Lehrer Durchsuchung (Rechtslage?)

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Du machst zumindest den Versuch, nachzufragen wie die Rechtslage ist.

Leider gibt es hier zu viele "Juristen" die glauben ihre Art Selbstjustiz wäre rechtlich konform.

Was aber nützt dir, wenn dir gesagt wird du hast nicht nur Pflichten sondern auch Rechte und die soltest du geltend machen. Vor allem wenn man deine Rechte verletzt hat, gewissermassen Selbstjustiz ausgeübt hatte und glaubt, im Recht dazu zu sein.

Solange niemand wirklich hinter dir steht, für deine Interessen und Rechtsverletzungen eintritt, ist das alles vergebene Mühe.

Hättest du genug Geld um einen guten Anwalt beauftragen zu können, könntest du erleben was dann geschieht. Wie sich die Gegenseite die Hosen sinngemäß strammer ziehen müsste, wenn ihr gesagt wird was sie da als Selbstjustiz gefuhrwerkt hat.

Du hast leider zu ungenau beschrieben was sich wie abgewickelt hat, ob du alleine einen Schlüssel zum Schließfach hast, oder gewissermaßen Lehrer oder Schulpersonal auch so einfach ohne dein Wissen und ohne deine Anwesenheit das Schließfach öffnen könnten. Denn sogar das kann eine Rechtsverletzung sein, gegen die du vorgehen könntest.

Es gibt übrigens "Rechtsportale" im Internet die man befragen kann. Außerdem hast du die Möglichkeit zu einem Amtsgericht zu gehen und einen "Rechtspfleger" zu fragen.

Ansonsten sind Beweise immer nur "Auslegungen, Behauptungen, Vermutungen" und nur dann relevant, wenn ein Gericht diese im Zusammenhang mit einer "Rechtsverletzung" als maßgeblich befunden hat.

Bewiesen ist nur, man hat etwas gefunden! Sonst nichts. Sofern du nicht alleine im Besitz des Schlüssels zum Schließfach bist, kann man dir etwas reingelegt haben. Folglich ist etwas gefunden zu haben noch lange kein Beweis!

Lass dich nicht von Leuten mit Vorurteilen verrückt machen. Eine 5 stellige Zahl ist noch lange keine ungerade Zahl, wenn darin 3 ungerade Zahlen drin vorkommen. Nur mal als Beispiel.

Ich habe stark den Verdacht, hier versucht die Schule einem unbequemen Schüler das Leben ein wenig zu versauen. Also so eine Art Mobbing zu machen.

Wer sich dann völlig kopflos und hilflos so bzw ähnlich behandeln lässt, hat schon fast verloren. Aber auch gegen Mobbing kann man vorgehen.

Lehrer haben nur einen Lehrauftrag! Sie sind weder Erfüllungsgehilfen deiner Eltern, noch haben sie ein Sorgerecht für dich, noch dürfen sie deine Eltern übergehen.

Denk dran, Beweise sind keine Indizien, sind nur Behauptungen, Vermutungen und nur ein Teil vom ganzen drumherum.

Sie dürfen nichs dergleichen machen. Eine Durchsuchung dürfen nur Hoheiten durchführen(Polizei). Noch nichtmal eine Durchsicht dürfen sie unternehmen.

Durchsuchen = suchen alles durch

Durchsicht = schauen in die Tasche dürfen aber nichs anfassen(nichtmal die Tasche) und du müsstest alles hin und herräumen

GoetheDresden  08.04.2013, 18:22

Wenn ein dringender Verdacht besteht, dass ein Schüler in der Schule Drogen, Alkohol oder sogar Waffen in seinem Schließfach versteckt, dann darf die Schule selbstverständlich das Fach öffnen! Selbst ohne den Schüler zu fragen!

