Darf man in einem Restaurant eigene Getränke mitbringen, wenn man dort was zu Essen bestellt?
7 Antworten
Entgegen der anderen unsinnigen Antworten: Selbstverständlich darfst du auch eigene Getränke mit ins Restaurant nehmen. Was sollte denn dagegen sprechen?
Nur verzehren darfst du sie dort nicht, wenn der Gastwirt es dir direkt untersagt oder es bereits durch einen entsprechenden Aushang der AGB oder Hausordnung mitgeteilt wurde.
Ein Gesetz für diesen Sachverhalt gibt es nicht, denn das ist der Bereich der privaten Autonomie und der Freiheit, beliebige Verträge schließen zu dürfen.
Klingt jetzt komisch, aber derjenige, der das Hausrecht ausübt, darf darüber selber entscheiden, jedenfalls zunächst. Es sei denn, er hat sich selber einem anderen (z.B einem Franchisegeber oder einer Brauerei) gegenüber zu einem anderen Verhalten verpflichtet. Und auch das gehört zu unserer Vertragsfreiheit.
Mal als Lesetipp aus: https://www.edeka.de/ernaehrung/expertenwissen/1000-fragen-1000-antworten/darf-man-in-einem-restaurant-den-eigenen-wein-mitbringen.jsp
"Die Weinkarte ist nicht zufriedenstellend oder Sie möchten auf Ihren Lieblingswein einfach nicht verzichten? In solchen Fällen ist es in vielen Restaurants möglich, dass Sie Ihren eigenen Wein mitbringen und servieren lassen. Für den Service und den ausbleibenden Gewinn dürfen Gastronomen ein sogenanntes Korkgeld verlangen, das je nach Preisklasse des Restaurants variieren kann.
Es gehört jedoch zum guten Ton, vor dem Restaurantbesuch anzufragen. Nutzen Sie beispielsweise die Tischreservierung für Ihr Anliegen. Bei dieser Gelegenheit können Sie deutlich machen, dass Sie selbstverständlich dazu bereit sind, ein angemessenes Korkgeld zu zahlen. Fragen Sie am besten bereits jetzt, wie hoch dieses ist. Häufig liegt es zwischen 5 und 15 Euro pro Flasche, es kann in der Spitzengastronomie aber auch weit darüber liegen.
Abstriche beim Service müssen Sie nicht hinnehmen, wenn Sie in einem Restaurant Ihren eigenen Wein mitbringen. Das Personal sorgt dafür, dass der Wein angemessen temperiert wird, und serviert ihn genauso, als hätten Sie ihn von der Weinkarte bestellt.
In Australien ist es übrigens in vielen Restaurants üblich, alkoholische Getränke wie Wein selbst mitzubringen. Gastronomen verzichten dort häufig auf eine Schanklizenz, um Steuern zu sparen. Der Brauch ist dort als „Bring Your Own“ (BYO) bekannt.
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Nein, darf man nicht. Ohne Getränke könnten die GAsthäuser auch gleich zumachen, damit machen sie den größten Umsatz. Oder das Essen müsste dann wesentlich teurer sein.
Gewinn.
IdR. nicht.
Du kannst es machen, aber die haben Hausrecht, und können dich rauswerfen warum auch immer.
Nein das darf man Grundsätzlich nicht, die Wirte kalkulieren es mit ein, dass du da auch was trinken wirst.
Größten Umsatz oder größten Gewinn? Wenn ich irgendwo essen gehe dann machen die Getränke normalerweise nur einen sehr kleinen Teil der Rechnung aus.