leatherman skeletool in deutschland illegal?
ich will mir ein leatherman skeletool kaufen doch dann hab ich gelesen dass man es zwar zu hause haben darf aber nicht in der öffentlichkeit tragen darf wiel man es mit einer Hand öffnen kann. Stimmt das?
3 Antworten
Ich habe gestern mal bissel länger recherchiert. Habe mein Leatherman Wave (auch arretierbare Einhandklinge) quasi immer dabei. Im Rucksack untern drin (Unterschied Führen<>Transportieren). Dabei musste ich feststellen, dass man es wohl sehr unterschiedlich auslegt. Ein Justizreferat sieht es ohne Probleme als Werkzeug an, welches in keinster Weise unter die waffenrechtlichen Bestimmungen fällt. Andere berichteten von Polizisten, die einem beim Bergsteigen (Erfordernis Hobbyausführung) das absolut notwendige Einhandmesser abnehmen wollte. Eine richtige Beschlagnahme habe ich aber nirgends gefunden. Ich jedenfalls werde meins mit ruhigem Gewissen weiter dabei haben, die Frage nach einem Verbot oder so, hat mich in Bezug auf mein Wave komischerweise nie beschäftigt. Und jetzt kommt der Gag am Ende: Ich war zur Umsetzung der neuen Gesetzmäßigkeiten vor 2 Jahren für kanpp ein Jahr in unserer Waffenbehörde tätig...
Stimmt. Bis zu einer etwaigen Entscheidung durch das Bundeskriminalam fallen auch sogenanntte Multitools mit Klingen, die sich einhändig öffnen lassen, unter das Führungsverbot des § 42 aWaffengesetz.
Exakt.
Ja, aber nun kommt der Witz: Es gibt Führen und Transportieren, ein Unterschied... Und es ist kein Messer, sondern ein Werkzeug. Lustig, wenn bei Justiz-Auktion.de die Staatsanwaltschaft Bielefeld ein Leatherman Wave versteigert...
Zitat:
"... Ihre Anfrage beantwortet das Justiziariat 4 (der Stadt Hamburg) wie folgt: - Ein Leatherman wird allgemein als Werkzeug definiert, nicht als sogenanntes Einhandmesser. Daher findet der § 42a Abs. 1, Nr 3 keine Anwendung - Verboten jedoch in den beiden Waffenverbotszonen (Reeperbahn und Hansaplatz) - „Allgemein anerkannter Zweck“: Die Kommentierung sieht das Wandern, Fahrradwandern, Campen, Geocaching, Bergsteigen, Pfadfindertreffen etc. als anerkannten Zweck an.
Nein das halte ich für'n totalen unsinn
Begründung? Zitat aus § 42 a Abs. 1 Waffengesetz:
(1) Es ist verboten ... 3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.
http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html
Das Skeletool hat eine Klinge, die sich mit einer Hand öffnen läßt und arretiert und fällt somit unter diese Vorschrift (und übrigens: die 12-cm-Begrenzung bezieht sich ausschließlich auf feststehende Messer).
danke, aber zu hause haben ist erlaubt?