Krankenrückführgespräch wegen 2 Wochen. Was erwartet mich?
Ich mache zur Zeit Ausbildung zur Fachinformatikerin in einem mittelständischen Unternehmen.
Seit Ausbildungsbeginn im September war ich leider insgesamt 12 Tage krank. (1 Woche im Oktober, 2 Tage in November, 1 Woche im Januar).
Mir ist bewusst, dass das viel zu viel ist und eigentlich nicht vorkommen darf. Leider war ich nun mal wirklich krank während der Zeiten und es ließ sich nicht vermeiden.
Heute habe ich eine Termineinladung zum "Krankenrückführgespräch" erhalten. So etwas kenne ich eigentlich nur von Leuten, die sehr lange an einem Stück fehlen, zur Wiedereingliederung.
Was habe ich zu befürchten? Wie soll ich mich verhalten bzw. vorbereiten? Was sind meine Rechte?
Danke schon mal für konstruktive und nicht vorwurfsvolle Beiträge.
3 Antworten
12 Tage in fast einem halben Jahr sind keineswegs extrem viel. Offiziell gibt es laut Sozialgesezbuch erst dann das Angebot eines Gesprächs, wenn in einem Jahr mindestes 6 Wochen Erkrankung aufgetreten sind.
Gibt es einen Betriebsrat? Wenn ja, würde ich diesen vorab mal fragen und auch bitten, an dem Gespräch teilzunehmen, sofern es nicht schon vorgesehen ist.
Der Betrieb wird sich ggf. dafür interessieren, ob eine gesundheitliche Beeinträchtigung dauerhaft gegeben sein wird. Oder ob es Möglichkeiten gibt, Dinge im Betrieb so zu gestalten, dass die Gesundheit geschont wird.
Wenn die Erkrankungen tatsächlich mit betrieblichen Gegebenheiten zuammen hängen, kannst du dies ja ansprechen. Ansonsten gilt auch in diesem Gespräch, dass du nicht verpflichtet bist, über deine Gesundheit Auskunft zu geben. Wenn du kein Problem damit hast, kannst du dies aber freiwillig tun.
Da deine Probezeit vorbei ist, kann dir eigentlich nichts passieren. Man wird dich nur (hoffentlich höflich) darauf aufmerksam machen, dass ab einer bestimmten Ausfallquote das Ausbildungsziel gefährdet sein kann.
Evtl. verlangt man von dir eine AU ab dem ersten Tag der Abwesenheit.
Dann gibt es, zumindest rein Rechtlich gesehen, nichts zu befürchten
Ja, die Probezeit ist schon seit Anfang Dezember vorbei. AU ab dem ersten Tag ist in der Firma bereits Pflicht.
Öftere ,kurzzeitige Fehlzeiten oder eine sehr lange Fehlzeit werden völlig legitim dazu genutzt,zu schauen ob der AG seine Fürsorgepflicht einsetzen muß.Dies kann ein anderer Arbeitsablauf sein,ein Stehpult,ein verstellbarer Schreibtisch,z.b.wenn Du ein Rücken oder Fußleiden hast.In der Probezeit krank zu sein,ist immer besonders problematisch.Nicht wenige Menschen fehlen ständig mal ein paar Tage.Nicht jede Unpäßlichkeit ist eine Krankheit die zur Arbeitsunfähigkeit führt.Hör Dir alles an und beantworte freundlich und offen die Fragen.Eine wird sein,fühlen Sie sich vollständig gesund.Gibt es Arbeitsabläufe die Sie gesundheitlich beeinträchtigen? Haben Sie einen Wunsch hinsichtlich Ergonomie,Büroausstattungung,könnte eine Frage sein? Die Frage,wann sind Sie wieder voll einsatzfähig kommt sicherlich nicht,aber bei längerer Krankheit,ggf.bei Minderleistung kann das so gefragt werden.