Dürfen Lehrer einen festhalten bei Verdacht?
Angenommen 3 Lehrer verdächtigen einen Schüler das er Waffen auf dem Schulhof verkauft hat, sie haben es nicht gesehen sondern nur von anderen schülern das gesagt bekommen und somit nur einen Verdacht. dürfen die lehrer den schüler festhalten und die polizei rufen oder geht das erst wenn der schüler auch bei besagter straftat vpn den lehrern gesehen wurde?
6 Antworten
Nein dürfen sie nicht. Die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen von 127 stpo, der hier von einigen angesprochen wird, ist nicht erfüllt.
Ein Verdacht reicht nach herrschender Meinung nicht aus.
Polizei rufen dürfen die Lehrer immer, Taschenkontrollieren niemals.
Wenn der Schüler bei besagter Straftat von den Lehrern gesehen wird dürfen sie ihn festhalten, bis zum Eintreffen der Polizei.
Es gibt ein Grundrecht wo das jeder darf. Und Leute haben heute viel Angst. Leute sehen keine Nachrichten weil sie mit Negativen nicht klarkommen. Die stark erscheinen sind die Schwächsten. Die Welt wird nicht besser nur weil man sich die Welt schön lügt.
Deshalb haben Leute Angst und regieren auf Waffen allergisch. Es gibt Feuerzeuge sehen aus wie eine Waffe. Es gibt Softair Waffen die sehen echt aus. Es gibt Faschingswaffen die sehen sehr echt aus. Leute die keine Ahnung haben denken alles sind Tötungsvorrichtungen. Bedenke Panik bei einer Menschenmasse kann töten, völlig ohne Waffe. Weil in Folge Leute sterben könnten ist das Festhalten durch Lehrer angemessen.
Jein, in der Schule gibt es eine Hausordnung und die Lehrer sind Besitzdiener und müssen dafür sorgen, dass diese auch eingehalten wird.
Das bedeutet, auch wenn eine Äußerung von einem Schüler über einen Waffenverkauf da ist, dürfen die Lehrer den Schüler festhalten und dieses auch sofort überprüfen, sprich sich die Tasche usw. zeigen lassen.
Um die Polizei zu rufen, muss eine Straftat vorliegen...wenn nur ein Verdacht vorliegt und die Lehrer halten einen bis zum Eintreffen der Polizei fest und haben aber selbst nichts gesehen, so machen diese sich strafbar wegen Freiheitsberaubung.
Daher...festhalten ja, aber sich sofort überzeugen, ob es auch zu dieser Sache gekommen ist.
Wenn ja, kommt drauf an welche Waffe, bei verbotenen Gegenstände muss die Polizei gerufen werden, bei einem legalen Taschenmesser oder normales Messer, wo die Klinge nicht über die Handfläche hinausgeht,kann auch die Schulleitung dementsprechend eigene Maßnahmen wie Schulverweis aussprechen.
Genau...daher die Tasche usw. zeigen lassen und nicht Tasche durchsuchen. Das hatte ich damit gemeint, das Einverständnis des Besitzers muss da sein.
Dürfen sie.
Oh man, lass es.
Paragraph 127 StPO. Vorläufiges Festnahmerecht bei Verdacht einer Straftat, das darf jeder nutzen!
Vorläufiges Festnahmerecht bei Verdacht einer Straftat
Vielleicht hättest du den § auch mal komplett und verstehend lesen sollen. Von Verdacht steht da nichts, sondern von auf frischer Tat ertappt.
Dann hab nicht so eine große Klappe.
Die dürfen das, reicht doch.
Also hab ich ja Ahnung.
Immer diese Kinder hier.
Wenn du es besser weißt, warum fragst du dann?
ich weis es nicht besser ich will nur ne antwort von jemandem der es auch weis und wenn du mir nichtmal sagen kannst wo das geregelt ist macht dass deine antwort nicht grade vertrauenswürdig
Nee muss ich auch nicht.
Sie dürfen das. Den Rest klärt dann der Staatsanwalt.
Wenn du offensichtlich keine ahnung von Recht hast warum schreibst du dann unqualifiziertes zeug?
Es ist ein unterschied ob du es weißt oder nur denkst
Nee muss ich auch nicht.
Doch musst du, denn du stellst eine Positivbehauptung auf. Jeder der dies tut ist beweislastig dafür.
Kannst du das anhand von Paragraphen erklären?
Der "Jedermann" Paragraph 127 STPO besagt eben, dass jeder einen "auf frischer Tat betroffenen" vorläufig festnehmen darf, bis die Polizei eintrifft. Wenn der Festgenommene unschuldig ist, kann er ja ruhigen Gewissens seine Personalien angeben und Anzeige gegen seine "Festnehmer" erstatten.
dürfen die Lehrer den Schüler festhalten und dieses auch sofort überprüfen, sprich sich die Tasche usw. zeigen lassen.
Vorsicht. Eine Taschenkontrolle bedingt zwingend das Einverständnis des Besitzers. Taschendurchsuchung bedingt hoheitliche Rechte und einen Verdacht. Erstere haben Lehrer nicht.