Kuchenverkauf öffentlich
Darf man in die Kuchen beim Kuchenverkauf von der Schule aus Holzspiesse mit Bezeichnungen der Kuchen einstecken? Oder aus hygienischen Gründen eher nicht? Gibt es das festgeschrieben im Lebensmittelgesetz o.ä.???
7 Antworten
Lebensmittelrechtlich dürftet Ihr so etwas vermutlich gar nicht verkaufen, aber wenn der Holzstab neu aus der Verpackung genommen wird und nicht vorher woanders war, sollte da kein Gesundheitsrisiko von ausgehen.
Ansehnlicher ist es, wenn man kleine Schildchen vor den Kuchen aufstellt.
was auf jeden Fall beim öffentlichen Kuchenverkauf mittlerweile Pflicht ist, dass alle Zutaten aufgeführt sind und nachdem dies bei jedem einzelnen Kuchen stehen muss, macht es doch Sinn, dass man hierüber auch den Namen des Kuchens schreibt oder? Somit würde sich das mit den Holzspieße von alleine erledigen...
Die üblichen Wurstspeile mit Schildchen in das hinterste Stück ist ok. kleine Schildchen vorn, werden umgekippt und verschmutzen. Viel Erfolg mit dem Basar.
kann man machen.....
nein, es gibt kein genaues gesetz, was holzspieße in kuchen regelt