Bekommt man Probleme mit dem Zoll oder am Flughafen wenn man nur neue Klamotten im Koffer hat?

11 Antworten

Mach die Preisschilder ab und gut iss

Hallo

dass man im USA Urlaub die gekauften Sachen dort mind. 2 mal waschen sollte damit man nicht sieht, dass sie mal neu waren und in den USA erworben wurde. Man solle auch das Preisschild abmachen usw. damit man bei der Einfuhr keine Probleme hat.

Diese Tricks bringen nichts. Dr Zoll ist vieles, aber eins nicht und das ist blöd/naiv.. Die Zollbeamten sind gut aus- und weitergebildtentet. Sie kennen sich in ihren Gebiet gut aus.

Die können schon gut erkennen, ob die Kleidung wirklich gebraucht ist oder Neu aber nur scheinbar auf gebraucht gemacht wurde .

Und das gilt für beide Richtungen.

Im Zweifelsfall musst Du nachweisen, wo/für wieviel/wann Du es gekauft hast. Beim Zoll gilt die umgekehrte Beweislast.

Anne

xxLiLKira 
Beitragsersteller
 25.06.2014, 00:07

ja aber die sachen haben ich ja wirklich schon in deutschland gekauft? aber wenn mein koffer am anfang schon 23 kg wird und bei der ausreise auch... dann können die nicht meckern oder?

AnneSommer  25.06.2014, 21:16
@xxLiLKira

und woher soll der Zoll wissen, daß beim Hinreise und der rückreise das selbe im Koffer ist ?

Auf dne Hinflug könnten z.b. Bücher, Zeitungen,.... drin sein und auf den Rückflug neue Klamotten

Letzlich ist an Dir bei einer Kontrolle zu belegen, das die Sachen in der EU erworben bzw. dafür schon ordnungsgemäße Abgaben entrichtet worden sind. In Zollangelegenheiten gilt immer die umgekehrte Beweislast.

Deine persönlichen Sachen, auch wenn sie neu sind, kannst Du ohne weiteres von Deutschland mitnehmen, anders wäre es, Du kaufst Sachen in USA als Geschenke oder in größeren Mengen, solltest Du die Belege notfalls für den Zoll parat haben. Genaue Zollbedingungen solltest Du beim Flug buchen Dir geben lassen. Ausschlaggebend ist ja auch die Reisedauer usw.

wenn ich was spezielles & teures mitnehme, würde ich mir zur Sicherheit tatsächlich die Rechnung kopieren, für den Fall der Fälle.

Auf einem USA-Flug habe ich einen anderen Touristen kennen gelernt, der hatte für alle seine mitgeführten elektronischen Geräte (z.B. Iphone, Ipad, Ipod, teure Kamera + Objektive) Kopien der Quittungen in seinen Reiseunterlagen dabei. So kann er dem Zoll bei der Rückreise, bei Bedarf, nachweisen das z.B. die Apple-Produkte tatsächlich vor der USA-Reise erworben wurden.