situation selbst ändert und nicht wartet bis sich alles von alleine bessert.

butterblume987 
Beitragsersteller
 11.06.2014, 13:15

ich will auch nochmal ein gespräch mit ihr und meinen Eltern suchen das ist klar und auch das ich mich beim Schulamt heftig beschwerden werde ist klar. Aber meine Eltern haben so eine Wut auf diese Frau weil sie mich schon mehrmals selisch angegriffen hat wo es dann auch gespräche gab, die aber nichts gebracht haben weil sie ihr unwissen einfach nicht in wissen umwandelt sie hält immer noch zu der alten Schulmethode und ist sehr altmodisch und bildet sich einfach nicht weiter..

Es ist natührlich klar das sie es nicht versteht wenn sie keine aufklärung haben will aber das ist ja kein grund mich so fertig zu machen.. sie hat mich in meiner krankheit auch schon oft nachgemacht und sich halt lustig gemacht und das jetzt auch noch vor der gesamten Klasse obwohl sie auch weiß das ich da extrem fertig gemacht werde...und da muss man jetzt meiner meinung nach auch gerichtlich gegen an gehen..

Ich finde es schon lustig, dass unsere liebe Jugend immer sofort an Schmerzensgeld denkt wenn mal was in der Schule vorgefallen ist - das liest man bei fast jeder Frage hier die sich um dieses Thema dreht: "KANN ICH SCHMERZENSGELD BEKOMMEN?"

Leute, so einfach ist das nicht, denkt mal vorher drüber nach.

An deiner Stelle würde ich erstmal deine Eltern informieren und danach ein Gespräch mit deiner Rektorin zusammen mit den Eltern führen. Hat dies keinen Erfolg, dann schriftlich beim Schulamt beschweren (ohne eine Forderung auf Schmerzensgeld).