kriege ich bafög wenn beide eltern arbeiten ich aber alleine wohnen will?
Hallo ,
ich habe mich für ein Studium für Oktober beworben, jedoch ist die Uni was weiter entfernt von meinem Elternhaus, sodass ich auf die Idee kam mit einem Freund zusammenzuziehen in eine Art WG.
Deswegen würde ich gerne Bafög beantragen jedoch arbeiten beide Eltern .
Nun ist die Frage, ob ich anspruch auf bafög habe oder nicht?
4 Antworten
Also, ob du überhaupt Anspruch auf Bafög hast, hängt vom Einkommen deiner Eltern ab, egal wo du wohnst.
Es gibt einen Bafögbedarfssatz dieser erhöht sich um die Mietpauschale (glaube 250€ etwa) und liegt im Maximum bei irgendwas um die 730€. Dann wird das Gehalt der Eltern gegengerechnet, da gibt es verschieden Freibeträge. Dabei könnte alles raus kommen, vom Höchstsatz bis gar nichts.
Am besten nutzt du mal einen der Online - Bafögrechner, die geben das relativ realitätsnah wieder
Grundsätzlich hast du Anspruch auf BAföG, wenn dein Studium förderungsfähig ist, was bei jedem Studium an einer staatlichen Uni der Fall sein sollte.
Wenn du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst, steigt dein Bedarf im Sinne des BAföG um die Pauschale für die Miete (nicht um die tatsächliche Miete).
Ob das Einkommen deiner Eltern den Betrag mindert, der dir zusteht, hängt unter anderem davon ab, wieviel sie verdienen und ob du Geschwister hast, gegenüber denen deine Eltern unterhaltspflichtig sind.
BAföG bekommt man zudem nicht ganz oder gar nicht. Es kann sein, dass du einfach nur weniger bekommst, als den Betrag, der dir als Bedarf berechnet wurde, das heißt aber nicht, dass du gar nichts bekommst.
Deine Frage wird dir anhand der Infos hier keiner konkret beantworten können. Im Internet gibt es BAföG-Rechner, da bekommt man eine gute Idee davon, wieviel man ungefähr bekommen könnte.
wenn deine eltern genug verdienen, dann vermutlich nicht.
nur, weil du mit deinem freund zusammenziehen willst, muss vater staat das nicht bezahlen.
Jein, bei Studenten legt Vater Staat ca 250€ oben drauf, wenn diese alleine Wohnen möchten (das Recht haben sie, egal wie weit die Uni weg ist), trotzdem wird das Gehalt der Eltern gegengerechnet, aber eben zum höheren Bedarf
Bafög ersetzt den Unterhaltsanspruch gegen die Eltern, wenn diese nicht zahlen können, oder nicht in voller Höhe zahlen können sind die Eltern nicht mehr Unterhaltspflichtig, kann man auch Elternunabhängiges Bafög bekommen.
Allein die Tasache, das die Eltern Arbeiten entscheidet noch nicht ob oder in welcher höhe bafög gezahlt wird oder nicht.
Das ist zu berechnen.
Das stimmt nicht. Ob die Eltern zahlen können oder nicht, ist völlig unerheblich. Die müssen ja ihr Einkommen offenlegen und wenn das hoch genug ist, dann ist es hoch genug. Mehr interessiert das BAföG Amt nicht.
Wenn die Eltern trotzdem nicht zahlen, kann man einen Vorausleistungsantrag stellen. Dann bekommt man sein BAföG in Höhe des berechneten Bedarfs, das Amt wird diese Beträge zuzüglich Zinsen dann aber von den Eltern zurück klagen.
Sofern man tatsächlich keinen Unterhaltsanspruch mehr gegen die Eltern hat, was eigentlich nur nach einer abgeschlossenen 1. Ausbildung, die inhaltlich und zeitlich nicht mit dem Studium in Verbindung steht, der Fall ist, muss dies ein Familiengericht feststellen. In diesem Fall wird man elternunabhängig gefördert, bekommt allerdings kein elternunabhängiges BAföG. Dh die Hälfte ist dennoch ein zinsloses Darlehen.