Lebensmittelpunkt/ Schutz eines Kindes/ psychische Gewalt?
Also mein Sohn (5 Jahre jung) lebt seit der Trennung vor 2.5 Jahren bei der Mutter.
das geteilte Sorgerecht und Zeiten die er bei mir ist (eine Woche 4 und andere Woche 3 Tage im Wechsel) musste ich gerichtlich erstreiten. Damals wurde ihr eine Vernachlässigung der gesundheitssorge nachgewiesen.
seit fast 2 Jahren hat sie einen neuen Partner, finde ich auch gut, denn so habe ich meine „Ruhe“
als mein Sohn (ursprünglich ein gut gelaunter Wirbelwind) immer ruhiger und komischer wurde (versteckte sich in seinem Zimmer hinter der Tür, nässte wieder ein, oder wenn man ihm ansprach warum er dies oder das machte senkte er den Kopf und fing an zu weinen) wurde ich misstrauisch.
als ich dann mit ihm beim Kinderarzt war wurde ich zum Psychologen weitergeleitet. Dieser „knackte“ meinen Sohn dann endlich.
er wird vom Lebensgefährten der Mutter psychisch fertig gemacht. Muss für jedes Fehlverhalten ins Zimmer, kriegt als einziges Kind im Haushalt (3kinder) keine Süßigkeiten, darf abends nicht zu Mama sonst schließt der neue Partner ihn im Zimmer ein. Fürs einnässen nachts wird ihm tablet, tv und rausgehverbot erteilt.
des weiteren habe ich erfahren das seine Logopädie abgebrochen wurde und nicht wegen corona (wie die Mama behauptete) pausiert.
also habe ich die Logopädie wieder aufgenommen, bin mit ihm bei einer Psychotherapie und habe das Jugendamt eingeschaltet. Diese stellten bei einem Hausbesuch und Gesprächen mit gross und klein eine vernachlässigung der gesundheitssorge fest und haben es auch schriftlich festgehalten das der neue Partner sämtliche psychische Gewalt sofort unterlassen zu hat.
Dort wurde auch ein Antrag auf Hilfe zur Erziehung unterschrieben.
ich habe diesen per Email bekommen und soll auch unterschreiben. Allerdings steht dadrinnen das dann das Jugendamt betreuungsrecht und erziehungsrecht in sämtlichen formen hat.
das möchte ich natürlich so nicht unterschreiben da er jederzeit bei mir wohnen kann. Das habe ich dem jugendamt auch mitgeteilt.
mein Sohn hat Ärger bekommen für das petzen, wurde als Dummer Lügner betitelt und musste zur Strafe in sein Zimmer. Also wird er immer noch getrietzt. Jetzt haben wir heute den Hausbesuch vom Jugendamt (mein Sohn ist auch da)
ich werde der netten Frau vom Jugendamt heute mitteilen, dass ich meinen Sohn nicht wieder an die Mutter rausgebe. Er hat das Recht Gewalt und sorgenfrei aufzuwachsen. Dort gibt es keine Besserung. Dies ist das einzige was ich zu seinem Schutz tun kann.
ebenso werde ich morgen einen Eilantrag auf alleiniges aufenthaltsbestimmungsrecht stellen.mein Sohn möchte auch hier bleiben und hat Angst nach Hause zu gehen
wie könnte ich am besten argumentieren (Paragraphen und gesetzesgrundlagen wären toll) welche Schritte könnte ich noch machen ?
(Anzeige/einstweilige Verfügung etc)
bitte keine Vorschläge die nicht auf deutschen Recht basieren. Ich bin Schlachter und habe 100kg bei 1,80m. Wenn ich mir den greifen würde hätte mein Sohn auch nix mehr von mir.
vielen Dank bleibtGesund
4 Antworten
da es ein umgangsurteil gibt, hast du im moment keine rechtliche handhabe das kind einzubehalten. in deinem fall solltest du dir einen anwalt holen und aufgrund des sachstandes versuchen das abr und hauptaufenthalt bei dir zu bekommen. frage die du dir weiterhin stellen solltest, wie du den umgang der mutter zukünftig gestalten willst - wäre es besser diesen betreut zu gestalten?
guck mal hier mit rein: www.vatersein.de
ich werde der netten Frau vom Jugendamt heute mitteilen, dass ich meinen Sohn nicht wieder an die Mutter rausgebe.
