Kücheneinbau durch Spedition fehlerhaft. Möglicher Wasserschaden. Wer haftet?
Hallo lieber Leser,
Wir haben vor 3 Monaten eine Küche von einem Möbelhaus mit den Initialen MB eingebaut bekommen. Nach kurzer Zeit ist uns schon ein Fehler in der Einstellung der Spülmaschine aufgefallen. Nach langem hin und her wurde dieser nach 3 Wochen behoben. Jetzt hörten wir ein Zischen in der Küche und haben festgestellt, dass der Schlauch unserer Waschmaschine zwei klare Schnitte hat. Einer davon ist aufgeplatzt und hat wohl seit 1/2-1 Stunde alles munter vollgespritzt. Der Schlauch war neu und wurde nur vom Spediteur angerührt. Dabei ist uns auch aufgefallen, dass sich ein Standfuß der Spülmaschine langsam zur Seite neigt und sich das Plastik der Spülmaschine an einer Stelle vom Metall löst. Es ist also einfach nur Fusch. Am Montag will ich gleich bei der Möbelfirma anrufen und mich beschweren sowie Nachbesserung einfordern.
- Wie schnell kann ich eine Nachbesserung verlangen? 3 Wochen ohne Waschmaschine ist ja auch kein Zustand.
- Kann ich einen Rabatt auf den Einbau einfordern, weil bei diesem gefuscht wurde?
- Ich wohne in einer Mietwohnung. Sollte es nun einen Wasserschaden geben, ist die Spedition bzw. das Möbelhaus für die Kosten verantwortlich? Sollte ich mir die Mängel des Einbaus und die Folgen schriftlich vom Möbelhaus bestätigen lassen?
Da denkt man, ein "professioneller" Einbau sei für etwas Langfristiges lohnenswert und man stellt fest, dass ich es mit der Hilfe meines Onkel schon tausendfach besser hinbekommen habe. Einfach nur enttäuschend.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Liebe Grüße
1 Antwort
Hallo
Zu 1.: Ja, 3 Wochen würde Ich als angemessen betrachten, im Normalfall reichen oft 2.
Zu 2.: In der Zwischenzeit muss das Möbelhaus Schadenersatz leisten. Das bedeutet also, die Mehrkosten für einen Waschsalon oder eine Reinigung zahlen. (Wichtig: Auch Ihr müsst den Schaden versuchen zu mindern, also nicht unbedingt jedes Shirt getrennt von einer Reinigung abholen lassen ;-) )
Einen Rabatt per se gibt es nicht, das ist Kulanz. Ich würde mich in dem Fall - nach schon einer gescheiterten Nachbesserung - auf das rechrliche verlassen. Oder vielleicht die förmliche Aufforderung und das nette Vorgehen über den Kundenservice parallel fahren.
Zu 3.: Ja, die sind für die entstandenen Schäden verantwortlich. Wer genau ergibt sich noch je nach gebauem Schaden. Erstmal das Möbelhaus.
Das Möbelhaus wird keine Mängel freiwillig schriftlich bestätigen, das ist für die völlig sinnlos und schwächt deren Position, sollte es doch vor Gericht ernst werden.
Selbst klare Bilder machen, Zeugen hinzuholen und das Möbelhaus über Schäden informieren. Vielleicht das Ganze auch notieren.