Kündigung schreiben: Zum nächstmöglichsten Termin oder mit Datum?
Meine Tochter möchte schnellstens ihre Wohnung kündigen. Muss in die Kündigung der Termin (31.03.2008), oder reicht die Bezeichnung "zum nächstmöglichen Termin"?
3 Antworten
In Deinem Falle würde ich die Wohnung zum 31.3.2008 kündigen, wenn das der nächstmögliche Termin ist. Sollten schwerwiegende Mietmängel vorliegen (Schimmel etc.) kann der Kündigungszeitpunkt schon vorher erfolgen. Ich würde mich mit dem Vermieter in Verbindung setzen, manchmal bestehen dort Wartelisten. Wenn Du vorher aus dem Mietvertrag kommen willst, kannst Du Nachmieter vorschlagen, die der Vermieter aber nicht akzeptieren muss.
Eien Wohnugn muss immer zum Termin geküdingt werden (spirch Datum einsetzen). Man kann aber dem Vermeiter mitteilen, dass man die Wohnung ggf früher räumt und die WOhnung dann schon früher zur erneuten Vermietung frei ist, das kann Geld sparen, ggf nen Nachmieter suchen. Zum nächstmöglichen Termin ist ein "wabblige" Zeitrahmen und daher auch rechtlich nciht haltbar.
in diesem Falle würde ich den konkreten Termin einsetzen..