Legale Springmesser/Klappmesser?

4 Antworten

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Es gibt in D kein einziges Springmesser das du legal führen darfst.

Bei Springmessern gibt es eine Ausnahme vom Besitzverbot wenn sie
>seitlich aufspringen UND
>nicht beidseitig geschliffen sind UND
>die Klinge max 85mm lang ist.
Sie gelten aber trotzdem immer als Waffe, Besitz ab 18, Führen lt §42a WaffG verboten.

Karambit wurden vom BKA als Waffen eingestuft, also:
Besitz erst ab 18
Führen lt§42a WaffG verboten.

Messer gelten grundsätzlich erst mal als Werkzeug und unterliegen keiner Altersbegrenzung.
Außer sie sind laut Waffengesetz als Waffe eingestuft, z.B. Dolch, Karambit, Bajonett, Springmesser ....Diese sind erst ab 18 erlaubt.

Es gibt auch Messer die in D absolut verboten sind, z.B. Butterfly, Faustmesser, bestimmte Spring&Fallmesser, getarnte Waffen...

Das Führen von Messern regelt § 42a WaffG (völlig unabhängig vom Alter!)
Kurzfassung: Verboten ist das Führen (unverschlossen dabeihaben) von Messern die als Waffe gelten (Dolch, Karambit, Springmesser ...)
Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge und von allen Messern die einhändig verriegeln (Einhandmesser)
http://www.gesetze-im-internet.de/waffg\_2002/\_\_42a.html
Abgesehen davon ist ein Messer zur Verteidigung völlig ungeeignet weil du die Wirkung nie sicher vorhersagen/kontrollieren kannst.
Schlecht getroffen und du ärgerst ihn so dass er dich richtig fertig macht oder ein paar Millimeter daneben und
du triffst statt Fleisch/Muskel ein Blutgefäß und der Angreifer verblutet.
Dann macht dich hinterher ein Richter fertig wenn du nicht (mindestens 43) Zeugen hast die dir Notwehr bezeugen

Hallo, am besten gehst du dazu in einem Jagdausrüstungsshop oder Waffen und Freizeitshop in deiner Umgebung. Die werden da bestimmt was passendes für dich haben.

Mfg

Offen mitführen darfst du die auf keinen fall.

Ganz dumme Idee. Nur weil du ein legales Messer bei dir trägst heißt das noch lange nicht das du es auch legal zur Verteidigung benutzen darfst. 

Wenn dich jemand schlagen will und du benutzt dein Messer war es das für dich vor Gericht, da du die Grenzen der Notwehr überschritten hast. 

winstoner14  20.10.2016, 07:16

Es gibt bei Notwehr keine Verhältnismäßigkeit. Dies ist ein immer noch weit verbreiter Mythos.

winstoner14  20.10.2016, 07:15

Wenn ein Springmesser das Mildeste Mittel ist was zur Verfügung steht, um einen Rechtswidrigen Angriff von sich oder anderen abzuwenden, dann ist dies Legitim.

BarschKeks4  20.10.2016, 00:19

Notwehr hat keine Grenzen. Wenn die Situation es erfordert kannst du so den Angreifer auch umbringen ohne später eine Strafe zu bekommen.

CaptainDaddy 
Beitragsersteller
 20.10.2016, 00:20
@BarschKeks4

Ich verweise auf diesen "Horror Clown" Trend. Aber seine Antwort ist genau das was ich oben angesprochen hab,was ich nicht als Antwort haben will. Große Klasse

FahrradLecker  20.10.2016, 00:21
@BarschKeks4

Natürlich nicht. Notwehr muss immer angemessen sein, und sobald diesen Rahmen verlässt überschreitet man auch die Grenze, die vom Gesetz geschützt ist.