Laptop nach 1 Jahr zurückgeben?
Hi ihr!
Hintergrund: Habe als Studentin vor einem Jahr in einen guten Lenovo Laptop investiert - 750€, also zwei Monatsmieten für mich.
Jetzt ist es so, dass ich ihn schon 2x zuvor eingesandt habe, weil irgendwas kaputt war. Jetzt stehe ich schon vor meinem 3. Mal, weil er sich ständig aufhängt (Auch auf Anfangszustand wiederherstellen hat nichts gebracht).
Ich bin es wirklich Leid, vor allem weil in einer Woche mein Master losgeht und ich schon wieder keinen Laptop haben werde!
Frage nun: Kann man einen Laptop nach so einer langen Zeit noch irgendwie zurückgeben, wenn sich so viele Probleme ansammeln (denn noch zahlt es die Lenovo - was aber, wenn die Garantie vorüber ist)?
Lg,
Anna :)
4 Antworten
Die Gewährleistung beträgt zwei Jahre. Ab sechs Monate nach Kauf musst du nachweisen, dass der Fehler nicht durch die entstand, sondern von selbst. Aufgrund der zahlreichen Rücksendungen ist das nachweisbar.
Der Hersteller/Verkäufer hat das Recht den Laptop zu reparieren bzw. es zu versuchen. Wenn es nach mehrmaligen Versuchen nicht klappt, hast du entweder Recht auf Ersatz des Laptops oder auf Rücknahme des Geldes.
Die Garantie selbst hat damit nichts zu tun. Das sind feste Gesetze, welche den Verbraucher davor schützen sollen Sachen zu kaufen, die im nachhinein dann doch kaputt gehen.
:)
Die Garantie beträgt mindestens 2 Jahre, genaueres sollte auf deiner Rechnung stehen. Ob du ihn zurückgeben und dein Geld zurück bekommen kannst bezweifle ich jedoch etwas. Du müsstest dich mit deinem Anliegen an den Verkäufer wenden um das abzuklären.
Hatte die gleiche Situation auch schon. Nur war das im Laden. Nach 3 Einsendung, bin ich dann vom Kaufvertrag zurückgetreten und habe Mein Geld (1600) zurückerhalten. Sieht also relativ gut für dich aus. Man muss das aber auch so sagen sonst geben die dir auch ein Ersatzgerät. Grüße Spinnie
Es kommt darauf an!
Sind es immer wieder die selben Fehler/Defekte, dann sind jetzt ja bereits zwei Reparaturen fehlgeschlagen.
https://dejure.org/gesetze/BGB/440.html
Dann solltest Du nunmehr den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären.
Die empfangenen Leistungen werden zurückgewährt (Geld gegen Laptop).
Gezogene Nutzungen sind nach einem Urteil des BGH (BGH, Urteil vom 26. November 2008 - VIII ZR 200/05) beim Verbrauchsgüterkauf nicht herauszugeben.