Falsche Anschuldigung von Ladendiebstahl im Supermarkt, wie wehre ich mich?
Hallo liebe Commmunity!
Samstag Abend war ich noch spät im Supermarkt einkaufen, als eine Verkäuferin aus mich zugestürmt kam, mich anblaffte "Sie haben doch hier Hausverbot" Ich machte ein dummes Gesich, woraufhin sie weiter polterte sie haben doch für 200 € Jim Beam geklaut, der Kollege war auch dabei, her mit Ihrem Korb, verschwinden sie sonst rufe ich die Polizei. Als ich meine Fassung wieder hatte, erwiederte ich ,dass ich gar keine Ahnung habe wovon sie redet und wieso ich nicht längst verhaftet bin und ich würde darum bitten die Polizei zu rufen. Inzwischen mischte sich ein Klugsch.... Kunde von denen ein die sich um den "Point of Interest" versammelt hatten und belehrte mich, dass ich zu gehen habe wenn diese Dame mich dazu auffordetr und dies ungefähr 10 mal hintereinander, ich entschloss mich zu gehen.Ich frage Euch was Ihr unternehmen würdet, ich bin eine gute Kundin in diesem Supermarkt und habe auch Kassenbons zum Beweis.Ich danke für Eure Antworten.
7 Antworten
Hey Suzanne74
Was kostet eine Flasche JB im normalen Supermarkt-sagen wir um die 20 Euro? Ich denke nicht das derartige Läden sehr hochpreisige Sorten anbieten. Du sollst also 1o Flaschen geklaut haben und weißt von nix?
Ich halte deine Story für unglaubwürdig.
Nun, was ich getan hätte, auf jeden Fall geblieben und darauf bestanden, dass entweder der Marktleiter oder aber die Polizei das ganze klärt.
Was Du jetzt noch tun kannst, entweder Anzeige erstatten, dürfte jedoch mit eventuellen Zeugen eher nicht so leicht sein oder aber zum Marktleiter gehen und den Vorfall schildern. Die betreffende Verkäuferin sollte dann genauso zur Verantwortung gezogen werden wie ihr Kollege...
Auch wenn es dir nicht gefällt, der Kunde, der dich belehrt hat, hatte recht. Wenn ein Hausrechtsinhaber dich auffordert, das Haus zu verlassen, musst du, egal ob gerechtfertigt, oder nicht.
Danach kannst du Anzeigen wegen Beleidigung und übler Nachrede prüfen, sowie allenfalls wegen versuchter Nötigung, aber vorerst war man berechtigt, dich des Hauses zu verweisen.
Ich würde umgehend das Gespräch mit der Filialleitung/Regionalleitung suchen. Wenn dieses Gespräch abgelehnt wird gibt es einen offenen Brief an die Regionalzeitung.
Natürlich muss sich der Markt vor Dieben schützen und hat das Hausrecht. Es verbleibt aber die "Würde des Menschen" und ein offener Verbalangriff der vorgetragenen Form ist unwürdig.
gar nicht, weil der supermarkt ein hausrecht hat und durch das hausrecht sich aussuchen darf wer sich in dem supermarkt aufhalten darf und wer nicht.
welcher supermarkt war es denn, name ?