Kündigung ILS (Fernschule)?
Seit 2016 gibt es ein neues Gesetz welches Kündigungen vereinfachen soll. So soll beispielsweise auch die Kündigung per E-Mail rechtens sein. In den AGB der ILS steht allerdings, eine Kündigung bedarf der schriftlichen Form eines Briefes. Dies widerspricht dem neuen Kündigungsgesetz und ist somit ungültig,
Sehe ich das richtig? Kann ich per E-Mail kündigen oder fällt ein Vertrag über Fernschulen unter wichtige Verträge wie etwa einen Mietvertrag oder Arbeitsvertrag?
3 Antworten
Wenn ein Vertrag gegen geltendes Recht verstößt, ist dieser unwirksam.
Ob das in diesem Fall sinnvoll ist, sei mal dahingestellt.
E-Mails, gar nicht, oder nicht zureichend signiert lassen sich problemlos fälschen. Vielleicht ein gut gemeintes Gesetz, allerdings mit einigem Risikopotential. Ich würde von nun an bei einem Vertragsabschluss immer darauf hinweisen, dass eine Kündigung meinerseits nur per Einschreiben erfolgt, damit beide Parteien auf der sicheren Seite sind.
Das ist richtig. Aber wenn dir jemand persönlich schaden will, ist das eine einfache Möglichkeit.
Ab und an gibt es bei Firmen einen Datenreichtum. Soll bedeuten, Kundendaten gehen verloren.
Allein deswegen würde ich niemals das Geburtsdatum angeben. Schlimm genug das man heutzutage Bewerbungen online machen muss, meist ohne Möglichkeit der Verschlüsselung.
Und wenn du magst, schicke ich dir eine E-Mail mit einem Absender, den du aussuchen kannst. xy@bundeskanzleramt.de xy@nsa.com ... wie du willst.
Die E-Mail ist das Unsicherste überhaupt. Aus einer Zeit, als Datennetze nur aus Forschungseinrichtungen bestanden und Sicherheitsmaßnahmen noch egal waren.
ich würde immer per einschreiben oder fax kündigen.
was machst du, wenn der empfänger sagt, deine mail kam nicht an?
Ist mir noch nie passiert. Große Firmen machen so etwas nicht, da sie um ihren Ruf besorgt sind.
du musst es ja wissen....
Große Unternehmen ist der Einzelfall egal.
Kleine Unternehmen sind um ihren Ruf besorgt.
Jedes Unternehmen das sich selbst etwas wert ist ist um seinen Ruf besorgt.
Zu beachten ist, dass diese gesetzliche Regelung nur für Verträge gilt, die nach Inkrafttreten der neuen Rechtslage abgeschlossen wurden.
Check :).
Nunja, die E-mail ist ja oftmals beim Vertragspartner hinterlegt. Zudem muss man in der Regel vertrauliche Informationen wie Vertragsnummer, Gb-Datum und vollen Namen zur Authentifizierung mitteilen.