Krankmeldung und Kündigung gleichzeitig abgeben?

6 Antworten

Wenn du kündigst, du kommst doch kein Arbeitslosengeld. Du solltest erstmal eine Stelle gefunden haben bevor du kündigst.

Natürlich kannst du die Kündigung schicken und gleichzeitig auch die Krankmeldung.

Tischboden 
Beitragsersteller
 08.09.2021, 06:28

Okay, aber kommt es nicht komisch die Krankmeldung und die Kündigung zu geben ? Finde es irgendwie komisch.

Britney1103  08.09.2021, 15:01
@Tischboden

Kann dir doch dann jetzt egal sein.

Man kann arbeitsunfähig sein und kündigen. Ob man die AUB und die Kündigung zusammen abgibt oder an verschiedenen Tagen, spielt keine Rolle.

Du solltest dich erst um eine neue Anstellung kümmern, bevor du dein aktuelles Arbeitsverhältnis kündigst. Wenn du vorher kündigst, bekommst du ein Sperrzeit - und infolge dessen kein ALG. Selbst wenn man das ALG mal außen vor lässt, sollte man ein Arbeitsverhältnis möglichst im Guten beenden. Alleine schon, weil man nie wissen kann, ob man irgendwann mit dem alten Arbeitgeber doch wieder etwas zu tun hat.

Wenn du bereits eine neue Arbeitsstelle in Aussicht hast, würde ich jedenfalls erst form- und fristgerecht kündigen, wenn der neue Arbeitsvertrag bereits unterschrieben wurde. Nichtsdestotrotz kannst du natürlich beides abgeben. Es sieht halt blöde aus und einem vielleicht im Nachhinein doch mal auf die Füße fällt. Auch wenn ich es anders handhaben würde, musst du es letztendlich selber wissen.

Das wird dem Arbeitgeber egal sein. Mach einfach. Vielleicht ist es ihm sogar Recht. Du bekommst dann aber Krankengeld auch nur bis zum Ende der Arbeitszeit und keinen Tag länger. Aber das war ja nicht Deine Frage.

Familiengerd  08.09.2021, 14:09
Du bekommst dann aber Krankengeld auch nur bis

Nicht Krankengeld von der Krankenkasse, sondern Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber (sofern das Arbeitsverhältnis langer als 4 Wochen besteht).

Für beide schreiben gibt es eindeutige Fristen. Wenn die Zeit sind passen kann ich das auch zusammen abgeben.