Und genau das solltest du unbedingt unterlassen! Auch wenn es dir das Herz bricht, aber das bringt dir jede Menge Ärger und dich deinem Ziel keinen Meter weiter.
Was du umgehend machen solltest: Familienanwalt aufsuchen, Eilantrag auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht stellen wegen akuter Kindeswohlgefährdung.
Und hier ist die "nette Frau" vom Jugendamt enorm wichtig! Also stelle dich mit der gut und schildere ihr haarklein die ganzen Vorkommnisse. Zudem solltest du ein Tagebuch führen und wirklich Alles penibel festhalten.
Für das Gericht brauchst du natürlich auch einen Plan mit dem du sicherstellst, dass das Kind wirklich gut bei dir aufgehoben ist. Also wer betreut es, wenn du nicht da bist? Wo wird es schlafen? Bist du ggf. bereit deine Arbeitszeit zu reduzieren? Berichte von Ärzten, Therapeuten, Logopäden liegen vor?
Das Jugendamt kann ebenfalls einen Antrag Entziehung des ABR stellen. Aber die Entscheidung trifft immer das Familiengericht! Sprich die nette Dame auch darauf an!
Natürlich ist es gut und wichtig, dass dein Kind dort weg kommt. Aber gehe da nicht den falschen Weg!!!
Antrag auf Sorgerecht. Du brauchst doch auch die gesundheitssorge und schulanmeldung und behördenvertretung usw.
Zeit solltest du haben und ein Zimmer und das wichtigste:er sollte zu dir wollen.
Oh, dann behält ihn einfach bei dir. Sorgerecht beinhaltet aufenthaltsbestimmung. Nun weiß ich, warum das Jugendamt drohte, das Kind zu nehmen. Sie denken, du hättest es in ungeeigneten Umfeld mit misshandeln den Menschen zurückgelassen. Das darfst du als Sorgeberechtigten nämlich nicht. Hol ihn noch heute. Lediglich das umgangsrecht neu zu regeln musst du beantragen, etwa nur unter aufsicht
Oder hast du das Sorgerecht ausdrücklich ohne aufenthaltsbestimmung? Das wäre ein Sonderfall. Normal hat man alles
Nein, wir haben beide das Sorgerecht. Lediglich der lebensmittelpunkt ist bei der Mutter. Laut kjnd kann ich ihn aber trotzdem bei mir behalten zu seinem Schutz. Deshalb suche ich gute Argumentationen/ Paragraphen fürs Gericht und den Antrag
Beantrage das alleinige s.
Sonst müsst ihr euch einigen.
Ohne Paragraphen, einfach situation schildern.
Ja werde ich morgen so machen. Zeit und Zimmer sind vorhanden. Ich arbeite in einer 4 Tage Woche mit flexibler Zeiteinteilung 😊 vielen Dank 👍🏻
Eilantrag dazuschreiben
ich werde der netten Frau vom Jugendamt heute mitteilen, dass ich meinen Sohn nicht wieder an die Mutter rausgebe.
das ist totaler blödsinn
das ist so als wenn du einem polizisten erzählst, dass du gleicb eine bank überfällst
du musst sagen, dass du das am liebsten tun würdest, aber niemals, dass du es tust
die nehmen euch beiden das kind weg und packen es in eine einrichtung
Stimmt. Du kannst eher sagen, dass du dir wünschst, dass er bei dir bleibt und du das Sorgerecht möchtest
Ich habe das Sorgerecht. Sie hat lediglich den lebensmittelpunkt bei sich.