Krankmeldung ein Tag später?

6 Antworten

Wer hat dir denn erzählt, dass man nach einer Impfung nicht arbeiten sollte?! Nach einer Impfung ist man grundsätzlich nicht arbeitsunfähig, auch nicht bei schwerer körperlicher Betätigung.

Sollte sich tatsächlich eine Impfreaktion einstellen, durch welche die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt wird, ist eine AU-Bescheinigung natürlich gerechtfertigt, aber nicht pauschal nach jeder Impfung.

Zumindest hat hier der Arzt die Möglichkeit Dich für den Tag der Impfung rückwirkend krankzuschreiben.

Arztpraxis jetzt geschlossen:

Der Arzt wird gem. §5 (3) der Arbeits­un­fä­hig­keits-Richt­linien morgen die AU rückwirkend ausstellen - dem steht nichts entgegen.

Ja, kein Problem. Das kann der Arzt machen. Allerdings wirst du jemanden beauftragen müssen, der sie für dich abholt.

verreisterNutzer  03.05.2017, 13:11

Kein Problem würde ich nicht sagen!

Es gibt Ärzte, die grundsätzlich nicht rückwirkend krankschreiben (wie es ja auch sein sollte).

Ich empfehle dem Fragesteller, heute zum Arzt zu gehen, und den Arbeitgeber unverzüglich über das Ergebnis des Gespräches mit dem Arzt zu informieren.

Maxxismo  03.05.2017, 13:13
@verreisterNutzer

Der Patient war eben in der Praxis und der Arzt hat persönlich dazu geraten, nicht arbeiten zu gehen.

Ich wüsste nicht, was in diesem Fall gegen die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit sprechen sollte.


Ich empfehle dem Fragesteller, heute zum Arzt zu gehen

Der Arzt hat zu. Steht in der Frage. Sonst würde das Problem wohl kaum bestehen.

verreisterNutzer  03.05.2017, 13:28
@Maxxismo

Stimmt, heute ist Mittwoch, da haben die meisten Ärzte nachmittags geschlossen - schlechter Tag für solch eine Impfaktion.

Der Betrieb fordert eine AU-Bescheinigung. Wenn er sie nicht (durch  einen anderen Arzt) beibringen kann, sollte er in den Betrieb gehen, seine Arbeitskraft anbieten, und gleichzeitig fragen, ob der Betrieb das Risiko trägt, ihn in diesem Zustand arbeiten zu lassen.

Damit hätte der Arbeitnehmer arbeitsrechtlich alles richtig gemacht.

Aus der Fürsogepflicht heraus müsste der Betrieb die Arbeitsaufnahme ablehnen. 

sie sollte dennoch genehmigt werden da spricht nämlich nichts dagegen