Ladendiebstahl Mittäterschaft?

6 Antworten

die Voraussetzungen für eine Mittäterschaft sind ein gemeinsamer Tatplan und eine gemeinsame Tatausführung. Da das nicht bei euch zutrifft, werden ihr nicht als Mittäter angesehen. 

Wenn ihr ihn gebeten habt, etwas für ihn euch zu klauen, käme eventuell Anstiftung in Frage. Ansonsten Hehlerei, wie die andern schon gesagt haben.

Hehlerei kann man euch vermutlich vorwerfen. Ob du es nun lesen willst oder nicht: Wer sich keine Gedanken über die Herkunft verdächtiger Ware macht und einfach zugreift, muss auch mit Ärger rechnen. Ein altes Sprichwort sagt: Der Hehler ist genauso schlimm wie der Stehler.

Falles es zu einer Bestrafung kommt, natürlich Geldstrafe. Meiner Meinung nach mit Strafbefehl, also ohne Verhandlung, weil er ja auch alles zugegeben hat. Die Höhe wird sich nach dem jeweiligen Einkommen richten. Nur wenn ihr dann Widerspruch einlegt, kommt es zu einerVerhandlung, wovon ich abrate. Die kostet nämlich auch reichlich.

Der Mensch muss ja recht geschickt vorgegangen sein, denn der Dreck liegt doch im unmittelbaren Kassenbereich. Außerdem war er recht blöd, er hätte euch nicht mit reinziehen müssen. Vergesst nicht, euch noch dafür zu bedanken.


spodermen 
Beitragsersteller
 01.12.2016, 23:28

Als er mit den Waren zu uns kam hat er aufgeklärt woher er sie hat. Richtet sich die Geldstrafe nur nach dem Einkommen (wir sind bis auf zwei Ausnahmen noch nicht volljährig) oder müssen wir die "für uns geklauten" Warenwerte ersetzen?

Ja das mit Geschick, darüber lässt sich streiten😁

Sonnenstern811  01.12.2016, 23:49
@spodermen

Kann ich dir nicht sagen. Es mag aber durchaus so sein. Wobei ja nun kaum das ganze Ausmaß festzustellen ist. Euer toller Kumpel hätte nicht alles brühwarm erzählen müssen.

Habt ihr schon den Eltern gebeichtet? Bei ihm war ja vermutlich Haussuchung. Wenn ihr über kein Einkommen verfügt, wird man euch ein paar soziale Stunden aufbrummen. Bei niedrigem Einkommen fällt die Strafe nicht so hoch aus, abe spüren soll es ja der Sünder auch, sonst nützt es nichts. Die Stunden  schaden keineswegs. Keine Angst, in den Knast müsst ihr keinesfalls. Aber lernt bitte daraus!

Klar ihr wusstet davon und habt ihn davon nicht abgehalten

Das wissen ist euer kleineres Problem, aber ihr habt wissentlich geklautes gekauft! 

spodermen 
Beitragsersteller
 01.12.2016, 23:29

Gekauft haben wir nichts, er hat uns die Waren geschenkt.

nein mittwisser machen sich nicht strafbar

Sonnenstern811  01.12.2016, 23:25

Hehler auch nicht?