Lebenslauf in der Doktorarbeit/Dissertation und Datenschutz?

3 Antworten

Weiß zwar nicht, wie das vor 8 Jahren war, aber ich kann dir sagen, wie es jetzt gehandhabt wird: Der Lebenslauf kommt raus, wenn die Dissertation veröffentlicht wird. Wer sich nicht dran hält, bekommt die Imprimatur nicht erteilt und muss den Lebenslauf rausnehmen. Das Gleiche gilt, wenn auch nur im Inhaltsverzeichnis das Wort "Lebenslauf" drinsteht, aber der Lebenslauf rausgenommen wurde.

Nur bei der Einreichung muss der Lebenslauf mit. Promovenden, die sich nicht daran gehalten haben, musste ich den Imprimaturstempel verweigern und sie auffordern, dies zu korrigieren.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die Uni wird Dir Auskunft erteilen können. Üblicherweise wird eine Vita abgegeben - in der stehen nur die wichtigsten Stationen in Deinem Leben drin: Geburt, Abi, Studium, Studienabschluss, für die Fachlichkeit wichtige Erwerbstätigkeiten.

SonneuSterne 
Beitragsersteller
 16.05.2011, 14:31

Aus Datenschutzgründen will ich nicht dass mein Geburtsdatum und alles öffntlich gemacht wird, gibt es da eine Möglichkeit oder kann ich dann nicht promovieren?

Kannte ich auch noch nicht die Regelung... rede doch mal mit deinem Doktorvater. Aber ehrlich gesagt sehe ich da jetzt auch kein so großes Problem. Stehen da so geheime Sachen drin? Ist ja nicht so als würde die Diss in der Bildzeitung abgedruckt werden.

SonneuSterne 
Beitragsersteller
 24.04.2011, 23:12

Danke für deine schnelle Antwort. Nein, es hat mit schlimmen Dingen oder so nichts zu tun, ich möchte es einfach nicht, klar denken andere Leute anders darüber.

amawiq  31.07.2012, 16:26
@SonneuSterne

Bei uns an der Uni (TU Hamburg-Harburg) gibt es diese Regelung auch und mich stört es ebenso. Ich sehe da auch keinen konkreten Zweck drin. Es muss mir doch selbst überlassen bleiben, ob ich diese Daten veröffentlicht haben will oder nicht.

In der Durchführungsregelung steht, dass ein Lebenslauf in Kurzform einzubinden ist: http://www.tu-harburg.de/tuhh/studium/studienangebot/promotion-und-habilitation/durchfuehrungsregelung.html Dafür gibt es auch eine Vorlage.

In der Promotionsordnung selber steht nichts mehr davon: (kann leider keinen zweiten Link einfügen, da es sonst vom System als "Spam" erkannt wird > auf der tuhh.de Seite einfach Promotionsordnung eingeben). Insofern weiß ich nicht, was passieren würde, wenn man das gedruckte Exemplar einfach ohne Lebenslauf abgeben würde.

SonneuSterne, hast Du noch irgendwas diesbzgl. herausgefunden?

amawiq  31.07.2012, 16:43
@amawiq

So, ich habe mir die Texte nochmal genau durchgelesen. Gilt jetzt natürlich nur für die TUHH:

_3. Formale Anforderungen an die Dissertation

_3.3 Am Schluss der vorgelegten Dissertation ist der Lebenslauf in Kurzform einzubinden.

Wenn ich das richtig deute, dann betrifft das nur die Exemplare, die dem Prüfungsausschuss/den Gutachtern vorgelegt werden.

_7. Veröffentlichung

_7.1 Das Exemplar der genehmigten Dissertation für die Prüfungsakten (§13, Abs.2 a.) muss am Schluss einen Lebenslauf enthalten.

Betrifft eindeutig nur das Exemplar für die Prüfungsakten.

Ich würde das jetzt so deuten, dass ich in der veröffentlichen Version keinen Lebenslauf benötige.