Kücheneinbau durch Spedition fehlerhaft. Möglicher Wasserschaden. Wer haftet?

1 Antwort

Hallo

Zu 1.: Ja, 3 Wochen würde Ich als angemessen betrachten, im Normalfall reichen oft 2.

Zu 2.: In der Zwischenzeit muss das Möbelhaus Schadenersatz leisten. Das bedeutet also, die Mehrkosten für einen Waschsalon oder eine Reinigung zahlen. (Wichtig: Auch Ihr müsst den Schaden versuchen zu mindern, also nicht unbedingt jedes Shirt getrennt von einer Reinigung abholen lassen ;-) )

Einen Rabatt per se gibt es nicht, das ist Kulanz. Ich würde mich in dem Fall - nach schon einer gescheiterten Nachbesserung - auf das rechrliche verlassen. Oder vielleicht die förmliche Aufforderung und das nette Vorgehen über den Kundenservice parallel fahren.

Zu 3.: Ja, die sind für die entstandenen Schäden verantwortlich. Wer genau ergibt sich noch je nach gebauem Schaden. Erstmal das Möbelhaus.

Das Möbelhaus wird keine Mängel freiwillig schriftlich bestätigen, das ist für die völlig sinnlos und schwächt deren Position, sollte es doch vor Gericht ernst werden.

Selbst klare Bilder machen, Zeugen hinzuholen und das Möbelhaus über Schäden informieren. Vielleicht das Ganze auch notieren.