Kueche wird 2+ wochen zu spaet geliefert, kann ich preis nachlass erwarten/vom kauf zurueck treten?
Hallo, ich habe vor einiger zeit eine kueche planen lassen und als liefer termin wurde mir die woche des 14.-18. Juli zugesagt. Ich muss hinzu sagen dass ich eigentlich eine etwas andere kueche wollte (farblich, griffe), aber der andere hersteller haette erst anfang August liefern koennen weshalb ich mich fuer diese entschied, die zudem preislich minimal teurer ausfiel. Nun kommt die kueche doch erst am 2. August bei mir an. Ich bin unter diesen umstaenden nicht bereit den vollen preis zu bezahlen da die dame die die kueche plante sich weder wie vereinbart vor ihrem urlaub bei mir meldete, noch mir bescheid sagte dass die kueche spaeter kommt und auch jetzt jegliche "schuld" auf andere schiebt da sie ja im urlaub war, sich aber jetzt nach ihrem urlaub auch nicht mal von selbst aus bei mir meldete. Die kueche kostet 2,700 Euro, ich habe eine anzahlung von knapp 700 Euro gemacht. Wie sieht es aus mit preis minderung, habe ich ein recht darauf wegen vertrags bruch? Wenn nicht, wuerde ich trotz allem gerne versuchen aus kulanz einen nachlass zu bekommen, was waere da meinerseits aus ein realistisches nicht unverschaemtes angebot, wie viel der restlichen 2,000 Euro sollte ich anbieten zu zahlen? Habe ich sofern mein angebot abgelehnt wird das recht auf ruecktritt vom kauf und bekomme meine anzahlung erstattet? Da ich unter diesen umstaenden dann wo anders eine kueche kaufen wuerde da ich diese wie gesagt bestellte weil sie innerhalb meines urlaubes geliefert worden waere (was ja nun hinfaellig war) und ich zudem sehr unzufrieden hier bin.
Danke im voraus.
3 Antworten
Sicher hattet ihr keinen festen Liefertermin vereinbart (macht ein Moebelhaus normalerweise nicht) sondern lediglich einen voraussichtlichen. Somit muesste der Lieferant erst einmal in Verzug gesetzt und es muesste eine angemessene Nachfrist gesetzt werden.
Liefert er wirklich gerade mal 2 oder 3 Wochen nach Ablauf des voraussichtlichen Liefertremins, ist aber alles noch voellig im gruenen Bereich. Ansprueche hast du erst einmal keine und auf Kulanz des Haendlers wuerde ich bei einer Billigkueche auch nicht bauen. Damit koenntest du vielleicht rechnen, wenn Folgeauftraege im Raum stuenden, ganz bestimmt aber nicht wenn es lediglich um eine Kueche im Biligpreissegment geht.
Weder kann der Preis gemindert werden, noch Storniert werden.
Dazu hättest Du der Firma eine (angemessene) Frist setzen müssen und mit 14 Tagen Verzögerung bist Du noch gut bedient :-)
Ob Du über Kulanz etwas erreichten kannst, muss man probieren. Aber in diesem Preissegment wird das wohl eine eher zu vernachlässigende Summe sein.
Schau Dir mal den Vertrag ein wenig genauer an, Lieferzusagen sind oft relativ unverbindlich gehalten.
Man kann sich auf jeden Fall wehren!!So geht das nicht, man kann sich doch nicht alles bieten lassen, ja wo leben wir denn???
Ein Rücktrittsrecht hast du eigentlich nur, wenn du den Verkäufer in verzug setzt, aber eine Verzögerung von gut 14 Tagen ist deftig, du kannst sagen dass du von deinem "Rücktrittsrecht wegen Lieferverzug" gebrauch machen wirst, wenn sie dir Preislich nicht entgegenkommen wollen. Das recht hast du eigentlich nicht, aber das wissen die wenigsten und ich werde nix veraten ,-)