Krankmelden in der Schule/alleine nach hause?
hallo. wenn ein volljähriger schüler sich in der schule schlecht fühlt wg einer Krankheit und nach hause möchte, darf er dann ins sekriteriat, sich abmelden und ALLEINE nach hause gehen? wenn die schule dann aber die Eltern anrufen möchte weil der schüler ne vorerkrankung hat, der schüler das aber verweigert, dürfen die das trotzdem? oder im schlimmsten fall, wenn die schule sogar einen Krankenwagen rufen will und der schüler das aber nicht will, wenn er zb sagt er möchte sich lieber in den erste hilfe raum legen und abwarten bis es besser wird, dürfen die dann trotzdem einen rufen? mich interessiert die rein rechtliche lage, also ob es was mit der Aufsichtspflicht/erziehungsauftrag ist und so.....
danke für eure antworten! ;)
4 Antworten
Ja das, koennen sie durchaus tun, zumal dem Seketeriat bekannt ist, dass du Vorerkrankungen hast.Dies gehoert zu ihrer Fuersorgepflicht und dies ist auch gut so. Sei froh,dass sie so um dich besorgt sind und dich nicht einfach so gehen lassen. Solange du dich im Bereich der Schule aufhaelt ist die Pflicht der Lehrer auf dich aufzupassen. Wehrst du dich dagegen vehement kannst du natuerlich gehen, sie koennen dich nicht festhalten, wenn du es nicht moechtest. Aber dann gehst du auf eigene Gefahr. Das Sekretariat wird dann deine Eltern anrufen und ihnen den Vorfall schildern und ihnen mitteilen, das du auf eigene Gefahr gegangen bist. Es kann ja sein, dass deine Eltern der Lehrererin oder dem Lehrer Bescheid gesagt haben, dass du vorerkrankt bist und es besser waere, das du nicht alleine nach Hause gehen solltest.
Aus ihrer Fürsorgepflicht müssen sie die Eltern oder einen Arzt anrufen. Besonders wenn Vorerkrankungen bekannt sind. Es hängt von ihrer Einschätzung der Lage ab ob sie zustimmen das du dich in den erste hilfe raum legen kannst. Es geht aber auch das sie ein Taxi rufen das dich nach Hause oder zum Arzt fährt, wenn du es bezahlen kannst.
Ja, das dürfen sie. Die haben ja dann nichts weiteres getan als entweder mit deiner Mutter oder mit einer Leitstelle telefoniert. Und das kann man dem Sekreteriat ja schlecht verbieten, Und man kann einen Krankenagen auch nicht "rufen" man kann nur in der leitstelle anrufen und sagen was passiert ist und dann entscheidet der was getan werden muss. Vielmehr ist die Frage ob der Krankenwagen dich ohne Erlaubniss mitnehmen darf.
ja das kann man als volljähriger schüler