Ladungssicherung im Kühlauflieger

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist jetzt eine sehr komische Situation.

Du hast die Paletten an der Stirnwand anliegend, da es ein Kühler ist hast Du auch eine stabile seitliche Begrenzung an der die Paletten anliegen. Du müsstest also nur von hinten sichern.

So, wenn Du jetzt z.B. hinter jedem Stapel eine Stange anbringst, hättest Du drei Stangen aufgestellt und die Ladungssicherung wäre perfekt. Dann würde auch die Erklärung der Polizisten stimmen. Denn die eine Palette die überschaut über die anderen Stapel könnte rutschen. 33 Pal wären gesichert und die eine von dem höhren Stapel rutscht auf den drei Stapeln hin und her, wenn sie nicht sogar zwischen den Stangen herunterfallen kann und am ganzen Fahrzeug rutschen kann......

Dies erklärt, warum die Polizisten sagten die Stapel müssten gleich hoch sein, aber Du hast ja auch keine Stangen aufgestellt, Deine Ladungssicherung war gleich null, warum haben Sie dann nur eine Paltette beanstandet? Sehr suspekt.....

Wenn man bedenkt, daß ohne Lasi, wie Du gefahren bist, 3 Punkte fällig wären, würde ich lieber die 35€ bezahlen.

Sicher, erschlagen tun die nicht gesicherten Paletten am festen Kühleraufbau keinen, können ja nicht runterfallen, aber es geht ja auch um den vermeidbaren Lärm, oder wenn eine nicht gesicherte Ladung an der Hecktür anliegt und dann runterfällt wenn man diese öffnet.......

Die Erklärung der Polizisten war schon etwas dürftig und nicht objektiv, aber die 35€ sind ein günstiges Angebot in diesem Fall.

Koby266 
Beitragsersteller
 25.03.2012, 13:32

Die Aussage von mehreren Beamten war bis jetzt fast immer gleich : 3 gleich hohe Stapel Paletten vorne an der Stirnwand kann ohne Klemmstange gefahren werden. Freitag das erste mal das ich damit Probleme hatte . Ich hab noch nie gehört das eine 18kg schwere Europalette die Wand oder Tür eines Thermoaufliegers durchschlagen hat. Bei einem Planauflieger ist das was anderes. Die Plane ist nur witterungsschutz. Ich hab schon gesehen wie ein Kollege Ware durch die Plane verloren hat. Dann heisst es wieder im Radio : Da liegen Gegenstände auf der Fahrbahn.

RainerB76  25.03.2012, 22:49
@Koby266

Bei zertifizierten Aufliegern ist die Plane nicht nur Wetterschutz sondern auch Teil der Lasi. ;-)

Daß eine leere Europalette noch keinen Thermoaufbau durchschlagen hat, ist auch klar, habe ich auch nicht gesagt. Les mal die Antwort durch:

da es ein Kühler ist hast Du auch eine stabile seitliche Begrenzung an der die Paletten anliegen.

oder hier:

Sicher, erschlagen tun die nicht gesicherten Paletten am festen Kühleraufbau keinen, können ja nicht runterfallen,

Daß die Pal. auf dem Kühlaubbau hin und herrutschen kann, das hab ich geschrieben, und das ist vermeidbarer Lärm.

**§ 22 (1) Straßenverkehrsordnung (StVO)

Die Ladung, einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können.**

So stehts geschrieben, Ladung so sichern, daß vermeidbarer Lärm vermieden wird.

Ich bin kein Kühlerfahrer, mir ist das mit den 33 Pal. vorne ohne Sicherung neu. Für mich ist das komplett fehlende Lasi.

Koby266 
Beitragsersteller
 27.03.2012, 17:20
@RainerB76

Für solche präzisen Antworten gibt es natürlich ein Stern. Danke für die hilfreichen Paragraphen. Gruss Andreas.

RainerB76  27.03.2012, 20:47
@Koby266

Danke Dir für Sternlein.

Deine Ladungssicherung war mehrfach nicht in Ordnung. Alle 3 Stapel hätten durch festzurren oder Stangen gegen Verrutschen nach vorn gesichert sein müssen. Ich geh davon aus, dass die 3 Stapel einen Formschluß mit dem Auflieger hatten. Die 12.Palette konnte aber noch seitwärts über die einzelnen Stapel verrutschen, hätte also kraftschlüssig gesichert sein müssen. Für die Ladungssicherung ist der Fahrer verantwortlich und der Verlader. Das Bußgeld war gerechtfertigt, auch wenn die Begründung dürftig ist.

Waren die Paletten festgezurrt oder mit Stangen gesichert?

Wenn du mit dem Verwarnungsgeldangebot nicht einverstanden bist, lege ein Rechtsmittel ein..

Koby266 
Beitragsersteller
 24.03.2012, 22:32

Die waren nicht mit einer Stange gesichert. Das merkwürdige an der Sache ist nur die eine Palette. Wären es nur 33 wäre alles OK gewesen.

Ich glaube kein Wort ! 35 Euro liegt im Bereich der Verwarnung . Bußgeld verhängt die Bußgeldstelle !

Koby266 
Beitragsersteller
 25.03.2012, 18:54

Ich meinte Verwarnungsgeld. Ein fehler kann man verzeihen.

Für die Ladung ist alleine der LKW Fahrer verantwortlich.

RainerB76  25.03.2012, 10:51

Erstens stimmt Deine Aussage nicht, es sind immer Fahrer, Verlader und Fahrzeughalter verantwortlich und zweitens beantwortet das die Frage nicht.

velodog  25.03.2012, 00:11

Tja, damit liegst du leider falsch......