DuBST3PDaNC3R 
Beitragsersteller
 09.04.2013, 16:05
@GoetheDresden

Es bestand aber kein Verdacht! Ich hatte meinen Schlüssel vergessen und sie wollten überprüfen ob es auch wirklich mein Schließfach ist

realistir  09.04.2013, 18:22
@GoetheDresden

Darf auch eine Schule nicht! Verdacht ist weder Beweis noch Indiz!

Ein "Urteil" fällen darf weder Staatsanwalt, noch Rechtsanwalt, noch Polizei, sondern nur ein Richter und nur vor Gericht!

Was ihr da macht ist Rechtsbeugung, Vorverurteilung, Unterstellung, Rufmord usw. Vor allem aber "Selbstjustiz" Und genau dies ist jedem verboten der kein amtlicher Richter ist! Also auch der Polizei! leider lasen sich wie man hier sieht, viele irgendwas einreden oder sind sogar felsenfest überzeugt richtig zu argumentieren.

sprich mal klartext, sonst kann dir hier keiner Helfen! was haste da drin gehabt? was zu rauchen ? alkohol? porn*s ? falls es was eindeutig illegales war, ist es völlig egal ob sie das schließfach nun mit oder ohne dich geöffnet haben... dann dann werden sie einen Verdacht äußern, das sie so etwas schon bei dir vermutet haben ... also sag mal was da drin war

Evilgnievel  08.04.2013, 18:11

Lehrer oder Schulmitarbeiter düfen kein Privateigentum öffnen/durchschauen. Das Verstößt gegen das Gesetz. Wie gesagt nur Hoheiten dürfen Durchsuchungen umsetzen. Manchmal sogar auch nur mit Beschluss!

GoetheDresden  08.04.2013, 18:23
@Evilgnievel

Wenn man keine Ahnung hat, sollte man lieber nichts sagen Evilgnievel.

DuBST3PDaNC3R 
Beitragsersteller
 09.04.2013, 16:06
@GoetheDresden

Es war einen Waage und ein paar Baggies(Plastiktütchen) drin. Drogen waren nicht drin

realistir  09.04.2013, 19:21
@GoetheDresden

Aha, aber Du hast Ahnung, oder ist es genau genommen nur eine Vorahnung die man genauer als "Vorurteil" beschreiben kann?

Warst du dabei, oder erschließt sich deine "Beweiskette" nur aus dem was du aus dem hier zu lesenden "Interpretierst"?

Wie heißt ein gewisser Spruch, der mit Herr vergib ihnen, denn sie wissen nicht .... anfängt? Gilt für dich nicht, du weißt natürlich alles, gell.

da fehlen doch einige details, was für ein schlüssel wurde vergessen`?

welche sachen wurden gefunden?

....

DuBST3PDaNC3R 
Beitragsersteller
 10.04.2013, 16:26

Schließfachschlüssel, Hausschlüssel, Fahradschlüssel und ich hätte nicht ohne, das sie das Schließfach öffnen, den Schlüssel entgegen nehmen dürfen.

Ich überlege eine Art Präzedenzfall zu schaffen, indem ich meinen Kumpel sage er soll auch seinen Schlüssel vergessen und wenn er ihn dann abholt würde ich dann gerne sehen ob sie sein Schließfach auch kontrollieren wollen oder ob sie das nur bei mir so machen

Und der Inhalt war halt eine Waage und ein paar Platiktütchen, die polizei hat das kontrolliert alles aber keine Drogen gefunden

die rechtslage verhält sich hier etwas anders wie bei einem klassischen Mietvertrag. das Fach ist nicht teil deiner Privatsphäre. es ist lediglich zum Schutz vor Diebstahl durch Mitschüler oder andere unbefugte Personen vorgesehen. die schulleitung hat jederzeit das Recht, das Fach auch ohne deine Einwilligung zu öffnen, sofern ein Grund für die Öffnung des Faches vorliegt...

was nicht geht sind generalratzien, bei denen jedes Fach geöffnet wird.....

