Kündigung der Leiharbeit/Zeitarbeit wegen Festanstellung?
Schönen guten Tag miteinander meine Frage bezieht sich auf die Leiharbeit/Zeitarbeit, ich habe am 23.06.2015 einen Arbeitsvertrag bei einer Zeitarbeitsfirma in Dortmund unterschrieben im Vertrag steht drin das Arbeitsbeginn am 05.10.2015 wäre bisher wurde mir aber noch nicht mitgeteilt wo genau ich eingesetzt werde ... heute rief mich eine Firma an (keine Zeitarbeit) ob ich morgen den 29.09.15 um 14.30 Uhr vorbei kommen könnte Sie suchen dringend jemanden und meine Kenntnisse würden absolut passen. Ich würde gerne wenn alles gut läuft auch bei dieser Firma anfangen da allein der Arbeitsweg mit dem Bus nur 27 Min beträgt also unmittelbar in der Nähe ist und ich wirklich zur Not auch mit dem Fahrrad fahren kann oder ein Bus eher wenn zb das Wetter im Winter es verlangt. Meine Frage dazu wie gehe ich mit einer Kündigung vor bei der Zeitarbeitsfirma wo ich noch keine Arbeit angetreten habe? ich würde gern alles reibungslos ablaufen lassen.
Vielen Dank für eure Hilfe und viele Grüße aus Dortmund
5 Antworten
Was steht bei der ZA im Vertrag?
Bei mir stand mal drin (unhjd das ist wohl üblich), dass der Vertrag hinfällig ist, wenn ich am 1. Tag nicht zum Dienst erscheine.
Das Spannende: 2 aus unserer Gruppe haben das genau aus Deinem Grund auch genutzt.
Noch hast Du Zeit: guck Dior das mit dera nderen Firma abn. weenns was ist, mach das.
ich kann es Dir echt nur empfehlen- die wenigsten ZA-Firmen sind irgendwie gut.
Und alle ködern mit Übernahme.. ich hab aber noch nie wen, weder mit Ausbnildung, noch mit Studium, erlebt, bei dem das der Fall gewesen wäre!
Vorsicht! Bitte lies unbedingt in Deinem Arbeitsvertrag nach:
1. Ist eine Vertragsstrafe für den Fall vereinbart, dass Du vor Arbeitsbeginn kündigst? Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass solche Strafen (bis zu einem Bruttomonatsgehalt) wirksam sind.
2. Ist im Arbeitsvertrag eine Probezeit vereinbart? Wenn ja, dann kannst Du mit einer Frist von 2 Wochen kündigen. Wenn nein, dann kannst Du nur mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende kündigen.
3. Was passiert, wenn Du einfach nicht erscheinst? Dann hast Du eine vertragliche Pflicht verletzt. Du müsstest dann (im schlimmsten Fall) den Schaden ersetzen, der entsteht, weil Dein Arbeitgeber so schnell keine oder nur eine teurere Ersatzkraft einsetzen konnte.
Soweit die schlechten Nachrichten. Jetzt die gute: die wenigsten Arbeitgeber beschäftigen gerne einen Arbeitnehmer, der gar nicht arbeiten möchte und nur "Dienst nach Vorschrift" macht. Deshalb ist es immer ratsam, das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen. Vielleicht ist dieser ja bereit, einen Aufhebungsvertrag zu schließen und damit das Arbeitsverhältnis sofort zu beenden. Für den Fall, dass die Verhandlungen scheitern, sollte man aber vorsorglich die (eigenhändig unterschriebene) Kündigung in der Tasche haben.
Ergänzung: im Manteltarifvertrag Zeitarbeit ist eine Probezeit von 6 Monaten vorgesehen, in den ersten 4 Wochen kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von nur 2 Tagen gekündigt werden. Am Besten, Du kündigst "zum nächstmöglichen Zeitpunkt". Den Manteltarifvertrag findest Du als pdf hier:
http://www.dgb.de/themen/++co++cf65a22e-35bb-11df-7c29-00188b4dc422
Den vertrag mit der zeitarbeitsfirma kündigst du womöglich wegen Probearbeit noch fristgerecht, wenn du ihn sofort kündigst...? Schau mal in den Arbeitsvertrag. Ansonsten wartest du, ob das morgen klappt und setzt dich dann mit der Zeitarbeitsfirma in Verbindung, um denen abzusagen. Was wolle die schon groß machen?
Du hättest ja erst mal eine Probezeit, bei der Leihfirma. Daher kannst Du jederzeit den Vertrag kündigen.
Du kannst den Vertrag ohne Probleme aufheben. Da du ja sowieso Probezeit hättest.