Leasing, Vertragsende, nun möchte ich das Auto kaufen, kann man mir das verweigern?
Hallo,
ich habe nun seit 3 Jahren ein Auto geleast und wollte es (5000€) auslösen, nun hat mir der Herr vom Autohaus (sehr unfreundlich) weiß machen wollen er MÜSSE mir eine Gebrauchtwagengarantie geben und und und, im Endeffekt 400€ mehr, da ich darüber aufgebracht war wurde der Herr ganz böse er würde nicht so mit sich reden lassen und ich solle am 04.02. das Auto auf seinen Hof stellen und könne es nicht kaufen, ist das Rechtens????
MfG S.G.
5 Antworten
Wenn der Händler durch eine schon genannte Kaufverpflichtung Eigentümer des Fahrzeugs geworden ist, kann er das Fahrzeug natürlich im Rahmen der Vertragsfreiheit auch nicht verkaufen bzw. kann er den Vertragspartner frei wählen.
Es ist zwar eher ungewöhnlich, dass ein Verkäufer mal etwas nicht verkaufen möchte bzw. einen willigen Käufer ablehnt - aber wenn er dadurch z.B. durch die bereits genannte Sachmängelhaftung einen finanziellen Nachteil hat, kann er natürlich sagen: "Nein, das Vertragsangebot {Sie möchten das Kfz zu einem bestimmten Preis kaufen} nehme ich nicht an." Und damit kommt dann kein Vertrag zu Stande.
Ich würde dann die Gebrauchtwagengarantie schlucken, zumal die ja auch einen handfesten Vorteil hat. Dann haben Sie den Anspruch auf Kostenersatz bei einem Garantiefall nämlich gegen den Versicherer und müssen sie nicht gegen einen eventuell auch insolvent gegangenen Autohändler geltend machen.
schau mal in deinen leasingvertrag ob er verpflichtet ist dir das auto zu verkaufen.
eigentlich kann ich mir nicht vorstellen das er das ist. wenn er keine lust hat mit dir geschäfte zu machen dann lässt ers eben bleiben, außer eben der vertrag sagt was anderes.
Ja, denn der Wagen gehört ihm.
Und die Gebrauchtwagengarantie, muss ich dann in Kauf nehmen??
Hallo!
zunächst ist es einmal so, dass das Auto NICHT dem Autohaus gehört. Du hast einen Leasingvertrag mit der Leasinggesellschaft. Also gehört das Auto nach der Leasingzeit der Leasinggesellschaft. An diese mußt du dich wenden. Da auch die Gesellschaften i.d.Regel weiterveräußern, dürfte es also kein Problem sein, den Wagen für den Restwert zu übernehmen. Das Autohaus kann dir dies gar nicht verweigern. Zudem braucht es dir, und kann es auch nicht, eine Gebrauchtwagen-Garantie geben, da das Autohaus mit dem Vertrag gar nichts mehr zu tun hat.
Falls du noch Fragen hast, kannst du dich gerne bei mir melden.
ich hoffe, ich konnte dir helfen.
herzliche Grüsse,
du, das ist mir neu. Ich lease also schon seit Jahren Fahrzeuge und das Prozedere ist immer das gleiche. Nach der Leasingzeit bringe ich das Auto zurück zum Autohaus....dort wird es i.d.Regel von einer beauftragten Überführungsfirma des Leasinggebers abgeholt und in ein Depot der leasingfirma gebracht. Es folgt Abmeldung und Schadensfeststellung um eine Endabrechnung mit dem Leasingnehmer zu fertigen. Oder aber du bekommst sogar angeboten, dass Fahrzeug zu übernehmen gegen Restwert. Das Autohaus ist bei beiden Fällen völlig außen vor.
Hallo! Leasingverträge sind sehr unterschiedlich gestaltet. Um hier eine Aussage treffen zu können muss man den Leasingvertrag kennen.
In den meisten Fällen hat der Händler aber eine Rückkaufverpflichtung gegen über der Leasinggesellschaft. Somit gehört das Auto nach Ablauf des Vertrages ihm und er kann entscheiden was er damit machen will. Wiederum verkauft ein Händler zu 99 % das Auto zum Restwert an den Kunden. Da er daran natürlich dann nichts verdient, dennoch in der Sachmängelhaftung ist, möchte er gerne an der Gebrauchtwagengarantie etwas verdienen und sich auch ein bisschen absichern.