Dürfen Lehrer einen festhalten bei Verdacht?

6 Antworten

Nein dürfen sie nicht. Die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen von 127 stpo, der hier von einigen angesprochen wird, ist nicht erfüllt.

Ein Verdacht reicht nach herrschender Meinung nicht aus.

Polizei rufen dürfen die Lehrer immer, Taschenkontrollieren niemals.

Wenn der Schüler bei besagter Straftat von den Lehrern gesehen wird dürfen sie ihn festhalten, bis zum Eintreffen der Polizei.

Es gibt ein Grundrecht wo das jeder darf. Und Leute haben heute viel Angst. Leute sehen keine Nachrichten weil sie mit Negativen nicht klarkommen. Die stark erscheinen sind die Schwächsten. Die Welt wird nicht besser nur weil man sich die Welt schön lügt.

Deshalb haben Leute Angst und regieren auf Waffen allergisch. Es gibt Feuerzeuge sehen aus wie eine Waffe. Es gibt Softair Waffen die sehen echt aus. Es gibt Faschingswaffen die sehen sehr echt aus. Leute die keine Ahnung haben denken alles sind Tötungsvorrichtungen. Bedenke Panik bei einer Menschenmasse kann töten, völlig ohne Waffe. Weil in Folge Leute sterben könnten ist das Festhalten durch Lehrer angemessen.

Jein, in der Schule gibt es eine Hausordnung und die Lehrer sind Besitzdiener und müssen dafür sorgen, dass diese auch eingehalten wird.

Das bedeutet, auch wenn eine Äußerung von einem Schüler über einen Waffenverkauf da ist, dürfen die Lehrer den Schüler festhalten und dieses auch sofort überprüfen, sprich sich die Tasche usw. zeigen lassen.

Um die Polizei zu rufen, muss eine Straftat vorliegen...wenn nur ein Verdacht vorliegt und die Lehrer halten einen bis zum Eintreffen der Polizei fest und haben aber selbst nichts gesehen, so machen diese sich strafbar wegen Freiheitsberaubung.

Daher...festhalten ja, aber sich sofort überzeugen, ob es auch zu dieser Sache gekommen ist.

Wenn ja, kommt drauf an welche Waffe, bei verbotenen Gegenstände muss die Polizei gerufen werden, bei einem legalen Taschenmesser oder normales Messer, wo die Klinge nicht über die Handfläche hinausgeht,kann auch die Schulleitung dementsprechend eigene Maßnahmen wie Schulverweis aussprechen.

kevin1905  31.12.2017, 01:55

dürfen die Lehrer den Schüler festhalten und dieses auch sofort überprüfen, sprich sich die Tasche usw. zeigen lassen.

Vorsicht. Eine Taschenkontrolle bedingt zwingend das Einverständnis des Besitzers. Taschendurchsuchung bedingt hoheitliche Rechte und einen Verdacht. Erstere haben Lehrer nicht.

Maniac05  31.12.2017, 10:21
@kevin1905

Genau...daher die Tasche usw. zeigen lassen und nicht Tasche durchsuchen. Das hatte ich damit gemeint, das Einverständnis des Besitzers muss da sein.

Dürfen sie.

Samenbomber  31.12.2017, 01:59

Oh man, lass es.

franka14  31.12.2017, 01:18

Paragraph 127 StPO. Vorläufiges Festnahmerecht bei Verdacht einer Straftat, das darf jeder nutzen!

kevin1905  31.12.2017, 01:53
@franka14
Vorläufiges Festnahmerecht bei Verdacht einer Straftat

Vielleicht hättest du den § auch mal komplett und verstehend lesen sollen. Von Verdacht steht da nichts, sondern von auf frischer Tat ertappt.

Samenbomber  31.12.2017, 01:12

Dann hab nicht so eine große Klappe.
Die dürfen das, reicht doch.
Also hab ich ja Ahnung.
Immer diese Kinder hier.

Samenbomber  31.12.2017, 01:09

Wenn du es besser weißt, warum fragst du dann?

Banapfel1488 
Beitragsersteller
 31.12.2017, 01:10
@Samenbomber

ich weis es nicht besser ich will nur ne antwort von jemandem der es auch weis und wenn du mir nichtmal sagen kannst wo das geregelt ist macht dass deine antwort nicht grade vertrauenswürdig

Samenbomber  31.12.2017, 01:06

Nee muss ich auch nicht.
Sie dürfen das. Den Rest klärt dann der Staatsanwalt.

Banapfel1488 
Beitragsersteller
 31.12.2017, 01:08
@Samenbomber

Wenn du offensichtlich keine ahnung von Recht hast warum schreibst du dann unqualifiziertes zeug?

Banapfel1488 
Beitragsersteller
 31.12.2017, 01:08
@Samenbomber

Es ist ein unterschied ob du es weißt oder nur denkst

kevin1905  31.12.2017, 01:52
@Samenbomber

Nee muss ich auch nicht.

Doch musst du, denn du stellst eine Positivbehauptung auf. Jeder der dies tut ist beweislastig dafür.

Banapfel1488 
Beitragsersteller
 31.12.2017, 01:04

Kannst du das anhand von Paragraphen erklären?

Der "Jedermann" Paragraph 127 STPO besagt eben, dass jeder einen "auf frischer Tat betroffenen" vorläufig festnehmen darf, bis die Polizei eintrifft. Wenn der Festgenommene unschuldig ist, kann er ja ruhigen Gewissens seine Personalien angeben und Anzeige gegen seine "Festnehmer" erstatten.