die frage nach der Legalität der Beweismittelbeschaffung stellt sich aus meiner Sicht auch eher in den Hintergrund. ich gehe viel mehr davon aus, dass die Frage nach der Komprometierung der Beweiskette die größre relevanz hat. sprich, wenn der Direx im Verdacht stünde, dir Drogen unterschummeln zu wollen, und der Direx nun jener gewesen wäre, der nur begleitet vom Hausmeister, oder besser noch ganz alleine die Drogen in deinem schließfach gefunden hat, dann wäre eine Komprometierung der Beweiskette gegebenenfalls als relaistisch zu betrachten. so jedenfalls scheint die Anfechtung auf juristischem Wege dem sprichwörtlichen kampf gegen die Windmühle zu gleichen...

lg, Anna

PS: das mit dem egal was im Fach ist, nehme ich dir nicht ab!

realistir  09.04.2013, 18:15

Nööö, so ist das nicht. Ein cleverer Rechtsanwalt macht denen einen großen Strick aus ihrer eigenmächtigen Handlungsweise.

Außerdem ist es sehr wohl eine "vermietete Sache" so ein Schließfach. Ist genauso wie ein Spind auf der Arbeit. Den darf weder Betriebsrat, noch Chef oder sonstwer einfach so öffnen! Das ist quasi eine Sache von Unterbringung von privaten Dingen auf nicht privatem Gelände und dient dazu, dem Mitarbeiter Gelegenheiten für die Unterbringung von privatem während der Arbeitszeit zu gewähren.

Für den Spind usw hat also der Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht! Ähnliches gilt für Schreibtisch, Schließfächer und andere Aufbewahrmöglichkeiten die zur Verfügung gestellt werden.

DuBST3PDaNC3R 
Beitragsersteller
 09.04.2013, 18:34
@realistir

könnte man (rein theoretisch) die Schule anzeigen deswegen, oder die Lehrer die dabei waren?

realistir  09.04.2013, 19:12
@DuBST3PDaNC3R

Man kann nur dann etwas sinnvolles tun, wenn man die Sache besser beurteilen kann. Solange nur jeder seine eigene Sichtweise für das einzig richtige hält, und so gut wie nichts über alles weiß was in diesem Falle relevant ist, bzw sein kann, ist alles nur Spekualtion.

Da du von theoretisch gesprochen hast, kann folgendes gesagt werden. genauso wie die Lehrer, oder Schule dir Ärger macht, kann man den Lehrer oder Schule auch Ärger machen.

Werde dir mal bewusster, wie unser Rechtssystem aufgebaut ist. Es gibt z.B. zwei Anwälte, das heißt, jede "Seite" kann sich anwaltlich "Vertreten" lassen und bei machen Dingen ist sogar Anwaltspflicht.

Anwälte sind also "Interessenverteter". Einer vertriit die Anklage, einer die Verteidigung. Wie eine "Sache" ausgeht, ist ungewiss und nur ein Richter sagt per Urteil was Sache ist. Folglich hängt vieles davon ab, wer cleverer war, den Richter besser überzeugen konnte.

Ähnlich ist es hier. Die Schule oder die Lehrer dürfen ruhig glauben clever zu sein. Wer sich zu helfen weiß usw kann diplomatisch einiges gewinnen.

Wie sieht es denn bezüglich "Vorurteilen" aus? Wollen dich die Lehrer mobben? Hast du mal konkret recherchiert was Mobbing ist, sein kann, wie Mobber vorgehen?

Komm jetzt nicht aus abstruse Ideen! Wehre dich nur, wenn du tatsächlich gemobbt wirst. Denn man wird deine Mobbingvorwürfe prüfen und wenn sich heraus stellt du wolltest nur mal ärgern, hat das keinen Erfolg.

Lehrer vergessen zu gerne, dass Sie auch nur Menschen sind. Also nicht automatisch fehlerfrei sind, nur weil sie ein Lehramt ausüben.

