Krankheitstage nicht bezahlt?

7 Antworten

Wenn du vom Arzt "arbeitsunfähig" geschrieben worden bist und den Zettel rechtzeitig beim Arbeitgeber abgegeben hast, kann dir nichts passieren.

GErn versuchen Arbeitgeber, gerade bei Mini-Jobs, die Rechte der Arbeitnehmer auszuhebeln.

Ergo, bist du krank, bekommst du weiter deinen Lohn und dir steht auch bezahlter Urlaub zu.

Lass dich nicht unterkriegen, deinem Arbeitgeber ist das bekannt.

Du hast auch als Aushilfe Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Eigentlich sollte deine Chefin das wissen, und wenn sie es nicht weiß, sollte sie sich dringend mal informieren.

Zeig deiner Chefin mal das hier: https://www.bed-ev.de/artikel/artikel.aspx?id=272

Wie schon mehrfach richtig geschrieben, hat man beim Minijob auch eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und übrigens auch einen Anspruch auf bezahlten Urlaub.

Die Chefin muss gewaltig aufpassen, denn die Behörden kontrollieren auch gerne mal die Stundenzettel im Hinblick auf den Mindestlohn. Wenn sie Dich nacharbeiten lässt und Du für Deine Krankheitstage kein Geld bekommst, rutscht Du eventuell unter die Mindestlohngrenze und dann wird es richtig teuer für den Arbeitgeber. Da müsste nur ein Tipp in die Richtung bei der Behörde (Zollamt?) von einem verärgerten Ex-Mitarbeiter ankommen..

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Darf sie das einfach so?

Schlicht und einfach: Nein!

Du hast - wie jeder Arbeitnehmer - bei Vorlage der entsprechenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG § 3 "Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall", besonders Abs. 1 Satz 1:

Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.

Dieser Anspruch ist "unabdingbar", das heißt, dass auf ihn vertraglich weder erzwungen noch "freiwillig" verzichtet werden kann (entsprechende Vereinbarungen wären unwirksam).

Du bist also an Deinen Arbeitstagen, an denen Du wegen Erkrankung nicht arbeiten kannst, trotzdem so zu bezahlen, als hättest Du gearbeitet; und selbstverständlich musst Du dann auch nichts "nacharbeiten".

Sollte Deine Arbeitgeberin tatsächlich keine Lohnfortzahlung leisten und Du einen Konflikt im laufenden Arbeitsverhältnis scheuen, kannst Du bei Nachweis entsprechende Forderungen auch noch bis zu 3 Jahren nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses geltend machen (Forderungen aus z.B. 2018 noch bis zum 31.12.2021 nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 195 "Regelmäßige Verjährungsfrist"); kürzere vertragliche Ausschlussfristen von z.B. 3 Monaten wären bei Rechtsverstößen wie verweigerter Lohnfortzahlung unwirksam.

Offensichtlich versucht Deine Arbeitgeberin hier genauso, das Gesetz rechtswidrig zu missachten, wie sie es wohl bei der Urlaubsfrage versucht!

Lila2712 
Beitragsersteller
 25.10.2018, 14:01

Ja das stimmt leider. Ich verstehe das nicht. ;) Den Vertrag habe ich aber auch nicht unterschrieben und werde nicht für sie arbeiten. Ich wollte nur noch mal Klarheit über das Geschehene.

Danke

Familiengerd  25.10.2018, 14:13
@Lila2712
und werde nicht für sie arbeiten

Die einzig richtige Entscheidung.

Etwas Anderes hätte bei einer so rechtswidrig vorgehenden Arbeitgeberin nur ständigen Stress und Ärger bedeutet!

Ich würde ihr das übrigens so auch schriftlich mitteilen, damit ihr bewusst wird, dass sie Dich nicht "verar....." kann.

Du hast auch bei einem Minijob 6 Wochen Lohnfortzahlung und musst nix nacharbeiten

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung