Ladendiebstahl Mittäterschaft?
Vorweg wäre ich dem sehr verbunden, würde ich hier nützliche Antworten vorfinden, da ich nicht auf etliche Moralpredigten aus bin, darum geht es hier nicht. Ein Freund von mir hat vor etwa 2 Wochen begonnen, hin und wieder einmal eine Schachtel Zigaretten etc. einzustecken. Es steigerte sich und er klaute ebenso für seine (und eben auch meine) Freunde Tabakwaren, wovon wir bis dahin nichts wussten. Er kam mit dem Diebesgut an und wir haben uns nicht beschwert. Das ging dann so weiter, bis er gestern erwischt wurde. In diesem Zeitraum haben wir, nun ja, Gefallen daran gefunden, er ebenso. Als er erwischt wurde hat er unsere Namen genannt, nun würde mich interessieren, ob wir Mitwisser (somit auch Mittäter, oder?) mit einem gerichtlichen Strafverfahren rechnen sollten, und wenn nicht, mit was für einem Strafmaß dann? Vielen Dank im Voraus.
6 Antworten
die Voraussetzungen für eine Mittäterschaft sind ein gemeinsamer Tatplan und eine gemeinsame Tatausführung. Da das nicht bei euch zutrifft, werden ihr nicht als Mittäter angesehen.
Wenn ihr ihn gebeten habt, etwas für ihn euch zu klauen, käme eventuell Anstiftung in Frage. Ansonsten Hehlerei, wie die andern schon gesagt haben.
Hehlerei kann man euch vermutlich vorwerfen. Ob du es nun lesen willst oder nicht: Wer sich keine Gedanken über die Herkunft verdächtiger Ware macht und einfach zugreift, muss auch mit Ärger rechnen. Ein altes Sprichwort sagt: Der Hehler ist genauso schlimm wie der Stehler.
Falles es zu einer Bestrafung kommt, natürlich Geldstrafe. Meiner Meinung nach mit Strafbefehl, also ohne Verhandlung, weil er ja auch alles zugegeben hat. Die Höhe wird sich nach dem jeweiligen Einkommen richten. Nur wenn ihr dann Widerspruch einlegt, kommt es zu einerVerhandlung, wovon ich abrate. Die kostet nämlich auch reichlich.
Der Mensch muss ja recht geschickt vorgegangen sein, denn der Dreck liegt doch im unmittelbaren Kassenbereich. Außerdem war er recht blöd, er hätte euch nicht mit reinziehen müssen. Vergesst nicht, euch noch dafür zu bedanken.
Kann ich dir nicht sagen. Es mag aber durchaus so sein. Wobei ja nun kaum das ganze Ausmaß festzustellen ist. Euer toller Kumpel hätte nicht alles brühwarm erzählen müssen.
Habt ihr schon den Eltern gebeichtet? Bei ihm war ja vermutlich Haussuchung. Wenn ihr über kein Einkommen verfügt, wird man euch ein paar soziale Stunden aufbrummen. Bei niedrigem Einkommen fällt die Strafe nicht so hoch aus, abe spüren soll es ja der Sünder auch, sonst nützt es nichts. Die Stunden schaden keineswegs. Keine Angst, in den Knast müsst ihr keinesfalls. Aber lernt bitte daraus!
Klar ihr wusstet davon und habt ihn davon nicht abgehalten
Das wissen ist euer kleineres Problem, aber ihr habt wissentlich geklautes gekauft!
Gekauft haben wir nichts, er hat uns die Waren geschenkt.
nein mittwisser machen sich nicht strafbar
Hehler auch nicht?
Als er mit den Waren zu uns kam hat er aufgeklärt woher er sie hat. Richtet sich die Geldstrafe nur nach dem Einkommen (wir sind bis auf zwei Ausnahmen noch nicht volljährig) oder müssen wir die "für uns geklauten" Warenwerte ersetzen?
Ja das mit Geschick, darüber lässt sich streiten😁