DuBST3PDaNC3R 
Beitragsersteller
 10.04.2013, 16:19
@realistir

Gut naja man kann es wenigstens als Druckmittel verwenden ;) Meine Eltern überlegen eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen meine Direktorin zu schreiben, weil selbst sie finden, das es nicht mit rechten Dingen zu geht was sie da macht und so,

Einen Anwalt können wir uns leider im Moment nicht leisten, weshalb ich mich über die Rechtsgrundlage informiere um mich wenigstens auch verteidigen zu können (und das dann halt nicht nur mit bescheurten, nutzlosen Argumenten)

Naja die Schule versucht mich schon seit 2Jahren von der Schule zu schmeißen, sie hatten immer wieder neue Ideen. Beim letzten Verweis den sie mir anhängen wollten hab ich erfolgreich beim Schulamt Einspruch eingelegt. Und naja sie kommen halt immer wieder auf neue Ideen und versuchen mir etwas ohne Beweise anzuhängen, weil sie glauben ich würde alles mit mir machen lassen und mich nicht wehren

DuBST3PDaNC3R 
Beitragsersteller
 09.04.2013, 16:03

Es waren keine Drogen im Spiel!

Naja es war die Stellvertrende Schulleiterin und die Sekretärin

realistir  09.04.2013, 19:37
@DuBST3PDaNC3R

Wissen deine Eltern davon und wie stehen deine Eltern zu dieser Sache? Stehen die hinter dir, oder sind es Dückmäuser die lieber keinerlei Ärger oder Streit haben wollen? Normalerweise sollten solcherlei Sachen auf gleicher Augenhöhe ausgemacht werden.

Gleiche Augenhöhe bedeutet sinngemäß sowas wie gleichwertige Partner. Von gleicher Augenhöhe ist z.B. bei zwei Anwälten auszugehen. Haben beide Justiz gelernt, kennen die Rechtslage und sind in der Lage, sowohl als Kläger wie als Verteidiger zu fungieren.

Ganz so gleichwertig ist es bei Schulleiterin und Elternteil nicht. Aber mit Diplomatie kann mancher Krieg verhindert werden. Mit anderen Worten, man kann und sollte die Kirche im Dorf lassen.

DuBST3PDaNC3R 
Beitragsersteller
 10.04.2013, 16:21
@realistir

Meine Eltern stehen auf jeden Fall hinter mir. Doch sie versuchen Streit mit der Schule eher zu vermeiden, da ich ja dann das alles abkriegen würde und sie das auch nicht wollen. Würde ich nicht mehr auf die Schule gehen, würden sie ganz anders vorgehen

realistir  13.04.2013, 04:06
@DuBST3PDaNC3R

Streit vermeiden ist eine eigenartige Strategie, die zu gerne ausgenutzt wird. Streit vermeiden wird meist ausgenutzt um eigene Fehler nicht zugeben zu müssen. Man sollte sich schon die Mühe machen, die Angelegenheit aus mehreren Blickwinkeln zu betrachten! Nicht nur um Fehler oder Schwächen des Gegners oder Streibeteiligten zu erkennen, sondern um auch deutlich zu machen dass man nicht einfach nach belieben manipulierbar ist.

Fallbeispiel: Meine Frau rief mich mal auf der Arbeit an, sagte, fahr bei der Polizei vorbei, dort wartet Tochter XYZ auf Abholung. Sie soll irgendwas ausgefressen haben. Okay, ich fuhr also hin und bekam einiges an Blödsinn erzählt.

Ich sagte, ich will zuerst mal mit ihr unter vier Augen sprechen. Sie erklärte, sie war mit Schulfreundinnen im Supermarkt weil eine dort was gucken evtl kaufen wollte. Nach verlassen des Supermarktes wurde sie ca 200 m weiter von einem Mann angesprochen, der behauptete ein Kaufhausdedektiv zu sein und sie würde verdächtigt, etwas gestohlen zu haben. Die Tochter bestand darauf die Polizei zu rufen, aber der Mann sagte sie müsse mitkommen ins Kaufhaus. Dort sollte sie ihre Taschen leeren, was sie vehement ablehnte. Folglich wurde nun die Polizei gerufen und da sie sich weigerte die Taschen zu leeren musste sie mit aufs Revier.

