Kunde kann selbst nicht mehr unterschreiben, ab wann beginnt Urkundenfälschung?

7 Antworten

Der Gesetzliche Betreuer muß unterschreiben.

In dem Fall darf und kann niemand anderes unterschreiben als sein gesetzlicher Betreuer.

Führt jemand seine Hand mit dem Stift, ist das Urkundenfälschung und kann angezeigt werden.

Fahrer73 
Beitragsersteller
 02.05.2018, 19:21

Ja das wurde so auch geäußert aber Chef meinte das das Quatsch seie von wegen Urkundenfälschung... Nur erstaunlich warum sie das dann nicht selbst tun.

studiogirl  02.05.2018, 19:26
@Fahrer73

Vllt. gibt es noch einen anderen Ausdruck dafür, aber erlaubt ist es nicht.

Versteht der Patient denn, was er unterschreiben soll? Wenn ja, sollten sogar die berühmten "drei Kreuze" als Unterschrift ausreichen. Sollte der Patient aber nicht nur nicht in der Lage sein, sondern auch nicht wissen was er unterschreibt, dann ist es Urkundenfälschung. (Oder etwas in der Art.)

Meine Eltern konnten zum Schluss auch nur noch sehr merkwürdig unterschreiben. Ich habe ihre Schrift kaum noch erkannt.(Ich stand mehrmals bei Unterschriften dabei.) Aber sie wussten beide was sie unterschrieben haben und wofür.

Normalerweise sendet man die Leistungsnachweise an den Betreuer.

Die Frage ist nicht so einfach zu beantworten.

Erstmal ist zu klären, ob der Betreute noch geschäftsfähig ist. Ist dies der Fall, kann er selbst rechtswirksam jegliche Erklärung abgeben, auch wenn es dem Betreuer nicht passt.

Ist er geschäftsunfähig, dann gibt der Betreuer für ihn die Erklärung ab, jedoch nur, wenn das Rechtsgeschäft auch zu seinem Aufgabenkreis zählt. Dies lässt sich klären, wenn man einen Blick auf den Betreuerausweis wirft.

Bedenklich könnte sein, wenn der Pfleger (also der Dienstleister) sich seine Dienste bescheinigen lässt und dabei die Hand des Betreuten (also des Patienten, oder auch: des "Kunden") führt. Solange es lediglich ein bloßes Unterstützen ist und der Betreute selbst die Unterschriftsleistung vornimmt, wäre dies wohl noch gedeckt. Da aber in der Fragestellung davon ausgegangen wird, dass der Betreute selbst zu einer Unterschriftsleistung nicht mehr in der Lage ist, dürfte sich der Pfleger nahe an einer Urkundenfälschung bewegen.

Dabei wäre einem möglichen Missbrauch Tür und Tor geöffnet, da ja Leistungen bescheinigt werden könnten, die tatsächlich nicht oder nicht vollständig erbracht wurden und der Pfleger sich die Leistung praktisch selbst bestätigt...

Fahrer73 
Beitragsersteller
 02.05.2018, 19:23

Das ist korrekt: Betreute ist nicht mehr in der Lage selbst zu unterschreiben.Somit ist dies kein bloßes unterstützen mehr.