Ausbildungsvergütung weniger durch krank sein?

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Es kann nicht daran liegen das Du krank warst. Dein Arbeitgeber ist verpflichtet dir dein normales Gehalt sechs Wochen weiter zu zahlen! Erst nach sechs Wochen springt dann die Krankenkasse ein! Also frag am besten einfach mal nach!

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall besteht erst, wenn das Ausbildungsverhältnis mindestens 4 Wochen durchgehend bestanden hat. Wird man im Laufe der ersten 4 Wochen krank, kürzt der AG die Ausbildungsvergütung entsprechend anteilig und die Krankenkasse zahlt Krankengeld.

Normalerweise solltest Du auch Lohnfortzahlung bekommen. Das kann Dir nicht einfach gekürzt werden.

Wie lange warst Du denn krank? - Nach sechs Wochen muß man bei der Krankenkasse Krankengeld beantragen, dann gibt es keine Lohnfortzahlung mehr.

Mouph 
Beitragsersteller
 14.09.2011, 14:38

3 tage war ich krank und hab am 01.08 angefangen

Wenn es die Lohnabrechnung für August ist, du im August 3 Tage krank warst, kann dir der Arbeitgeber die Vergütung kürzen, da du für die Entgeltfortzahlung 4 Wochen beschäftigt sein musstest. Die Krankenkasse zahlt dir dann Krankengeld.

ja das darf der AG im ersten monat kürzen dafür bekommst du krankengeld