Ich fragte, ist dir irgendwas vorzuwerfen, hast du irgendwas gestohlen? Antwort, nein. Okay, dann schau ich mal kurz und wenn es keinerlei Gründe gibt, klär ich das. Ansonsten auch.

Mit der Polizei war ich schnell fertig. Nun wollte ich den Hern sehen und sprechen. Als ich sagte wir gehen jetzt den Herrn im Kaufhaus besuchen, meinte Sie das geht nicht, die gaben mir Hausverbot. Nunja, das Hausverbot gilt erstens nur für einen Fall der nicht vorliegt, zweitens gilt das nicht für mich und du bist meine Begleitperson, ich dein Interessenvertreter.

Was meinst du wie klein der kaufhausdedektiv war, als ich den Chef vom Kaufhaus hinzubat um einiges wichtiges zu klären, zu besprechen.

Erstens hat der kaufhausdetektiv nur Hausrecht innerhalb des Kaufhauses! Er hatte nach verlassen des Kaufhauses keinerlei Recht mehr, ihr ca 200 m zu folgen, auf offnener Straße zu beschuldigen und zum mitkommen zu veranlassen!

Ich fragte den Chef des Kaufhauses, ob das in seinem Sinne ist, ob das intern so geregelt ist und wo das schriftlich nachzulesen ist. Ferner, ob sich das Kaufhaus leisten kann, einer Schülerin außer haus zu folgen usw, wo ein Kaufhausdieb in seiner Abwesenheit einen größeren Schaden für das Kaufhaus verursachen könnte. In beiden Fällen war klar, wie die Antworten ausfallen.

ich sagte, erstens hat nicht sie etwas gestohlen sondern eine Andere. Zweitens sind wir nicht verpflichtet diese Andere zu benennen usw. Drittens machen wir nach reiflicher Überlegung und Rücksprache mit dem weiteren Erziehungsbereichtigten eventuell eine Schadenersatzklage gegen das Kaufhaus und seinen Detektiv.

Die Tochter staunte nur noch, wie blass die Beiden nun wurden. Als wir im Auto saßen, fragte sie, willst du die nun wirklich anzeigen, nachdem wir mit Mutti gesprochen haben?

Nun frage ich dich, wie hätten deine Eltern in so einem Falle reagiert? Auch geduckmäusert um nur ja keinen unnötigen Streit aufkommen zu lassen?

Naja, dann viel Spaß mit Banken, Versicherungen, Behörden usw, die ja alle nur dein bzw unser Bestes wollen, angeblich. Aber immer nur ihr Bestes wollen!

Wenn man es ihnen einfach und leicht macht, ......

DuBST3PDaNC3R 
Beitragsersteller
 13.04.2013, 15:52
@realistir

Naja in so einem Fall hätten meine Eltern wahrscheinlich das selbe gemacht, jedoch ist das ja in der Schule anders, weil ich noch vor habe dort 2Jahre auf die Schule zu gehen und das dann nicht gerade von Vorteil für mich ist wenn jeder Lehrer mich noch mehr, als ohnehin schon, hasst.

Und ausserdem hab ich meinen Eltern gesagt, ich wäre froh wenn ich das alleine klären könnte, ohne deren Hilfe.

Also die Sache hat sich jetzt geklärt und ich habe 10Stunden Sozialdienst bekommen, eine Anzeige bekomme ich nicht, da die Polizei ja keine Drogen gefunden hat und naja mal gucken wie es jetzt weiter läuft. Es wartet noch mindestens ein Gespräch mit der Schule auf mich und dort werd ich ihr jetzt erstmal meine Meinung sagen und die ganzen Sachen die hier geschrieben wurden. Mal gucken was sie dazu sagt. Ob sie wohl auch so blass wie der Kaufhausdetektiv wird haha?